Solarpaket I verabschiedet
Starker Rückenwind für die Energiewende
Die umfangreichen Regelungen im Solarpaket unterstützen den Ausbau Erneuerbarer Energien auf breiter Front. Neben dem Ausbau der Freiflächenkulisse stehen auch Dachsolaranlagen im Fokus. Positive Anpassungen gibt es auch im Bereich Windkraft und Biomasse sowie Stromnetzen und Speichern für Erneuerbare Energien.
Den aber wohl größten Schub dürfte das Solarpaket für die Agri-PV bedeuten, die sich damit aus einer Nischenanwendung kurzfristig zu einem relevanten Technologiezweig entwickeln dürfte. Auch weitere, sogenannte „besondere PV-Anlagen“, werden zukünftig in besonderem Maße gefördert. Hierzu zählen neben Agri-PV auch Moor, Floating und Parkplatz-PV
Bis zu 9,5 ct pro kWh – das ist demnächst bei Ausschreibungen im Bereich von Agri-PV möglich. Die Anhebung der Höchstgrenze für Ausschreibungen bezieht sich auf das neu geschaffene Untersegment für besondere Solaranlagen. Hiervon werden dann ausschließlich Agri PV sowie Floating-PV, Moor-PV und die Integration von PV in Parkplätzen profitieren. Damit stehen diese PV-Projekte in öffentlichen Ausschreibungen nicht mehr in Konkurrenz zu konventionellen PV-Anlage, die in der Regel kostengünstiger installiert werden können.
Es wird dem Umstand Rechnung getragen, dass beispielsweise Agri-PV Projekte zwar höhere Kosten pro installierter Leistung haben und auch weniger Leistung auf die Fläche bringen. Dafür ist die Fläche jedoch zu 90% weiterhin landwirtschaftlich nutzbar und die Einspeisung erfolgt in netzdienlicher Art und Weise vor allem am Morgen und am Abend, wenn die Nachfrage nach Strom hoch und das Angebot aus konventioneller PV knapp ist.
Michael Horling, Geschäftsführer von Grüne Sachwerte:„Das neue Untersegment für besondere Solaranlagen wird zu einem Boom von Agri-PV Anlagen führen. Durch ihre doppelte Bodennutzung, sowie das meist netzdienliche Einspeiseprofil sind sie das Beste, was der Energiewende passieren kann!“
Im gewerblichen Bereich wurde durch das Solarpaket die EEG-Förderung um 1,5% angehoben (ab 40 kW) und die Ausschreibungsmengen auf 2,3 GW deutlich angehoben. Als besonders segensreich dürfte sich der Bürokratieabbau bei selbst nutzenden Gewerbebetrieben auswirken: Diese müssen zukünftig den eingespeisten Überschussstrom nicht mehr direkt vermarkten, sondern können ihn einfach verschenken.
Eine einfache, pragmatische Lösung, die im Sinne einer unbürokratischen Energiewende sehr zu begrüßen ist!
Ähnlich positiv ist die neue Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zu bewerten: Statt wie bisher in eine Rolle als Energievollversorger gedrängt zu werden, können Vermieter in Mehrparteienhäusern zukünftig den Solarstrom von ihren Dächern direkt an Ihre Mieter abgeben. Den Reststrom können die Mieter ganz normal dazukaufen. Diese unbürokratische Regelung wird nicht nur in Mieter-/ Vermieterkonstellationen Anwendung finden, sondern auch bei Wohnungseigentumsgemeinschaften.
Damit wurde ein völlig unnötiges Hindernis für die Belegung der Dachflächen von Mehrparteienhäusern abgeräumt.
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