Verteilung der Kosten des Netzausbaus
Wie sollten Netznutzungsentgelte zukünftig verteilt werden?
Gut ein Fünftel des Strompreises macht in Deutschland bei Verbrauchern das sogenannte Netzentgelt aus. Sein Anteil liegt somit in der Regel sogar noch über dem der Mehrwertsteuer. Aber dies gilt nicht überall – denn, was vielen erst in diesen Tagen, wo die bestehenden Regeln der Kostenumverteilung verstärkt diskutiert werden, bewusst wird, es gibt starke regionale Unterschiede bei der Verteilung der Kosten.
Zurzeit werden die Kosten des Netzausbaus regional auf die Stromkunden verteilt. Das bedeutet, in ländlichen Gegenden, die auf Ebene der Verteilungsnetze zum Beispiel wegen des Ausbaus erneuerbarer Energieträger einen hohen Ausbaubedarf haben, werden die Kosten auf vergleichsweise wenige Nutzer umgelegt – so ergeben sich hier relativ hohe Kosten für die Nutzer.
Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, zur NOZ:„Ich treffe keinen Energieminister in den Bundesländern, der dieses historisch gewachsene System noch gutheißt“
Allerdings werden nicht nur die Kosten des Netzausbaus über die Umlage verteilt, sondern beispielsweis auch die Kosten, die dadurch entstehen, dass Windparkbetreibern eine Entschädigung dafür gezahlt wird, wenn ihre Kraftwerke abgeregelt werden müssen – ein Zustand, der insbesondere wegen des fehlenden Netzausbaus in Richtung Süddeutschland an windreichen Tagen immer öfter vorkommt.
Findige Verbraucher im Norden und Osten können an solchen Tagen mittlerweile mit den richtigen Stromtarifen gezielt Geld damit verdienen, dass sie an solchen Tagen Stromverbraucher laufen lassen – während andernorts Kohle- und Gaskraftwerke gemütlich vor sich hin dampfen und CO2 in die Luft blasen. Schließlich ist es oftmals günstiger, Strom für „unsinnige Zwecke“ zu nutzen, als Windparkbetreiber zu entschädigen.
Die einfachste Möglichkeit wäre eine völlige Harmonisierung der Netzentgelte – deutschlandweit. Dies hätte starke regionale Auswirkungen, je nachdem ob man heute eher hohe oder eher niedrige Entgelte zahlt.
In der Diskussion sind deshalb zurzeit vor allem auch Umlagemodelle, die eine vorsichtigere Angleichung der Entgelte vorsehen, um keine übermäßigen wirtschaftlichen Verwerfungen zu erzeugen. Fest steht: Mit dem gegenwärtig im Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf erhält die Bundesnetzagentur weitereichenden Spielraum zur Gestaltung der Umlage der Netzentgelte. Und dass sie diesen auch nutzen wird, daran besteht wenig Zweifel.
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