wir.solar Wachstum 2025 erfolgreich platziert!
Batteriespeicher & Agri-PV Investment
Emission erfolgreich beendet (1.9.2025): wir.solar aus dem Baden-Württembergischen Elzach ist ein gemeinwohl-orientierter Projektentwickler für Agri-Photovoltaik und Batteriespeicher. Das Unternehmen, gegründet 2021 vom erfahrenen Projektentwickler Torsten Schwarz, verfügt über eine attraktive Projektpipeline an Agri-PV- und Speicherprojekten und benötig zusätzliche Liquidität für deren Weiterentwicklung bis zur Baureife und Umsetzung.
Die von Schwarz und seinem Team geplanten Agri-Solarparks nutzen einachsig nachgeführte Solartracker-Systeme, zwischen denen die Landwirte auch weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen können. Durch die Nachführung produzieren die Solartracker Solarstrom von morgens bis abends und sind hoch-effektiv. Bei vielen Agri-Solarparks werden Batteriespeicher von nun an gleich mit installiert, um in Zeiten von Stromüberschuss und niedrigen Preisen Strom aufzunehmen und dann später wieder netzdienlich und wirtschaftlich in das Stromnetz einzuspeisen, wenn Strombedarf besteht und die Preise an der Strombörse hoch sind.
Der 11,4 MWp-Solarpark Dörnten im Harz, entwickelt von wir.solar für zwei Genossenschaften als Betreiber. Aktuell entwickelt wir.solar für Landwirte Agri-Solarparks mit nachgeführten Tracker-Systemen.
Die „Wachstumsfinanzierung Agri-PV und Batteriespeicher 2025“ soll die finanziellen Mittel bereitstellen, professionell und im geordneten Umfeld die Projektansätze erfolgreich fertig entwickeln zu können. Die Projekt-Pipeline der wir.solar umfasst aktuell rund 60 MWp Agri-Solarparks sowie zahlreiche Speicherprojekte mit zusammen rund 500 MWh, allesamt in verschiedenen Projektstadien.
wir.solar - Wachstumsfinanzierung 2025Jetzt vormerken für Nachfolge-Investments!
Wirtschaftliche Parameter der BeteiligungEckdaten "Wachstumsfinanzierung Agri-PV und Batteriespeicher"
| Mindestlaufzeit der Vermögensanlage | Ca. 3 Jahre Mindestlaufzeit, bis 30.06.2028 |
| Zinssatz | 8% p.a., Auszahlung endfällig |
| Anzahl Investoren | Privatplatzierung mit max. 20 Plätzen |
| Mindestbeteiligung | 10.000 Euro, kein Agio |
| Emissionsvolumen | 250.000 Euro |
| Anlageform | Nachrangdarlehen als Privatplatzierung |
| Einkunftsart | Zinserträge - Einkünfte aus Kapitalvermögen |
| --------------------------- | --------------------------- |
| Wichtiger Hinweis | Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. |
Torsten Schwarz, Gründer und Inhaber wir.solar„Der Bedarf an entwickelten Agri-Solarprojekten und insbesondere Batteriespeichern ist groß, entsprechend attraktiv sind die Vergütungen dafür. Zur Sicherung eines ausreichenden zeitlichen Spielraums für die Entwicklung und Inbetriebnahme sind wir bereit, attraktive Konditionen für unsere Vermögensanlage anzubieten. “
FAQHäufige Fragen
Was ist ein Private Placement?
Bei einem Private Placement handelt es sich um eine prospektfreie direkte Investition in reale Sachwerte mit einer kleinen Anzahl Investoren und schlanken Verwaltungsstrukturen. Die Emission findet außerhalb der Börsen statt und kann in verschiedenen Formen ausgegeben werden wie zum Beispiel als geschlossener Fonds oder Genussrechte. Mindestbeteiligung 200.000€ oder max. 20 Anleger.
Weitere Merkmale zum Private Placement finden sie hier:
https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/private-placement-definition/
Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?
Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ist der Anspruch des Darlehensgebers auf Verzinsung und Rückzahlung im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO nachrangig zu den Ansprüchen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend gemacht werden können, solange und soweit hierdurch ein Grund für die Insolvenz des Darlehensnehmerin herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz und im Fall der Liquidation der Darlehensnehmerin treten die Forderungen des Darlehensgebers im Rang hinter die Forderungen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin gemäß § 39 Abs. 2 InsO zurück.
Das Nachrangdarlehen stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung da, ist aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar, bei der das Risiko des Totalverlusts besteht.
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Vertragsparteien folgende Verpflichtungen:
Der Darlehensgeber (Anleger) schuldet die fristgerechte Zahlung des vereinbarten Nachrangdarlehensbetrags.
Die Darlehensnehmerin ist zur laufenden Verzinsung und Rückzahlung nach Laufzeitende verpflichtet.
Was sind die Merkmale eines Nachrangdarlehens?
Einige der wichtigsten Merkmale von Nachrangdarlehen:
Wichtig zu wissen: Die Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung der Darlehen sind von der Bonität des Emittenten bzw. der Werthaltigkeit der Investitionsobjekte abhängig. Nachrangige Darlehen als Vermögensanlagen unterliegen insbesondere nicht der gesetzlichen Einlagensicherung.
