Einführung der Strompreisbremse
Was bedeutet das für die Erneuerbaren?
20.12.2022: Im Zuge des russischen Einmarsches in die Ukraine ist es zu gewaltigen Verwerfungen an den Energiemärkten gekommen. Bald wurde deutlich, dass die Energiekosten ohne Eingriffe von außen für private Haushalte massiv steigen würden und damit vor allem ärmere Menschen in Deutschland hart träfen. Die Bundesregierung hat sich deshalb in den letzten Monaten verstärkt mit der Ausgestaltung von Gas- und Strompreisbremsen beschäftigt. Dabei sollen Unternehmen, die zur Zeit und in naher Zukunft durch die Preisexplosionen kräftige Gewinne einfahren, die Gegenfinanzierung der Maßnahmen tragen. Dies betrifft auch die Erneuerbaren Energien, welche durch die hohen Börsenstrompreise Einnahmen deutlich oberhalb der EEG-Vergütung verzeichnen konnten.
Die nun von Bundestag und Bundesrat beschlossene Abschöpfung dieser Zufallsgewinne soll jedoch rückwirkend nur ab dem 01.12.2022 und nur für Anlagen größer als 1 MW gelten. Bei ausgeförderten Anlagen besteht eine Bagatellgrenze von 100 kW. Die Laufzeit der Abschöpfung ist in einem ersten Schritt bis Ende Juni 2023 terminiert und kann dann verlängert werden, höchstens jedoch bis zum Ende April 2024. Die Regeln gelten gleichermaßen für nach dem EEG vergütete Anlagen und solche, für die ein Stromliefervertrag abgeschlossen wurde. Der Gesetzgeber hat die Gelegenheit auch genutzt, um die Anhebung der Höchstwerte bei Ausschreibungen Erneuerbarer Energien um bis zu 25% zu erlauben. Bisher war der Bundesnetzagentur nur 10% zugelassen. Damit können bei den Zuschlägen höhere Vergütungen generiert werden, um den höheren Installationskosten und der starken Unterzeichnung der letzten Photovoltaik- und Windausschreibungen entgegenzuwirken.
Quellen: pvmagazine, Energiezukunft
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