Wind-an-Land-Gesetz: Endlich wieder Rückenwind
ein Kommentar von Henrik Steinert, Grüne Sachwerte
10.06.2022: Seit dem Antritt der Ampelkoalition Ende letzten Jahres haben sich vor allem die Grünen den verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien auf die Fahnen geschrieben. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hatte es im Osterpaket bereits angekündigt, jetzt ist ein konkreter Gesetzesentwurf zum Ausbau der Windenergie an Land auf dem Tisch.
Wie im Koalitionsvertrag festgelegt sollen 2% der Bundesfläche für Windenergie ausgewiesen werden, eine Vervierfachung gegenüber der bisher ausgewiesenen Fläche. Der in den letzten Jahren schleppend verlaufende Ausbau der Windkraft soll damit wieder deutlich beschleunigt werden, da er für die Erreichung der gesetzten Klimaziele unverzichtbar bleibt.
Die in vielen Bundesländern eingeführten Abstandsregeln von Windrädern zu Wohnflächen und anderen Flächennutzungsregionen bewegen sich zwischen 400 und 1100 Meter oder sind in Bayern abhängig von der Höhe der Windenergieanlagen (10-H-Regelung). Allesamt haben in den letzten Jahren großen Einfluss auf den starken Einbruch beim Windausbau.
Das neue Wind-an-Land-Gesetz setzt die Abstandsregelungen nicht prinzipiell außer Kraft, sorgt aber dafür, dass sie nachrangig behandelt werden, falls ein Bundesland die aus Berlin formulierten Ziele nicht erreicht.
Die Ausbauziele des Bundes werden für die Jahre 2026 und 2032 festgesetzt und berücksichtigen die lokalen Windgegebenheiten. Windreiche und dünn besiedelte Bundesländer wie Brandenburg sollen bis 2026 2,2% ihrer Fläche für Wind bereitstellen müssen, Stadtstaaten wie Bremen nur 0,5%. Einige Bundesländer wie Bayern liegen mit 1,8% dazwischen.
Im Gegensatz zu den für den Artenschutz wichtigen Naturschutzgebieten können auch Landschaftsschutzgebiete zukünftig im „angemessenen Umfang“ als Windvorranggebiete ausgewiesen werden.
Quellen: heute, tagesschau, taz, fachagentur-windenergie
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