AIF Fonds
Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Publikums- und Spezial-AIF
Während sich Publikums-AIFs an Privatanlegerinnen und -anleger richten, wendet sich der Spezial-AIF an einen exklusiven Interessentenkreis. Der Spezial AIF richtet sich mit einer Mindestanlagesumme von 200.000€ weniger an die breite Masse, sondern eher an professionelle und semi-professionelle Anlegerinnen und Anleger mit größerem Fachwissen und höheren durchschnittlichen Anlagevolumina. Deshalb sind hier auch die gesetzlichen Schutzbestimmungen niedriger als bei den Publikums-AIFs.
Ein Vorteil der Spezial-AIFs ist die Prospektfreiheit, welche Entwicklungs-, Druck- und Versandkosten senkt und somit höhere Investitionsquoten ermöglicht.
Bei einem Spezial-AIF und einem Publikums-AIF handelt es sich, wie es der Name schon vermuten lässt, um zwei Alternative Investitionsfonds. Bei den Alternativen Investmentfonds kann grundlegend zwischen offenen und geschlossenen Fonds unterschieden werden. Erstere investieren in Finanzinstrumente, letztere in Sachwerte. AIFs fallen nicht unter die OGAW-Richtlinie der Europäischen Union, werden aber von der BaFin kontrolliert. Das ist besonders für die Publikums-AIFs von Bedeutung, die eine unternehmerische Beteiligung in Sachwerte darstellen, was den Beteiligten als Gesellschafterin bzw. Gesellschafter Stimmrechte verleiht und sie an ergebnisabhängigen Erträgen teilhaben lässt. Zum Wohle der Anlegerinnen und Anleger kontrolliert die BaFin auch externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Geschäftsführung des AIF darstellt.
Anlagevolumen und Investitionsvolumen stehen von Anfang an fest und lassen damit nur eine begrenzte Anzahl von Anlegerplätzen zu. Bei Erreichung des geplanten Investitionsvolumens schließt der Anbieter den Fonds.
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