Fragen zu ökologischen Geldanlagen
Definitionen, Erläuterungen, Fragen zum Ablauf bei Zeichnungen und vieles mehr.
FAQDefinitionen
Ab welcher Investitionssumme muss ich mich identifizieren?
Bei uns müssen Sie sich ab dem ersten Euro identifizieren. Laut Geldwäschegesetz (§ 10 Abs. 3 des Geldwäschegesetzes) müssen wir unsere Kunden identifizieren, wenn wir eine Geschäftsbeziehung aufbauen möchten.
Die Identifizierung ist für Sie völlig kostenlos und kann in der Postfiliale, online per Video oder per eID erfolgen. Den Link erhalten Sie von uns.
Schritt für Schritt Anleitung für eine Beteiligung/Zeichnung
Sie haben alle Fragen geklärt, nach reiflicher Überlegung eine Entscheidung getroffen und möchten sich an einer unserer ökologischen Beteiligungen beteiligen? Die erfolgreiche Abwicklung Ihrer Beteiligung ist einfach, transparent und übersichtlich. Der Beitritt kann postalisch, per E-Mail oder komplett digital erfolgen:
Hier lesen Sie die einzelnen Schritte:
https://www.gruene-sachwerte.de/oekologische-geldanlage/faq/so-beteiligen-sie-sich/
Was bedeutet unverbindlich vormerken?
Obwohl die Emission noch in der Umsetzung und noch nicht gestartet ist, können Sie uns Ihr Interesse signalisieren. Mit dem Formular „anfordern“ oder eine einfache E-Mail an info@gruene-sachwerte.de schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten, die wir dann in den Verteiler aufnehmen. Sobald die Emission startet, informieren wir Sie unverbindlich darüber und schicken Ihnen alle notwendigen Unterlagen mit. Jetzt können Sie immer noch entscheiden, ob Sie in dieses Projekt investieren möchten oder nicht.
Interesse zu signalisieren bedeutet nicht, sich zur Investition zu verpflichten.
Anleihen, AIF und weitere Finanzbegriffe?
Finanzbegriffe wie Kommanditbeteiligung, AIF usw. finden Sie in unserem Lexikon: https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/
Was ist ein Agio?
Ein Agio ist ein Kostenbestandteil einer Geldanlage. Das Agio deckt einen Teil der Kosten für die Kapitaleinwerbung und Kundenbetreuung. Das zu zahlende Agio hängt von der Anlagesumme, der Komplexität der Geldanlage und von der Art der Kundenbindung ab.
Was ist eine Kommanditbeteiligung?
Beteiligungen an Windparks oder Solarparks sind oft als Kommanditbeteiligung konzipiert.
Für Investoren bietet diese Rechtsform den Vorteil, dass sie nur mit ihrer Einlage haften. Die Vergütung eines Kommanditisten richtet sich in der Regel nach dem Erfolg der Gesellschaft, also dem erzielten Gewinn.
Mehr zu Kommanditbeteiligungen finden Sie in unserem Lexikon:
https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/kommanditbeteiligung/
Was ist ein Private Placement?
Bei einem Private Placement handelt es sich um eine prospektfreie direkte Investition in reale Sachwerte mit einer kleinen Anzahl Investoren und schlanken Verwaltungsstrukturen. Die Emission findet außerhalb der Börsen statt und kann in verschiedenen Formen ausgegeben werden wie zum Beispiel als geschlossener Fonds oder Genussrechte. Mindestbeteiligung 200.000€ oder max. 20 Anleger.
Weitere Merkmale zum Private Placement finden sie hier:
https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/private-placement-definition/
Was ist eine unternehmerische Beteiligung?
Es gibt verschiedene Arten von unternehmerischen Beteiligungen wie AIF oder Private Placements.
Geschlossene Beteiligungen sind meist als GmbH & Co. KG organisiert. Mit dem Erwerb der Beteiligung werden Sie steuerlich und haftungsrechtlich zum Kommanditgesellschafter/Kommanditisten und Mitunternehmer.