Mehr zu Nachrangdarlehen: https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/nachrangdarlehen-erneuerbare-energien/
Was ist eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre?
Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre ist eine gerichtliche Maßnahme, durch die Gläubiger vorübergehend daran gehindert werden, ihre Forderungen zwangsweise durchzusetzen – während der Schuldner versucht, sich mittels Restrukturierungsmaßnahmen zu sanieren.
Mehr Details, Voraussetzungen und Grüne finden Sie hier https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/vorinsolvenzliche-durchsetzungssperre/
Was ist Impact Investing?
Als Investitionen mit Wirkung („impact investing“) bezeichnet man Investitionen, welche einen spezifischen sozialen und ökologischen Nutzen schaffen sollen. Der Fokus liegt hierbei jedoch nicht nur darauf, sozial und ökologisch schädliche Auswirkungen zu vermeiden, sondern explizit positive Effekte zu erzeugen. Häufig zu nennende Bereiche sind dabei erneuerbare Energien, ökologische Landwirtschaft sowie der Bildungs- und Gesundheitssektor.
Nähere Informationen zum Thema Impact Investing finden Sie hier: https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/impact-investing/
Was ist Solar-Projektentwicklung?
Von der leeren Fläche bis zur fertigen Photovoltaikanlage muss viel geplant und organisiert werden. Ganz am Anfang steht die Flächenakquise, also die Suche und Auswahl geeigneter Standpunkte für eine Photovoltaikanlage. Dabei müssen die ausgewählten Flächen auf Machbarkeit und wirtschaftliche Attraktivität analysiert werden. Hierbei werden zum Beispiel Bodenanalysen durchgeführt, Flächeneigentümer ausfindig gemacht und Preisverhandlungen über langjährige Verpachtungen oder den Erwerb von Flächen geführt.
Im weiteren Verlauf müssen dann Kauf- und Pachtverträge geschlossen werden, häufig gehen hier Abschlüsse von Optionen voran, bevor endgültige Entscheidungen gefällt werden. Mit dem Abschluss einer positiven Machbarkeitsstudie und der finalen Projektsicherung ist ein wichtiger Schritt getan.
Weitere Details und mehr Informationen zum Ablauf finden Sie hier: https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/solar-projektentwicklung-definition/
Was ist Agri-PV?
Der Begriff Agrar-PV, Agrar-Photovoltaik oder auch Agri-PV ist ein zusammengesetztes Wort aus agrarisch und Photovoltaik. Es bezeichnet das Zusammenspiel aus einer Solar-Freiflächenanlage mit landwirtschaftlicher Nutzung auf dem gleichen Gelände. Motivation hierfür ist die wachsende Flächenkonkurrenz zwischen landwirtschaftlicher Nutzung vorhandener Flächen und dem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien im Zuge der Energiewende.
Agri-PV-Anlagen sind so aufgebaut, dass eine landwirtschaftliche Nutzung, zum Beispiel das Befahren durch Landmaschinen, weiterhin möglich ist. Es kann dabei zwischen zwei verschiedenen Ansätzen unterschieden werden:
Eine ausführlichere Definition erhalten Sie unter: https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/agri-photovoltaik/
Die Zeichnung der Vermögensanlage „Wachstum 2025 wir.solar“ ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Es handelt sich bei der Investition in diese Vermögensanlage um eine mittelfristige Investition in die Planung und Entwicklung neuer Photovoltaik- und Batteriespeicher-Projekte, mit den typischen Risiken unternehmerischer Beteiligungen. Die Investition ist nur für solche Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung auch die entstehenden Verluste selbst bis hin zum Totalverlust verkraften können. Die in Aussicht gestellten Zinszahlungen sind nicht garantiert und keinesfalls mit einer gesicherten Einlage zu verwechseln.
Eine Auflistung der vollständigen Risiken entnehmen Sie bitte der gültigen und veröffentlichten Kurzbroschüre, die Ihnen von Grüne Sachwerte in deutscher Sprache kostenlos und unverbindlich per E-Mail oder postalisch zur Verfügung gestellt wird. Auszug aus den Risiken:
Alle Informationen zur diesem Private Placement werden von Grüne Sachwerte nach bestem Wissen und aktueller Kenntnis zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Informationen kann allerdings keine Gewähr übernommen werden. Dieses Kurzportrait zum Angebot dient Werbezwecken und enthält ausgewählte, verkürzt dargestellte Informationen. Auch erhebt die Darstellung der Informationen zur Beteiligung nicht den Anspruch der Vollständigkeit und stellt keine Kaufempfehlung dar. Maßgeblich für die Entscheidung zur Anlage sind allein die vollständigen in deutscher Sprache erhältlichen Beteiligungsunterlagen samt den Darlehensbedingungen des Anbieters. Diese werden Ihnen kostenlos und nach Ihrer Anforderung kurzfristig auf postalischem oder elektronischem Wege von Grüne Sachwerte übersandt.
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