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Green Equity I - Green Charge Green Equity I - Green Charge

Ökologische dezentrale Verkehrswende:

GreenCharge III - Investment in Elektromobilität

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Ökostrom-E-Mobilität mit GreenChargeNeues Investment in Elektromobilität: Ausbau der dezentralen E-Lade-Infrastruktur in Deutschland

GreenCharge III - Ausbau E-Lade-Infrastruktur in DeutschlandJetzt unverbindlich vormerken lassen!

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Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

E-Ladesäulen für öffentliche und gewerbliche StandorteGreenCharge treibt die dezentrale Verkehrswende voran!

Das erfahrene Team der Green Charge GmbH kommt aus verschiedenen Branchen wie Energietechnik, Maschinenbau, Asset Management und Banking sowie Unternehmensberatung. Sie verbindet ein Ziel: „Wir wollen die Mobilitätswende vorantreiben und den Green Change mit Green Charge nachhaltig umsetzen!“ Das Ziel ist es, in den kommenden Jahren 2.400 AC- und DC-Ladepunkte in Deutschland aufzubauen und zu betreiben.

Aus- und Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos mit Ökostrom

Green Charge forciert den Aus- und Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos in Deutschland, um somit die Schadstoffbelastung unserer Umwelt zu reduzieren. Auf diesem Weg wird ein Beitrag zur Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen in unseren Städten und Gemeinden geleistet. Alle Ladesäulen werden mit 100% Ökostrom betrieben, an Standorten quer durch Deutschland. Ladesäulen werden in den automobilen Alltag von E-Fahrerinnen und E-Fahrern integriert, indem sie an Orten des täglichen Lebens rund um die Uhr verfügbar sein werden, wie den Parkplätzen von Unternehmen, Supermärkten oder von Hotels.

Green Charge - Ökostrom und E-Mobilität Green Charge - Ökostrom und E-Mobilität

Die Firma GreenCharge GmbH errichtet und betreibt dezentrale E-Ladesäulen in Deutschland mit 100% Ökostrom.

START der Emission geplant für Anfang Mai 2024.

GreenCharge III im Überblick:Konkrete Eckdaten des geplanten Crowdinvestings direkt nach Billigung durch die BaFin!

Mindesteinlageniedrig
Zinssatzattraktiv
Mindestlaufzeitmittelfristig
AnlageformCrowd-Investment - Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
EinkunftsartZinserträge - Einkünfte aus Kapitalvermögen.
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Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermögensanlagengesetzDer Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

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Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Weitere InformationenGreen Charge und bereits platzierte Emissionen

GreenCharge

Mobilitätswende nachhaltig umsetzen

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CAV Green Equity I – Green Charge

Investition in Ausbau E-Mobilität – endet zum 31.12.2023:

  • unbestimmte Laufzeit, Exit offen
  • Ab 50.000 Euro zzgl. Agio
  • Beteiligung als Gesellschafter
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FAQ

Nachrangdarlehen
Investitionsprozess
Online-Portal
Crowdinvesting
Zinsen und Steuern
Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Merkmale eines Nachrangdarlehens

Einige der wichtigsten Merkmale von Nachrangdarlehen:

  • Fester Zinssatz bei fester Laufzeit mit definiertem Rückzahlungstermin
  • Jährliche Auszahlung der Zinsen an die Anleger
  • Finanzierung von konkreten Projekten oder zur freien Unternehmensverwendung (wichtiger Unterschied!)
  • Anleger haben keine Mitbestimmungsrechte
  • Risikostreuung möglich durch Streuung des Kapitals auf verschiedene Umweltprojekte in verschiedenen Ländern

Wichtig zu wissen: Die Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung der Darlehen sind von der Bonität des Emittenten bzw. der Werthaltigkeit der Investitionsobjekte abhängig. Nachrangige Darlehen als Vermögensanlagen unterliegen insbesondere nicht der gesetzlichen Einlagensicherung.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist im Einzelfall möglich.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie bitte sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Investitionsprozess

Wie kann ich mein Interesse bekunden?

Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf der „Interesse bekunden“-Seite folgen.

Über das Feld „Interesse bekunden“ werden Sie zu einer Eingabemaske geführt. Dort können Sie Ihr Interesse signalisieren. Dabei werden Sie zur Abgabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse aufgefordert. Dies benötigen wir, damit wir Sie unverbindlich als InteressentIn vormerken können.

Was passiert, wenn ich mein Interesse bekundet habe?

