Klimabericht und Osterpaket – Wird 2022 zum grünsten Jahr seit langem?
ein Kommentar von Henrik Steinert
08.04.2022 – Ein Beitrag von Henrik Steinert, Projektleiter bei Grüne Sachwerte:
Der russische Einmarsch in die Ukraine hat Europa in aller Deutlichkeit seine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aufgezeigt. Erfreulicherweise ist damit auch bei Akteuren, die den erneuerbaren Energien traditionell nicht besonders nahestehen, das Bewusstsein gewachsen, wie wichtig Windkraft, Photovoltaik und Co. für unsere zukünftige Energieversorgung sind. Fast schon vergessen wird dabei, dass vor allem die fortschreitende Erderwärmung der eigentliche Grund zum Ausbau der Erneuerbaren ist.
Der neue Report des Weltklimarates IPCC hat noch einmal deutlich gemacht, dass Windkraft und Solarenergie die unverzichtbaren Säulen einer nachhaltigen Energieversorgung sind. Der Bericht legt seinen Fokus auf die Chancen einer erneuerbaren Energieversorgung und hält auch die Einhaltung des 1,5-Grad Ziels für möglich, wenn geeignete Maßnahmen getroffen werden. Die Kostenreduktion seit 2010 bei Windkraft und vor allem in der Photovoltaik sowie bei Batterien für Elektroautos ist mit bis zu 85% beträchtlich und macht Mut.
Henrik Steinert, Wirtschaftsingenieur bei Grüne Sachwerte:„Viele fragen sich gerade, ob Energie bald unbezahlbar wird. Doch nur fossile Energie wird es. Die Erneuerbaren werden immer günstiger und machen zudem unsere demokratischen Gesellschaften weniger verwundbar. Werden Sie Teil der Entwicklung und investieren Sie in Wind, Sonne und Co.“
Für die Berliner Ampelkoalition sind die Klima-Hausaufgaben bereits seit langem auf dem Tisch. Gesetzlich wurde deshalb durch die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im gerade beschlossenen „Osterpaket“ festgelegt, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Wichtige Eckpunkte der Novelle sind die Vervierfachung des Ausschreibungsvolumens für Photovoltaik auf 22 GW und die Erhöhung für Windkraft auf 10 GW. Ausschreibungen für Anlagen unter 1 MW wird es generell nicht mehr geben.
Die bisher bekannte Degression bei den Vergütungssätzen wird bis Anfang 2024 eingefroren und dann nur noch halbjährig angewandt. Eigentümer von Photovoltaikanlagen können etwas aufatmen, denn sie müssen in Zukunft keine EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom oder eine Direktlieferung von angrenzenden Verbrauchern mehr zahlen. Zudem werden die Vergütungen für die Photovoltaik erhöht. Die bisher von den Verbrauchern finanzierte EEG-Umlage wird dabei ab dem 01.07.2022 aus Steuermitteln bezahlt.
Die Flächenkulisse für Photovoltaik, besonders auch für neuere Ansätze wie Agri-, Floating- und Moor-PV wird vergrößert. Bei der Windkraft hat bereits die am Anfang der Woche getroffene Einigung zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium den Weg frei gemacht, die in den letzten Jahren aufgestellten enormen bürokratischen Hürden für den Windausbau an Land zu verringen. In Bezug auf den Vogelschutz sollen hierfür drei Arten von Gebieten eingerichtet werden.
Erstens Tabugebiete, in denen aufgrund der dort lebenden Brutvögel keine Windanlagen errichtet werden dürfen. Zweitens für die Windenergie freigegebene Gebiete und drittens Prüfgebiete. Nur bei Letzteren sind die doch recht aufwändigen Vogelschutz-Prüfungen von den Windparkprojektierern weiter durchzuführen. Durch ein „Sommerpaket“ sollen darüber hinaus weitere gesetzliche Grundlagen, vor allem für den Ausbau eines erneuerbaren Wärmesektors, geschaffen werden.
Quellen: Bundesverband Erneuerbare Energien, pvmagazine, heute, tagesschau, taz, mdr, Deutsche Welle
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