Unterstützung für Solaranlagen bis 30 kWp
Einkommenssteuer entfällt - Vorsteuererstattung trotz Kleinunternehmerregelung
20. September 2022: Endlich! Die Zeit der nervigen Umsatzsteuervoranmeldung dürfte zumindest für Anlagen bis 30 kWp, die ab 2023 in Betrieb gehen, vorbei sein. Ab dann soll gelten, dass für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen inklusive zugehöriger Komponenten keine Umsatzsteuer mehr erhoben wird. Die lästige Frage, ob man von der Kleinunternehmerregelung gebraucht macht oder aber sich die Umsatzsteuer zurückerstatten lässt hat damit für die meisten zukünftigen Dachanlagenbetreiber keine Relevanz mehr. Alle werden zukünftig vom Nullsteuersatz profitieren. Bleibt nur zu hoffen, dass die Installateure die Preissenkung auch weitergeben!
Diejenigen, die bisher zur Kleinunternehmerregelung tendiert hätten, haben damit die Chance, eine um 19% günstigere PV-Anlage zu erwerben. Diejenigen, die zur Regelbesteuerung tendiert hätten, haben (zumindest in den ersten fünf Jahren) Steuerersparnisse im Betrieb. Vor allem aber haben Sie eine gewaltige Entlastung durch den Entfall der Umsatzsteuerbürokratie. Grüne Sachwerte pflichtet bei:
SO SEHEN SINNVOLLE MASSNAHMEN AUS!!
Die vorgenannten Steuer- und Bürokratieerleichterungen gelten auch für Anlagen auf Mehrfamilienhäusern bis 100 kWp (bzw. 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit).
Der Staatssekretär im BMWK, Sven Giegold, postete als erster die beschlossenen Änderungen. Diese sind umfangreicher, als es auf den ersten Blick scheinen mag. So entfällt für neue PV-Anlagen bis 25 kWp und für Altanlagen bis 7 kWp die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70%. Die (übertriebene) Sorge für Netzinstabilität durch „die ungezügelte Produktion erneuerbarer Energien“ ist damit der Einsicht gewichen, dass die Erneuerbaren gebraucht werden. Netzstabilität können große Kapazitäten bereitstellen, die sowieso über Fernwirkeinrichtungen verfügen. Oder man regelt vielleicht tatsächlich verstärkt Gas- und Kohlekraftwerke herunter…
Abschaltvorrichtungen für Balkonkraftwerke bis 600 W sind komplett vom Tisch – ihr Beitrag zur Netzstabilität wäre eh verschwindend gering.
Zukünftig dürfen auch Lohnsteuerhilfevereine wieder Arbeitnehmern steuerlich beraten, wenn diese in eine PV-Anlage investiert haben.
Des Weiteren wurden Anreize zur Stromproduktion aus Biogasanlagen gesetzt und eine Krisensonderausschreibung für Solaranlagen für Januar 2023 angekündigt.
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