Wir sammeln das allgemeine Interesse über einen längeren Zeitraum. So hat jeder genügend Zeit, mitzumachen. Unmittelbar nach erfolgtem Start des Projektes werden allen InteressentInnen die relevanten Unterlagen unverbindlich zum Projekt elektronisch zur Verfügung gestellt.

Sollte das Interesse die Höhe des Zeichnungsvolumen übersteigen, erfolgt ein Zuteilungsverfahren, damit möglichst viele AnlegerInnen von unserem Angebot profitieren können.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehen wird durch die Emittentin für eine vertraglich festgelegte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen je nach Projekt in jährlichen Raten oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen. Nach erfolgter Signatur werden Sie daraufhin darum gebeten, sich über das PostIdent-Verfahren bei uns zu identifizieren. Zudem kann die Emittentin den Vertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Online-Portal

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und den Erwerb von Kommanditbeteiligungen. Darüber hinaus ist sie ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und Kommanditbeteiligungen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zins- und Ertragsausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Zins- und weiteren Ertragsbescheinigungen
  • Verwaltung Ihrer Investition

Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Groß- und Kleinbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Sonderzeichen (; , . ? !)

Crowdinvesting

Crowdinvesting als Nachrangdarlehen?

Beim Crowdinvesting handelt es sich um eine Form der Finanzierung, mit der Unternehmen Gelder für einzelne Projekte bei einer breiten Masse von Menschen einsammeln können. Ursprünglich wurde diese Methode primär im Rahmen der Finanzierung von jungen Unternehmen mit hohem Risikoprofil verwendet. Mittlerweile greifen insbesondere Unternehmen der Branchen Erneuerbare Energien oder Mobilität auf Crowdinvestments zurück, um einzelne Projekte oder das eigene unternehmerische Wachstum zu finanzieren.

Warum Crowdinvesting?

Um Projekte oder das eigene Wachstum weiter vorantreiben zu können, benötigen Unternehmen Kapital, welches sie sich am Kapitalmarkt beschaffen müssen. Crowdfunding als alternatives Finanzierungsinstrument bietet Unternehmen hier die Möglichkeit, sogenanntes Mezzanine-Kapital, welches bilanziell als Eigenkapital behandelt werden kann, zu generieren. Durch die Aufwertung des unternehmerischen Eigenkapitals kann das jeweilige Unternehmen daraufhin von besseren Konditionen bei einer weiteren Bankenfinanzierung profitieren. Zusätzlich können Unternehmen durch Crowdinvestments ihre eigene Reichweite erhöhen, da im Rahmen solcher Finanzierungen eine breite Masse an potenziellen AnlegerInnen angesprochen wird.

Vorteile einer Crowdinvestition

Anders als bei herkömmlichen Geldanlagen besitzen AnlegerInnen bei Crowdinvestments die Möglichkeit, bereits ab kleineren Beträgen vom unternehmerischen Erfolg der ProjektinhaberInnen zu profitieren. Da hinter den jeweiligen Crowdinvestments oftmals einzelne konkrete Projekte stehen, fällt es hier auch leichter alle für den Entscheidungsprozess relevanten Informationen zu sammeln.

Wie werden Crowdinvestments konzipiert?

Bei Crowdinvestments handelt es sich um Investitionen, die über einer digitalen Plattform einer breiten Masse von Menschen angeboten werden. Crowdinvestments der Grüne Sachwerte GmbH werden über eine unternehmenseigene Plattform vermittelt, so dass ein Interessent im konkreten Falle einer Investition einen Vertrag mit dem Plattformbetreiber und dem Emittenten eingeht.

Beim Emittenten handelt es sich hierbei um den Projektinhaber, der über die Crowdplattform finanzielle Mittel akquiriert. Im Vorfeld des Projektes prüft Grüne Sachwerte das Vorhaben des Emittenten genauestens auf wirtschaftliche als auch auf ökologische und soziale Kriterien. Nach durchlaufender Prüfung erfolgt die gemeinsame Konzeption des Crowdinvestments mit anschließender Platzierung des Projektes auf der Plattform.

Zinsen und Steuern

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Besteuerung erfolgt vor Auszahlung der Zinsen durch den Emittenten. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Die abgeführten Steuerzahlungen auf Ihre Zinserträge können Sie sich – je nach Freibetrag und individuellem Steuersatz – mit den ausgestellten Steuerbescheinigungen über die jeweilige Jahressteuererklärung erstatten lassen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen je nach Projekt in jährlichen Raten oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten“ im Online-Portal angegeben haben.

Gibt es Möglichkeiten, die abgeführten Steuerzahlungen nicht zu zahlen oder zurückzubekommen?

