Die Bepreisung von CO2
Über das Steuern mit Steuern
21.06.2021: verfasst von Henrik Steinert – Leiter Projektprüfung und -entwicklung bei Grüne Sachwerte
Das Thema Klimaschutz ist für die Bundestagswahlen 2021 erfreulicherweise zu einem zentralen Anliegen geworden. Besonders die Grünen haben in den letzten Monaten hierdurch Aufwind erhalten. Sie fordern als Einstieg eine CO2-Bepreisung von 60€ pro Tonne, welche die Stromsteuer ersetzen soll. Das eingenommene Geld soll in Form eines „Energiegeldes“ an die Menschen zurückgezahlt werden.
Jemand der sich klimafreundlich verhält bekommt also unterm Strich sogar Geld zurück. Menschen mit einem hohen persönlichen CO2-Fußabdruck zahlen drauf. Da ein hoher Fußabdruck meistens mit einem hohen Einkommen korrespondiert, hätte dieses Modell auch eine umverteilende Wirkung. Gerade deshalb stößt der Vorschlag auch bei SPD und Linken teilweise auf Gegenliebe.
Die Gretchenfrage ist also weiterhin wie hoch eine CO2-Steuer sein müsste, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Die Schätzungen schwanken hier zwischen 80 und 150 Euro, was deutlich über den bisherigen Preisen im europäischen Emissionshandel liegt. Eine wirkungsvolle CO2-Steuer würde gleich mehrere Wirtschaftsbereiche deutlich verändern: Tierische Produkte würden tendenziell teurer, Aufforstung könnte dagegen günstiger werden, wenn negative Emissionen in die Steuer einfließen würden.
Im Bereich Strom ist das Problem, dass die bisherige Stromsteuer den Verbrauch, nicht aber den Treibhausgasausstoß verteuert. Eine einheitliche CO2-Besteuerung könnte deshalb die Sektorenkopplung fördern, da Synergieeffekte mit dem Wärme- und Verkehrssektor deutlicher zu Tage treten. Besonders im Verkehrssektor könnten darüber hinaus digital organisierte Mautsysteme eine CO2-Besteuerung ergänzen.
Zum Abschluss bleibt die naheliegende Unsicherheit: Warum gibt es das nicht schon alles, wenn es so gut sein soll? Ein Grundproblem ist, dass Pigou-Steuern generell in der Finanzverwaltung noch nicht vorkommen. Hier muss also der Gesetzgeber tätig werden. Dieser müsste auch eine Steuer an die Inflation anpassen. Mit der Mindestlohnkommission wurde aber bereits ein geeignetes Vorbild geschaffen.
In jedem Fall darf die soziale Frage der Steuer nicht unberücksichtigt werden, da durch die Einführung einer CO2-Stuer soziale Härten entstehen können, die gesamtgesellschaftlich abgefedert werden müssen. Im Großen und Ganzen überwiegen aber die Chancen der CO2-Besteuerung gegenüber den Risiken. Eine erfolgreiche CO2-Steuer könnte nämlich auch ein Vorbild sein für die Besteuerung anderer externer Umwelt- und Gesundheitskosten. Schätzungen zufolge könnte eine konsequente Besteuerung aller negativer externer Kosten den Staatshaushalt Einnahmen von mehr als 50% bescheren.
Quellen: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, tagesschau.de , heute.de
Im Prinzip ist die Idee einer CO2-Steuer nichts neues und wurde bereits von Cecil Pigou Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts entwickelt. Der britische Ökonom war auch ein Vordenker der „externen Effekte“, welche dieser Steuer zu Grunde liegen. Bei externen Effekten handelt es sich um positive oder negative Begleiteffekte von Markttransaktionen, welche bei den Marktteilnehmern nicht anfallen. Negativbeispiele wären die Gesundheitskosten des Rauchens oder die CO2-Emissionen der Industrie.
Gesundheitliche und ökologische Aspekte treten häufig auch zusammen auf, wie zum Beispiel bei der Luftverschmutzung oder bei den Lärmemissionen. Eine Pigou-Steuer verteuert das Verursachen des externen Faktors. Sie ist eine Lenkungsabgabe ohne Gegenleistung. In unseren Beispielen wäre das die Tabaksteuer oder eben die diskutierte CO2-Steuer.
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