Kommentar zur neuen EU-Taxonomie Anpassung
von Grüne Sachwerte Mitarbeiter Steffen Holzfuß
Der Europäische Green Deal sollte ein Meilenstein in der Geschichte der Europäischen Union werden. Nicht ohne Grund sprach die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen seiner Veröffentlichung vom europäischen „Mann auf dem Mond“ Moment. Ein klimaneutrales Europa zum Jahr 2050, sowie eine Emissionsreduzierung vom 55% zum Jahr 2030 (im Vergleich zu 1990) wurden als die Hauptziele des Green Deals beworben. Hierfür, so die Präsidentin, müsse die private Hand finanziell in die Pflicht genommen werden. Bis 2030 wolle man so etwa 500 Milliarden Euro an Investitionsmitteln mobilisieren. Weitere 500 Milliarden Euro sollen ferner durch die öffentliche Hand beigesteuert werden. Um privates Kapital in dem erforderlichen Ausmaß zu mobilisieren, wurde u.a. die Einführung einer EU-Taxonomie Verordnung beschlossen. Diese soll mit den Jahren zu einem Maßnahmenkatalog, der alle wirtschaftlichen Tätigkeiten mit einem positiven Einfluss auf die Ziele des EGD enthält, heranreifen. Am Ende soll ein europaweites Gütesiegel für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten entstehen. Wichtig sei hier vor allem, das Risiko für „Greenwashing“ zu verringern, indem AnlegerInnen bei der Identifikation nachhaltiger Geldanlagen unterstützt werden. Zudem wolle man das Kapital einiger institutioneller Investoren, wie z.B. Stiftungen, die in Ihren Tätigkeiten oftmals auf sozial-ökologische Investments limitiert sind, in nachhaltige Projekte leiten.
Doch durch den jüngsten delegierten Akt der EU-Kommission dürfte dieses Ziel wohl erstmal in die Ferne gerückt sein. Denn was im Vorfeld bereits von Seiten der Befürworter einer strengen Taxonomie befürchtet wurde, ist nun Realität: die Energieträger Atomkraft und Gas werden als nachhaltig eingestuft, und somit in die EU-Taxonomie aufgenommen. Ein Schlag ins Gesicht für jene, die auf eine umfassende und konsequente Mobilisierung privaten Kapitals für Grüne Investitionen gehofft hatten.
Sollten eigentlich im Fokus der EU-Taxonomie stehen: Wind- und PV-Anlagen (im Bild: Solarpark Burhafe in Ostfriesland)
Was diese Entscheidung real bedeutet, lässt sich bereits an den beinahe zeitgleich verkündeten Nachrichten aus Frankreich ablesen. Hier gab der Französische Präsident Emmanuel Macron vor kurzem die Planung von 14 neuen Atomkraftwerken bekannt. Durch die EU-Taxonomie werden diese Projekte allesamt als nachhaltig eingestuft, wodurch die Finanzierung deutlich vereinfacht werden dürfte. Doch nicht nur beim Bau neuer AKWs dürfte Frankreich, dessen Strommix zu 70% aus Atomstrom besteht, von den jüngsten Anpassungen der Taxonomie profitieren. Das französische „AKW Flamanville“, dass sich bereits seit 15 Jahren in der Bauphase befindet, benötigt beispielsweise dringend weitere Investitionsmittel, da sich die ursprünglich kalkulierten Baukosten seit Baubeginn etwa verdreifacht haben. Ebenfalls auf dem Zahnfleisch geht das französische Energieunternehmen EDF, mit Schulden in Höhe von 42 Milliarden Euro. Deutsche Gasprojekte wie Nord-Stream 2 dürften ebenso durch die neue Anpassung der Taxonomie profitieren. Es besteht daher die reelle Gefahr, dass ein großer Teil der vom Green Deal mobilisierten Investitionssummen den wirklich nachhaltigen Projekten, wie bspw. Wind- und Solarparks, entzogen wird. Insbesondere das nicht offenlegungspflichtige Sondervermögen von Banken, Versicherungen und Pensionskassen könnte für solche Zwecke verwendet werden. Die Geldgeber können hier behaupten, in durch die Taxonomie gelabelte Projekte zu investieren, ohne dabei offenlegen zu müssen, welche Projekte konkret begünstigt sind.
Steffen Holzfuß, Mitarbeiter bei Grüne Sachwerte:„Es kann nicht sein, dass der ökologische impact eines groß-angekündigten Projektes wie des European Green Deals nun in späterer Instanz doch noch verwässert wird, und zwar durch jene, die sich im Zuge seiner Präsentation noch mit den Lorbeeren geschmückt haben.“
Eine Umsetzung der geplanten neuen Regelungen muss daher unbedingt verhindert werden. Es kann nicht sein, dass der ökologische impact eines groß-angekündigten Projektes wie des European Green Deals nun in späterer Instanz doch noch verwässert wird, und zwar durch jene, die sich im Zuge seiner Präsentation noch mit den Lorbeeren geschmückt haben. Sollte die Änderung der Taxonomie bestand behalten, so wird sich das Vertrauen all jener, die sich seit Jahren für eine konsequente und gerechte Energiewende einsetzen, gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, weiter verschlechtern.
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