Anlegerinnen und Anleger, deren Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 EURO (2.000 EURO bei Verheirateten) nicht überschreiten, oder die einen niedrigeren persönlichen Steuersatz haben als die pauschal abgeführten 25%, können Sie sich die gezahlten Steuern über die Jahressteuererklärung zurückerstatten lassen.

Wenn Ihre Einkünfte in nächster Zeit niedriger als der Grundfreibetrag sind, können Sie eine NV-Bescheinigung beantragen und uns diese bei uns einreichen. Dann wird Ihnen der Brutto-Zinsbetrag überwiesen, also keine Steuern abgezogen.

 

Was ist eine NV-Bescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) zeigt an, dass Sie keine Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlen und keine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben. Wenn Ihre Einkünfte in nächster Zeit niedriger als der Grundfreibetrag sind, können Sie eine NV-Bescheinigung beantragen. Um eine NV-Bescheinigung zu erhalten, ist es erforderlich, einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt einzureichen. Die NV-Bescheinigung bleibt daraufhin gültig, solange alle Ihre Einkünfte zusammengenommen nicht den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Mit einer NV-Bescheinigung zahlt Ihnen der Emittent die Zinsen ohne Steuerabzug aus.

Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Nichtveranlagungsbescheinigungen werden von uns entgegen genommen, Freistellungsaufträge hingegen nicht.

Die Annahme von Freistellungsaufträgen für einzelne Vermögensanlagen ist für uns, nach intensiver Prüfung, leider nicht möglich, da die steuerrechtlichen Auflagen und Kontrollen im Zusammenspiel zwischen Emittenten, Vermittlerin und Crowdplattform quasi nicht erfüllbar sind.

Die von den Emittenten der Vermögensanlagen im Rahmen der Besteuerung abgeführten Steuerzahlungen auf Ihre Zinserträge können Sie sich – je nach Freibetrag und individuellem Steuersatz – mit den ausgestellten Steuerbescheinigungen über die jeweilige Jahressteuererklärung erstatten lassen.

Mit einer NV-Bescheinigung jedoch können Sie Ihre Kapitalerträge ohne Steuerabzug erhalten.

Registrierung auf unserer Crowd Plattform

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Anleitung zur Durchführung einer Zeichnung

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Wichtiger Warnhinweis - GreenCharge III

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.  Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Auszug aus den Risiken - GreenCharge III

Eine Auflistung der vollständigen Risiken entnehmen Sie bitte dem gültigen und veröffentlichtem Darlehensvertrag, der Ihnen nach Hinterlegung bei der BaFin von Grüne Sachwerte in deutscher Sprache kostenlos und unverbindlich per E-Mail oder im Crowd-Portal zur Verfügung gestellt wird. Auszug aus den Risiken:

  • Es handelt sich bei dieser Emission um ein mittelfristiges Investment mit den typischen Risiken unternehmerischer Vermögensanlagen. Es ist nur für Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung entstehende Verluste selbst bis hin zum Totalverlust verkraften können. Weitere Details zu den Risiken finden Sie im Darlehensvertrag sowie den Verbraucherinformationen, die in deutscher Sprache per E-Mail oder im Crowd-Portal gebührenfrei bei Grüne Sachwerte ausgegeben werden.
  • Bei Investitionen in technologisch neue Projekte können sich für die Anleger Risiken zum Beispiel dadurch ergeben, dass die in E-Lade-Infrastruktur investierten Mittel teilweise oder vollständig wertberichtigt werden müssen und sich somit insgesamt eine geringere Rendite oder auch nur teilweise Rückzahlung des eingesetzten Kapitals ergeben kann.
  • Die Investitionen der Emittentin sind auf ein Projekt im Bereich der E-Lade-Infrastruktur fokussiert und damit den jeweiligen markttypischen Risiken ausgesetzt. Das Projekt ist dabei insbesondere von den Rahmenbedingungen und der Marktentwicklung der E-Mobilität abhängig, welche laufenden erheblichen Veränderungen unterliegen. Es ist insbesondere möglich, dass der Wert ganzer Projekte von der Emittentin falsch eingeschätzt wird oder Erträge und Absatzmengen der E-Ladesäulen falsch eingeschätzt werden.
  • Die Ansprüche aus den Darlehen stehen im Rang hinter den anderen Gläubigern. Das Darlehen ist mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen. Die Ansprüche auf Zins und Rückzahlung hängen ab von der Bonität der Emittentin und stehen unter dem Vorbehalt, dass hierdurch kein Insolvenzeröffnungsgrund ausgelöst wird. Sie unterliegen insbesondere nicht der gesetzlichen Einlagensicherung.
  • Dieses Nachrangdarlehen wird nicht an einem geregelten Markt gehandelt und ist somit generell schwer veräußerbar.