Kapital- und Vermögensanlagen für Sachwertbeteiligungen machen Sie als Anleger zum Miteigentümer, so dass Sie Entscheidungs- und Mitspracherechte für Ihr Produkt bzw. Projekt haben. So produzieren Sie als Miteigentümer eines Windparks, Solaranlage, Waldstücks oder eines Wasserkraftwerks erneuerbare Energien.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Arten von unternehmerischen Beteiligungen und deren Merkmale:
https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/beteiligung-erneuerbare-energien/
Was bedeutet Zweitmarkt?
Der Zweitmarkt bietet Anlegern und Investoren von Erneuerbaren Energien Beteiligungen die Möglichkeit, Ihre Anteile vor dem Laufzeitende zu veräußern. Mehr zum Thema Zweitmarkt für geschlossene Beteiligungen:
Was ist der Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting?
Beim Crowdinvesting erwartet der Anleger eine Rendite, die entweder in Form eines Erfolgsbonus‘ oder eines festen Zinssatzes auf sein eingesetztes Kapital zu ihm zurückfließt. Auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals ist vertraglich fixiert. Es fehlt also im Unterschied zum Crowdfunding der Spendencharakter, wobei dennoch ein starkes Interesse oder sogar eine Überzeugung des Anlegers für das finanzierte Projekt gegeben ist.
Beim Crowdfunding steht die Überzeugung so stark im Vordergrund, dass der Anleger häufig auf ein konkretes Rückzahlversprechen verzichtet. Oftmals hat Crowdfunding eher den Charakter einer Spende und wird vornehmlich im kulturellen und sozialen Bereich als Finanzierungsmethode angewendet.
Mehr zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten:
Beteiligung als Treugeber oder Direktkommanditist?
Ein Direktkommanditist beteiligt sich nicht indirekt / mittelbar über einen Treuhänder, sondern direkt und unmittelbar an einer Gesellschaft. Hierdurch erfolgt auch ein Eintrag ins Handelsregister, was im Falle des Treugebers nicht passiert.
Mehr zu den Unterschieden zwischen Direktkommanditist und Treugeber: https://www.gruene-sachwerte.de/oekologische-geldanlage/faq/beteiligung-als-direktkommanditist-oder-treugeber/
Was ist der Unterschied zwischen einem Private Placement und einem Spezial-AIF?
Es gibt Unterschiede in der Kontrolle, Mindestanlagesumme, benötigte Unterlagen und in der Zielgruppe.
Die Emission eines Private Placement darf nur einem ausgesuchten Kundenkreis angeboten werden und unterliegt deshalb nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Maximal 20 Anleger dürfen sich an der Investition beteiligen. Die Emission eines Spezial-AIF ist im Gegensatz zwar öffentlich, richtet sich aber an semi-professionelle und professionelle Anlegerinnen und Anleger mit großem Anlagewissen und einer Mindestanlagesumme von 200.000€.
Mehr zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten gibt es hier:
Was ist der Unterschied zwischen einem Publikums-AIF und einem Spezial-AIF?
Während sich Publikums-AIFs an Privatanlegerinnen und -anleger richten, wendet sich der Spezial-AIF an einen exklusiven Interessentenkreis. Der Spezial AIF richtet sich mit einer Mindestanlagesumme von 200.000€ weniger an die breite Masse, sondern eher an professionelle und semi-professionelle Anlegerinnen und Anleger mit größerem Fachwissen und höheren durchschnittlichen Anlagevolumina. Deshalb sind hier auch die gesetzlichen Schutzbestimmungen niedriger als bei den Publikums-AIFs.
Mehr zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten: https://www.gruene-sachwerte.de/oekologische-geldanlage/faq/aif-fonds-unterschiede-spezial-aif-und-publikums-aif/
Was ist Impact Investing?
Als Investitionen mit Wirkung („impact investing“) bezeichnet man Investitionen, welche einen spezifischen sozialen und ökologischen Nutzen schaffen sollen. Der Fokus liegt hierbei jedoch nicht nur darauf, sozial und ökologisch schädliche Auswirkungen zu vermeiden, sondern explizit positive Effekte zu erzeugen. Häufig zu nennende Bereiche sind dabei erneuerbare Energien, ökologische Landwirtschaft sowie der Bildungs- und Gesundheitssektor.
Nähere Informationen zum Thema Impact Investing finden Sie hier: https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/impact-investing/
Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?
Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ist der Anspruch des Darlehensgebers auf Verzinsung und Rückzahlung im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO nachrangig zu den Ansprüchen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend gemacht werden können, solange und soweit hierdurch ein Grund für die Insolvenz des Darlehensnehmerin herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz und im Fall der Liquidation der Darlehensnehmerin treten die Forderungen des Darlehensgebers im Rang hinter die Forderungen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin gemäß § 39 Abs. 2 InsO zurück.
Das Nachrangdarlehen stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung da, ist aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar, bei der das Risiko des Totalverlusts besteht.
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Vertragsparteien folgende Verpflichtungen:
Der Darlehensgeber (Anleger) schuldet die fristgerechte Zahlung des vereinbarten Nachrangdarlehensbetrags.
Die Darlehensnehmerin ist zur laufenden Verzinsung und Rückzahlung nach Laufzeitende verpflichtet.
Was sind die Merkmale eines Nachrangdarlehens?
Einige der wichtigsten Merkmale von Nachrangdarlehen:
Wichtig zu wissen: Die Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung der Darlehen sind von der Bonität des Emittenten bzw. der Werthaltigkeit der Investitionsobjekte abhängig. Nachrangige Darlehen als Vermögensanlagen unterliegen insbesondere nicht der gesetzlichen Einlagensicherung.
Mehr zu Nachrangdarlehen: https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/nachrangdarlehen-erneuerbare-energien/
Was ist eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre?
Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre ist eine gerichtliche Maßnahme, durch die Gläubiger vorübergehend daran gehindert werden, ihre Forderungen zwangsweise durchzusetzen – während der Schuldner versucht, sich mittels Restrukturierungsmaßnahmen zu sanieren.
Mehr Details, Voraussetzungen und Grüne finden Sie hier https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/vorinsolvenzliche-durchsetzungssperre/
Was ist das EEG?
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Ausbau Erneuerbarer Energien fördert und deren Einspeisung ins Stromnetz sicherstellt. Mehr Details zum EEG finden Sie hier:
Was bedeutet Repowering von Windkraftanlagen?
Repowering bedeutet verkürzt gesagt, technisch überalterte Kraftwerke durch neue, effiziente Anlagen ersetzen. Eine detailliertere Beschreibung mit weiteren Vorteilen für InvestorInnen und andere Beteiligte finden Sie hier:
https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/repowering-windkraft/
Was ist Solar Repowering?
Repowering bedeutet, technisch überalterte Kraftwerke durch neue, effiziente Anlagen zu ersetzen. Das Thema ist in der Windkraftbranche bereits seit langem von hoher Bedeutung und wird zunehmend auch für Solaranlagen immer interessanter. Mehr zu Repowering von Photovoltaikanlagen:
Was ist Solar-Projektentwicklung?
Von der leeren Fläche bis zur fertigen Photovoltaikanlage muss viel geplant und organisiert werden. Ganz am Anfang steht die Flächenakquise, also die Suche und Auswahl geeigneter Standpunkte für eine Photovoltaikanlage. Dabei müssen die ausgewählten Flächen auf Machbarkeit und wirtschaftliche Attraktivität analysiert werden. Hierbei werden zum Beispiel Bodenanalysen durchgeführt, Flächeneigentümer ausfindig gemacht und Preisverhandlungen über langjährige Verpachtungen oder den Erwerb von Flächen geführt.
Im weiteren Verlauf müssen dann Kauf- und Pachtverträge geschlossen werden, häufig gehen hier Abschlüsse von Optionen voran, bevor endgültige Entscheidungen gefällt werden. Mit dem Abschluss einer positiven Machbarkeitsstudie und der finalen Projektsicherung ist ein wichtiger Schritt getan.
Weitere Details und mehr Informationen zum Ablauf finden Sie hier: https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/solar-projektentwicklung-definition/
Was ist Agri-PV?
Der Begriff Agrar-PV, Agrar-Photovoltaik oder auch Agri-PV ist ein zusammengesetztes Wort aus agrarisch und Photovoltaik. Es bezeichnet das Zusammenspiel aus einer Solar-Freiflächenanlage mit landwirtschaftlicher Nutzung auf dem gleichen Gelände. Motivation hierfür ist die wachsende Flächenkonkurrenz zwischen landwirtschaftlicher Nutzung vorhandener Flächen und dem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien im Zuge der Energiewende.
