Meilenstein für den Klimaschutz - vom Verfassungsgericht:
Bundesregierung muss Klimaschutzgesetz nachbessern!
30. April 2021: Die Klimabewegung hat es derzeit aufgrund der Corona-Bestimmungen sicherlich nicht leicht. Heute kann sie aber ihren bisher größten Sieg feiern: Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab der Klage von Fridays for Future, der Deutschen Umwelthilfe und weiteren Umweltverbänden Recht und verpflichtete die Bundesregierung bis Ende 2022 das Gesetz nachzubessern. Dank der dieses Jahr stattfindenden Bundestagswahlen wird diese Aufgabe vermutlich der Folgeregierung zufallen, auch wenn die aktuelle Regierung evtl. der Versuchung erliegen könnte, sich mit einem „Hauruck-Gesetz“ jetzt kurzfristig im Wahlkampf doch noch als „überzeugte Klimaschützer“ zu präsentieren…
Kern der Entscheidung ist eine Feststellung, die immer mehr Menschen bereits verstanden haben: Die aktuelle Bundesregierung schiebt den Klimaschutz auf die lange Bank und lässt junge Menschen in einer unhaltbaren Zukunftslage völlig im Stich. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte vor allem, dass die Emissionsminderungsraten bis 2030 nicht streng genug und damit im Gegenzug dann später, ab 2030, zu stark ausfallen müssen. Darüber hinaus müssen insbesondere diese langfristigen Maßnahmen genauer geregelt werden.
Bei seiner Entscheidung bezieht sich das Gericht auf Artikel 20a des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Die Richter erklärten, es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“ (Quelle: Tagesschau.de).
Reaktionen aus der Politik ließen natürlich nicht auf sich warten:
Der grüne Bundestagsabgeordnete Danyal Bayaz twitterte:
„Das #Bundesverfassungsgericht hat soeben nichts weniger getan, als den Freiheitsbegriff neu zu deuten: Die #Freiheit von heute wird mit der Freiheit künftiger Generationen ins Verhältnis gesetzt. Das liest sich für mich so bestechend logisch wie revolutionär.“
Etwas angriffslustiger formulierte es Bernd Riexinger von der Linkspartei:
„Das #Bundesverfassungsgericht entlarvt das #Klimaschutzgesetz als das, was es ist: eine Handlungssimulation, die alle wichtigen Entscheidungen auf den Tag x vertagt.“
Die FFF-Aktivistin Luisa Neubauer brachte es am drastischsten auf den Punkt: „Die Regierungsparteien haben de facto versagt, uns zu schützen“.
Wirtschaftsminister Altmeier, von vielen Menschen und Umweltschützern als großer Bremser der Energiewende angesehen, versucht das Ergebnis des Verfassungsgerichtes einfach umzuinterpretieren und umarmte seine Kritikerinnen und Kritiker:
„Das @BVerfG hat heute ein großes & bedeutendes Urteil erlassen. Es ist epochal für Klimaschutz & Rechte der jungen Menschen. Und sorgt für Planungssicherheit für die Wirtschaft.“
Dieses Nichteingeständnis des eigenen Versagens ließ ihm aber nicht mal der Koalitionspartner durchgehen. SPD-Kanzlerkandidat Scholz hielt dagegen:
„Lieber Kollege @peteraltmaier, nach meiner Erinnerung haben Sie und CDU/CSU genau das verhindert, was nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. Aber das können wir rasch korrigieren. Sind Sie dabei?“
Eine Rücktrittsforderung wäre eigentlich die konsequentere Antwort gewesen. Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil als Präzedenzfall aufgefasst wird und vor allem dem Thema Klimaschutz im Wahlkampf noch einmal kräftigen Aufwind gibt.
Quellen: Tagesschau, ZDF heute, pv-magazine
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