Geplante EEG-Reform
Bestandsschutz für laufende Anlagen bestätigt
1. November 2013: Geplante EEG-Reform bestätigt Bestandsschutz für laufende Anlagen: CDU/CSU und die Sozialdemokraten wollen im Falle einer großen Koalition eine zügige Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umsetzen, um den Strompreisanstieg zu bremsen. Ziel sei es, die EEG-Reform bis Ostern 2014 zu entwerfen, damit das Gesetz bis zum Sommer von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und dann spätestens Anfang 2015 in Kraft treten kann. Wichtigste Aussage vorab: Die EEG-Vergütungen und Rahmenbedingungen für bereits laufende Kraftwerke werden auf keinen Fall rückwirkend geändert.
Altmaier und Kraft: „gemachte Förderzusagen würden auch eingehalten“
Aktuell erhalten Betreiber von Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen auf 20 Jahre garantiert feste Vergütungen. Umweltminister Peter Altmaier (CDU) und Hannelore Kraft (Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin, SPD) betonten, gemachte Förderzusagen würden auch eingehalten – Union und SPD respektierten den Bestandsschutz für schon bestehende Anlagen.
Während also mit Spannung erwartet werden darf, wie die wahrscheinliche neue Regierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert, bleibt für Investoren in Erneuerbare Energien die Gewissheit, das Konditionen bereits laufender Anlagen auch weiterhin langfristige Sicherheit genießen. Zudem weisen bereits in Betrieb befindliche Wind- und Solarparks naturgemäß keine Genehmigungs- und Projektierungsrisiken mehr auf.
Laufende Windparks, ob alt oder neu, behalten auch mit EEG-Reform ihre Vergütungen: Gesetzlicher Bestandsschutz wurde ausdrücklich bestätigt.
Eine Auswahl aktueller Umweltfonds, die gesetzlichen Bestandsschutz genießen:
Quellen: tagesschau.de, faz.net, Grüne Sachwerte
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