Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Wie wir zukünftig unsere Gebäude beheizen
Auch wenn das Gesetz nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wurde, die Leitplanken des sogenannten Heizungsgesetztes sind nun klar. Durch die nun gewährleistete enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung wurde ein breiter Konsens auf politischer und gesellschaftlicher Ebene erreicht. Gleichzeitig ist klar, dass niemand durch das Gesetz in seinen finanziellen Möglichkeiten überfordert werden soll, dies soll insbesondere durch die neuen Fördermechanismen sichergestellt werden.
Wesentlich: Im Neubau sind Wärmepumpen längst Standard. Hier sind die Auswirkungen, trotz sofortiger Anwendungspflicht des GEG zum 1.1.2024 in Neubaugebieten also nur wenig bedeutsam. Die Öffnungsklausel zu Biomasseheizungen mag im Sinne von Technologieoffenheit sinnvoll sein, einen großen Anteil werden Pelletheizungen bei Neubauten sicher nicht haben.
Bei Bestandsgebäuden muss zunächst die Kommune einen Plan erstellen, welchen Netzausbau sie in den nächsten Jahren zu leisten vermag. Abgestellt wird hier vor allem auf den Ausbau von Wärmenetzen sowie die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen. Auch die Option einer Transformation von Gasnetzen zur Nutzung von Wasserstoff hat es in das Gesetz geschafft. Sollte sich dann (bis 2026 bzw. 2028) herausstellen, dass kein Wärmenetzausbau bzw. keine Gasnetztransformation bei einem konkreten Gebäude möglich ist, gilt die 65%-Anforderung. Für diesen Fall wurden vereinfachend im Gesetz diverse Umsetzungsoption beschrieben, sozusagen ein technologieoffener Baukasten.
Energieberater Phillipp John:„Dieses Gesetz war und ist technologieoffen und gibt jedem Eigentümer die Chance, sein Gebäude für die dekarbonisierte Zukunft aufzustellen. Die Förderung muss nun einfach, sozial gerecht und zielgenau konzipiert werden. “
Wir informieren Sie unverbindlich.
Ihre Nachricht wurde erfolgreich abgeschickt.
Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und Ihr Interesse an . Wir senden Ihnen zeitnah die gewünschten Informationen zu.
Wir senden Ihnen gerne ausführliche Unterlagen zum Wattner SunAsset 8 zu.
Nach dem Absenden des Kontaktformulars werden wir Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage und zu Ihrer Betreuung durch die Grüne Sachwerte Gruppe verwenden. Sie erhalten sowohl aktuelle Zeichnungsunterlagen sowie die notwendigen Folgeinformationen zur konkreten Emission als auch erweiterte ggf. später Informationen zu ergänzenden Produkten (sogenannte Produktnews) gemäß Ihres Interessenprofils. Es kann vorkommen, dass wir diese Produktnews mit unserem Newsletter-Anbieter verschicken, wobei Öffnungs- und Klickraten gespeichert, gemessen und ausgewertet werden. Unser Ziel ist es, Ihre Anfrage und Bedürfnisse gänzlich und allumfassend und so relevant wie möglich heute und in Zukunft zu erfüllen. Ihre Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Sie können der Zusendung jederzeit formlos widersprechen. Mehr Informationen zum Datenschutz und zu den Widerrufshinweisen bei der Grüne Sachwerte Gruppe finden Sie unter Datenschutzhinweise.
Schritt 1Wann möchten Sie mit uns sprechen?
Schritt 2Wie können wir Sie erreichen?
Nach dem Absenden des Kontaktformulars werden wir Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage und zu Ihrer Betreuung durch die Grüne Sachwerte Gruppe verwenden. Ihre Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Mehr Informationen zum Datenschutz und zu den Widerrufshinweisen bei der Grüne Sachwerte Gruppe finden Sie unter Datenschutzhinweise.
Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern und uns gern bei Ihnen zurückmelden. Vielen Dank – wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Login-Bereich 1
Mit dem untenstehenden Link können Sie über Ihr Investorenprofil auf die folgenden Projekte zugreifen:
Login-Bereich 2
Mit dem untenstehenden Link können Sie über Ihr Investorenprofil auf die folgenden Projekte zugreifen:
Da es sich um eine neue Digital-Plattform bei Grüne Sachwerte handelt, müssen Sie sich auch als Altkunde/-in bitte nochmals einmalig neu registrieren – vielen Dank.
Zum Login