Agri-PV-Anlagen sind so aufgebaut, dass eine landwirtschaftliche Nutzung, zum Beispiel das Befahren durch Landmaschinen, weiterhin möglich ist. Es kann dabei zwischen zwei verschiedenen Ansätzen unterschieden werden:
Eine ausführlichere Definition erhalten Sie unter: https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/agri-photovoltaik/
FAQCrowdinvesting
Wer ist zur Zeichnung der Crowdinvestments berechtigt?
Generell sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, und juristische Personen, wie Unternehmen oder Stiftungen, und Vereine, zur Zeichnung der Angebote berechtigt, sofern Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Europa haben. Minderjährige sind nicht berechtigt zu zeichnen.
Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:
Crowdinvesting als Nachrangdarlehen?
Beim Crowdinvesting handelt es sich um eine Form der Finanzierung, mit der Unternehmen Gelder für einzelne Projekte bei einer breiten Masse von Menschen einsammeln können. Ursprünglich wurde diese Methode primär im Rahmen der Finanzierung von jungen Unternehmen mit hohem Risikoprofil verwendet. Mittlerweile greifen insbesondere Unternehmen der Branchen Erneuerbare Energien oder Mobilität auf Crowdinvestments zurück, um einzelne Projekte oder das eigene unternehmerische Wachstum zu finanzieren.
Was sind die Vorteile einer Crowdinvestition?
Anders als bei herkömmlichen Geldanlagen besitzen AnlegerInnen bei Crowdinvestments die Möglichkeit, bereits ab kleineren Beträgen vom unternehmerischen Erfolg der ProjektinhaberInnen zu profitieren. Da hinter den jeweiligen Crowdinvestments oftmals einzelne konkrete Projekte stehen, fällt es hier auch leichter alle für den Entscheidungsprozess relevanten Informationen zu sammeln.
Warum Crowdinvesting?
Um Projekte oder das eigene Wachstum weiter vorantreiben zu können, benötigen Unternehmen Kapital, welches sie sich am Kapitalmarkt beschaffen müssen. Crowdfunding als alternatives Finanzierungsinstrument bietet Unternehmen hier die Möglichkeit, sogenanntes Mezzanine-Kapital, welches bilanziell als Eigenkapital behandelt werden kann, zu generieren. Durch die Aufwertung des unternehmerischen Eigenkapitals kann das jeweilige Unternehmen daraufhin von besseren Konditionen bei einer weiteren Bankenfinanzierung profitieren. Zusätzlich können Unternehmen durch Crowdinvestments ihre eigene Reichweite erhöhen, da im Rahmen solcher Finanzierungen eine breite Masse an potenziellen AnlegerInnen angesprochen wird.
Wer ist zur Zeichnung der Crowdinvestments berechtigt?
Generell sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, und juristische Personen, wie Unternehmen oder Stiftungen, und Vereine, zur Zeichnung der Angebote berechtigt, sofern Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Europa haben. Minderjährige sind nicht berechtigt zu zeichnen.
Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:
Entstehen Gebühren, wenn ich mich registriere?
Es entstehen Anlegerinnen und Anlegern keinerlei Gebühren. Die Registrierung und die Zeichnung einer Vermögensanlage über das Portal sind kostenlos.
Ab welcher Investitionssumme muss ich mich identifizieren?
Bei uns müssen Sie sich ab dem ersten Euro identifizieren. Laut Geldwäschegesetz (§ 10 Abs. 3 des Geldwäschegesetzes) müssen wir unsere Kunden identifizieren, wenn wir eine Geschäftsbeziehung aufbauen möchten.
Die Identifizierung ist für Sie völlig kostenlos und kann in der Postfiliale, online per Video oder per eID erfolgen. Den Link erhalten Sie von uns.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen. Nach erfolgter Signatur werden Sie daraufhin darum gebeten, sich über das PostIdent-Verfahren bei uns zu identifizieren. Zudem kann die Emittentin den Vertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
In welcher Form erfolgt die Investition?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Ihr Nachrangdarlehen wird durch die Emittentin für eine vertraglich festgelegte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen je nach Projekt in jährlichen Raten oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Kann ich den Investititionsprozess pausieren? Bleiben die Daten gespeichert?
