Neues vom Kohleausstieg
Ende der Kohle bis 2038 besiegelt.
02.07.2020: Nach Beschluss der Kohlekomission Anfang letzten Jahres, bis zum Jahr 2038 aus der Kohleverstromung auszusteigen, haben Bundestag und Bundesrat dies nun auch gesetzlich festgeschrieben. Endlich gibt es dann für die Bundesrepublik einen juristisch belastbaren Plan zum Ausstieg, der jedoch aus Klimaschutzsicht nicht wirklich überzeugen kann. Denn um das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen, müsste Deutschland schon bis zum Jahr 2030 aus der Kohleverstromung aussteigen. Kritik kommt deshalb aus den Reihen der Opposition aus Grünen und Linken sowie von außerparlamentarischen Bewegungen wie Fridays For Future. Sie fordern, dass der Kohleausstieg bis zum Jahr 2030, also in den nächsten zehn Jahren vollzogen wird. In jedem Fall muss sich der Ausbau der Erneuerbaren Energien aber gegenüber der letzten Dekade deutlich beschleunigen, um Versorgungssicherheit auch ohne Kohlestrom gewährleisten zu können.
Erstaunlicherweise zeigt das Handeln der Bundesregierung selbst, dass es auch schneller gehen kann. Braunkohleunternehmen wurde zwar eine Entschädigung von 4,35 Milliarden Euro zugesagt, allerdings wird auch schon ab diesem Jahr mit den Abschaltungen begonnen. Zukünftige Abschalttermine können um drei Jahre vorgezogen werden, wenn die Bundesregierung dies fünf Jahre vor dem jeweiligen Termin beschließt. In Bezug auf die Steinkohle wurden dagegen noch keine weiteren Regelungen getroffen. Auch wenn die Frage berechtigt ist, ob es für Betreiber von solch schädlicher Technik überhaupt Entschädigungen in dieser Höhe geben sollte, haben Umweltverbände die Hoffnung, dass das Kohleausstiegsgesetz eher eine Art Rückfalloption bleibt und der Ausstieg schon früher vollzogen wird. Einen Erfolg können sie aber schon jetzt feiern: RWE wird den Hambacher Forst nicht in einen Tagebau verwandelt dürfen.
Quelle: Tagesschau, Taz
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