Crowdinvestments von Wattner bei Grüne SachwerteSolarkraftwerke Bergzow und Zahna
„Seit dem Netzanschluss Ende Oktober 2025 läuft unser Solarpark Bergzow technisch einwandfrei und produziert zuverlässig Strom. Dass unsere Schwarmfinanzierung in nur vier Tagen ausplatziert war, zeigt, dass unser Konzept, ausschließlich baurechtlich genehmigte, errichtete und bereits in Betrieb befindliche Solarparks in unsere Vermögensanlagen aufzunehmen, bei unseren Anlegern auf großes Vertrauen stößt“, sagt Guido Ingwer, Geschäftsführer von Wattner.
Das gerade angelaufene Crowdinvestement Zahna ist für Grüne Sachwerte und Wattner das zweite gemeinsame Crowdinvestment in diesem Jahr. Im März 2026 startete die Vermögensanlage für das ebenfalls in Sachsen-Anhalt gelegene Solarkraftwerk Bergzow. Beide Solarkraftwerke wurden in Sachsen-Anhalt errichtet und wurden vor Start der Emission bereits an das Netz angeschlossen. Das angebotene Emissionsvolumen Solarpark Bergzowwar innerhalb von nur vier Tagen vollständig platziert. Aktuell besteht noch die Möglichkeit eines Investments in die Emission Solarpark Zahna.
Bestandsschutz für SolarparksReale Infrastrukturprojekte mit langfristigen Rahmenbedingungen
„Wer in fertig gebaute und bereits ans Netz angeschlossene Solarparks investiert, investiert in reale Infrastrukturprojekte mit langfristigen Rahmenbedingungen. Unsere Solarkraftwerke Bergzow und Zahna sind genau solche Projekte. Wie alle von Wattner in Vermögensanlagen eingebrachten Solarparks sind sie baurechtlich genehmigt, errichtet und bereits in Betrieb.“ – Ulrich Uhlenhut, Geschäftsführer Wattner
Der Schutz auf deutscher Bundesebene
Der Schutz für Bestandsanlagen liegt auf Bundesebene und wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt, die unter anderem Vergütung, Netzanschluss und Einspeisevorrang berücksichtigen. Darüber hinaus genießen bereits errichtete und in Betrieb befindliche Solarparks den Schutz der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes.
Ulrich Uhlenhut, Geschäftsführer Wattner - Die Energiedesigner„Errichtete und in Betrieb befindliche Solarparks genießen den Schutz der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes. Zudem verpflichtet die EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie Deutschland zu verbindlichen Ausbauzielen. Dieses rechtliche Fundament sichert den langfristigen Betrieb.“