JA!
Sie können jederzeit, nachdem sie auf „weiter“ geklickt haben, das Fenster schließen und zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Ausfüllen fortfahren.
Solange sie den Cache ihres Browsers nicht löschen werden ihre bisherigen Eingaben gespeichert.
Verpflichtet die Registrierung zur Investition?
NEIN!
Die Registrierung verpflichtet sie NICHT dazu, anschließend in ein Produkt zu investieren.
Sie ist lediglich der nächste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Investition.
Diese und weitere Fragen bezüglich des Investitionsprozesses haben wir zusätzlich auch in den folgenden zwei YouTube-Videos ausführlich beantwortet.
Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.
Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist im Einzelfall möglich.
Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?
Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.
Was sind die Merkmale eines Nachrangdarlehens?
Einige der wichtigsten Merkmale von Nachrangdarlehen:
Wichtig zu wissen: Die Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung der Darlehen sind von der Bonität des Emittenten bzw. der Werthaltigkeit der Investitionsobjekte abhängig. Nachrangige Darlehen als Vermögensanlagen unterliegen insbesondere nicht der gesetzlichen Einlagensicherung.
Mehr zu Nachrangdarlehen: https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/nachrangdarlehen-erneuerbare-energien/
Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?
Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ist der Anspruch des Darlehensgebers auf Verzinsung und Rückzahlung im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO nachrangig zu den Ansprüchen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend gemacht werden können, solange und soweit hierdurch ein Grund für die Insolvenz des Darlehensnehmerin herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz und im Fall der Liquidation der Darlehensnehmerin treten die Forderungen des Darlehensgebers im Rang hinter die Forderungen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin gemäß § 39 Abs. 2 InsO zurück.
Das Nachrangdarlehen stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung da, ist aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar, bei der das Risiko des Totalverlusts besteht.
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Vertragsparteien folgende Verpflichtungen:
Der Darlehensgeber (Anleger) schuldet die fristgerechte Zahlung des vereinbarten Nachrangdarlehensbetrags.
Die Darlehensnehmerin ist zur laufenden Verzinsung und Rückzahlung nach Laufzeitende verpflichtet.
Was ist eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre?
Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre ist eine gerichtliche Maßnahme, durch die Gläubiger vorübergehend daran gehindert werden, ihre Forderungen zwangsweise durchzusetzen – während der Schuldner versucht, sich mittels Restrukturierungsmaßnahmen zu sanieren.
Mehr Details, Voraussetzungen und Grüne finden Sie hier https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/vorinsolvenzliche-durchsetzungssperre/
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.
Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie bitte sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.
Wer ist zur Zeichnung der Crowdinvestments berechtigt?
Generell sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, und juristische Personen, wie Unternehmen oder Stiftungen, und Vereine, zur Zeichnung der Angebote berechtigt, sofern Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Europa haben. Minderjährige sind nicht berechtigt zu zeichnen.
Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:
Entstehen Gebühren, wenn ich mich registriere?
Es entstehen Anlegerinnen und Anlegern keinerlei Gebühren. Die Registrierung und die Zeichnung einer Vermögensanlage über das Portal sind kostenlos.
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Groß- und Kleinbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Wie sicher sind meine Daten?
In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Wozu dient das Online-Portal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und den Erwerb von Kommanditbeteiligungen. Darüber hinaus ist sie ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.
Gibt es Möglichkeiten, die abgeführten Steuerzahlungen nicht zu zahlen oder zurückzubekommen?
Anlegerinnen und Anleger, deren Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 EURO (2.000 EURO bei Verheirateten) nicht überschreiten, oder die einen niedrigeren persönlichen Steuersatz haben als die pauschal abgeführten 25%, können Sie sich die gezahlten Steuern über die Jahressteuererklärung zurückerstatten lassen.
Wenn Ihre Einkünfte in nächster Zeit niedriger als der Grundfreibetrag sind, können Sie eine NV-Bescheinigung beantragen und uns diese bei uns einreichen. Dann wird Ihnen der Brutto-Zinsbetrag überwiesen, also keine Steuern abgezogen.
Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?