Wichtige Hinweise zur Darstellung der Vermögensanlage

Alle Informationen zum Angebot werden von Grüne Sachwerte nach bestem Wissen und aktueller Kenntnis zusammengestellt und sind den Informationen der Anbieterin entnommen worden. Für die Richtigkeit der Informationen kann allerdings keine Gewähr übernommen werden. Dieses werbliche Kurzportrait zum Angebot dient Werbezwecken und enthält ausgewählte, verkürzt dargestellte Informationen. Auch erhebt die Darstellung der Informationen zur Vermögensanlage nicht den Anspruch der Vollständigkeit und stellt keine Kaufempfehlung und keine Beratung dar. Maßgeblich für die Entscheidung zur Anlage ist allein der nach Hinterlegung bei der  BaFin in deutscher Sprache erhältliche gültige veröffentlichte Darlehensvertrag samt VIB  (Vermögensinformationsblatt-Informationsblatt) und den Verbraucherinformationen. Diese werden Ihnen nach der Billigung durch die BaFin auf Ihre Anforderung hin zeitnah und kostenlos elektronisch von Grüne Sachwerte übersandt (aktuell noch keine Billigung).

 

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        Beispiele bisheriger Newsletter

        März 2024: Zinswende kommt: Festgeld-Konditionen sinken – grüne Zins-Produkte sichern

        Dezember 2023: Neue Solar-Bürgerbeteiligungen / 4 Investments enden 31.12.

        September 2023: Neu: Agrar-Solar / Crowd-Invest / Green Equity

        April 2023: Ende der Atomkraft – Jetzt Solar- und Windausbau finanzieren

        Dezember 2022: Solar- und Windinvestments + E-Mobilität zum Jahresende

        Oktober 2022: Solar- und Windinvestments in dynamischen Umfeld

        April 2022: April 2022: Mit Wind und Solar raus aus fossiler Abhängigkeit

        Februar 2022: Neu: Trinkwasser und Klimaschutz / Wind-Repowering / Solar-Projektierung

        November 2021: Neu: Katjes Greenfood / Wattner 10 endet zum 2.12.21 / Kohle-Aus 2030 / Neues Thema Ernährung

        September 2021: Neu: E-Mobilität Geldanlage / Bundestagswahl ist Klimawahl

        Juli 2021: Steigende Strompreise – jetzt grün investieren / Film Grüne Sachwerte

        Mai 2021: Klimaschutz ist Grundrecht / neue Solar- und Windinvestments / neue Mitarbeiter

        Februar 2021: Neue Solarfonds / Ökorenta EE 12 in Kürze / CAV Spezial

        Dezember 2000: Wattner SunAsset 10 gestartet / 3 Fonds kurz vor Schließung / Aussicht auf Impact 2021

        September 2020: EU-Klimaziele verschärft: Solar und Wind als treibende Kraft – Energiewende ist gut für Klima und Investoren

        Juni 2020: Drei neue Solar / Wind Angebote, EE stabil in der Krise, neue Kooperation mit ökologischem Vermögensberater

        März 2020: Corona-Pandemie und grüne Geldanlagen

        Februar 202: Neue Produkte, Spezial-AIF und Festzins ab 15.000 Euro

        Dezember 2019: Wattner-Solarzins erfolgreich gestartet, CAV und Ökorenta schließen bald

        Oktober 2019: Interview zu Wattner SunAsset 9, Angebote bis Jahresende

        Juni 2019: Klimaneutralität: Deutschland braucht mehr grüne Energie!

        Mai 2019: Solar Sonder-Newsletter Die unglaubliche Entwicklung der Photovoltaik

        Februar 2019: Kohleausstieg kommt, Ökostrom gewinnt an Bedeutung

        November 2018: Chancen für produzierende Anlagen – ÖKORENTA 10 und CAV profitieren

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        Mit dem untenstehenden Link können Sie über Ihr Investorenprofil auf die folgenden Projekte zugreifen:

        • HEP Solar Portfolio 2
        • HEP Solar Green Energy Impact Fund 1
        • Katjesgreenfood
        • 4e gruenstromen
        • Ökorenta Erneuerbare Energien 11-14
        • Ökorenta Infrastruktur 13E
        • Wattner SunAsset 10
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        • OEKOGENO Bürgerbeteiligung Pfaffenthaler Hof
        • CAV Solarzins 1
        • Next2Sun Agrar-Solarpark Epfendorf
        •  Agri-Solarpark Löffingen

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