Nichtveranlagungsbescheinigungen werden von uns entgegen genommen, Freistellungsaufträge hingegen nicht.
Die Annahme von Freistellungsaufträgen für einzelne Vermögensanlagen ist für uns, nach intensiver Prüfung, leider nicht möglich, da die steuerrechtlichen Auflagen und Kontrollen im Zusammenspiel zwischen Emittenten, Vermittlerin und Crowdplattform quasi nicht erfüllbar sind.
Die von den Emittenten der Vermögensanlagen im Rahmen der Besteuerung abgeführten Steuerzahlungen auf Ihre Zinserträge können Sie sich – je nach Freibetrag und individuellem Steuersatz – mit den ausgestellten Steuerbescheinigungen über die jeweilige Jahressteuererklärung erstatten lassen.
Mit einer NV-Bescheinigung jedoch können Sie Ihre Kapitalerträge ohne Steuerabzug erhalten.
Müssen die Zinserträge versteuert werden?
Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Besteuerung erfolgt vor Auszahlung der Zinsen durch den Emittenten. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.
Die abgeführten Steuerzahlungen auf Ihre Zinserträge können Sie sich – je nach Freibetrag und individuellem Steuersatz – mit den ausgestellten Steuerbescheinigungen über die jeweilige Jahressteuererklärung erstatten lassen.
Was ist eine NV-Bescheinigung?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) zeigt an, dass Sie keine Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlen und keine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben. Wenn Ihre Einkünfte in nächster Zeit niedriger als der Grundfreibetrag sind, können Sie eine NV-Bescheinigung beantragen. Um eine NV-Bescheinigung zu erhalten, ist es erforderlich, einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt einzureichen. Die NV-Bescheinigung bleibt daraufhin gültig, solange alle Ihre Einkünfte zusammengenommen nicht den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Mit einer NV-Bescheinigung zahlt Ihnen der Emittent die Zinsen ohne Steuerabzug aus.
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Besteuerung erfolgt vor Auszahlung der Zinsen durch den Emittenten.
Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen je nach Projekt in jährlichen Raten oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten“ im Online-Portal angegeben haben.
Welche steuerrechtlichen Dokumente erhalte ich und wann?
Sie erhalten einmal im Jahr, jeweils zum Auszahlungszeitpunkt der Zinsen, eine Steuer- und Zinsbescheinigung.
Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Besteuerung erfolgt vor Auszahlung der Zinsen durch den Emittenten.
Die abgeführten Steuerzahlungen auf Ihre Zinserträge können Sie sich – je nach Freibetrag und individuellem Steuersatz – mit den ausgestellten Steuerbescheinigungen über die jeweilige Jahressteuererklärung erstatten lassen.
Wir informieren Sie unverbindlich.
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Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und Ihr Interesse an . Wir senden Ihnen zeitnah die gewünschten Informationen zu.
Wir senden Ihnen gerne ausführliche Unterlagen zum Wattner SunAsset 8 zu.
Nach dem Absenden des Kontaktformulars werden wir Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage und zu Ihrer Betreuung durch die Grüne Sachwerte Gruppe verwenden. Sie erhalten sowohl aktuelle Zeichnungsunterlagen sowie die notwendigen Folgeinformationen zur konkreten Emission als auch erweiterte ggf. später Informationen zu ergänzenden Produkten (sogenannte Produktnews) gemäß Ihres Interessenprofils. Es kann vorkommen, dass wir diese Produktnews mit unserem Newsletter-Anbieter verschicken, wobei Öffnungs- und Klickraten gespeichert, gemessen und ausgewertet werden. Unser Ziel ist es, Ihre Anfrage und Bedürfnisse gänzlich und allumfassend und so relevant wie möglich heute und in Zukunft zu erfüllen. Ihre Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Sie können der Zusendung jederzeit formlos widersprechen. Der Versand der Newsletter erfolgt mittels Brevo bei dem u.a. Informationen zum Versand und zur Analyse der Newsletter gespeichert werden. Mehr Informationen zum Datenschutz und zu den Widerrufshinweisen bei der Grüne Sachwerte Gruppe finden Sie unter Datenschutzhinweise.
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Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern und uns gern bei Ihnen zurückmelden. Vielen Dank – wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
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