EEG-Novelle 2021
Kein Durchbruch, sondern wieder neue Hürden
16. Oktober 2020: Über die Energiepolitik der großen Koalition in Berlin zu sprechen erinnert immer weniger an ein galoppierendes Pferd, sondern immer mehr an ein träges Murmeltier. Der Fantasie, den Ausbau der Erneuerbaren zu stoppen, scheinen dabei keine Grenzen gesetzt zu sein. Auch dass die EEG-Novelle 2021 voraussichtlich gegen Europarecht verstößt, mag nach dem Desaster der Ausländermaut für PKWs die Gemüter kaum noch zu erhitzen. Wer dagegen gehofft hat, dass die Bundesregierung nach ihrem geschlossenen Handeln in der Corona-Pandemie nun auch im Klimaschutz durchgreifen wird, ist wieder mal enttäuscht worden.
Der Umgang der Bundesregierung mit dem Zivilisationsthema Klimawandel ist von erschreckender Fahrlässigkeit geprägt und bleibt dabei auch weit hinter dem europäischen Konsens zurück. Alles in allem scheint das Kalkül von Union und SPD zu sein, die nächsten Bundestagswahlen auch ohne Einsatz für erneuerbare Energien irgendwie gewinnen zu können. Nicht nur aus ethischer Sicht besonders für die Sozialdemokraten ein mehr als fragwürdiges Vorhaben.
In Tradition zum Klimaabkommen von Paris soll Deutschland bis 2050 seinen Strom CO2-neutral erzeugen. Ein Zwischenziel sind die bis 2030 anvisierten 65%. Derzeit sind es circa 40%. Ob die in der EEG-Novelle festgelegten Ausschreibungsmengen (Wind an Land: 2,9 – 5,8 GW; Photovoltaik 1,95 – 2,15 GW; Biomasse 0,5 GW) vor allem in Bezug auf die sogenannte Sektorenkopplung von Strom, Wärme und Verkehr ausreichen werden, darf mit Recht bezweifelt werden. Genauso ob die Ziele des Pariser Klimaabkommen so erreicht werden können.
Ein wichtiger Punkt war daneben der Umgang mit „ausgeförderten“ Anlagen, die direkt nach Inkrafttreten des EEGs im Jahr 2000 ans Netz gingen und zum Jahresende 2020 aus der Vergütung fallen werden. Für diese hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, den Strom zu Marktkonditionen an den Netzbetreiber zu veräußern. Die darauf anfallenden Vermarktungskosten würden zwar beim Einbau eines intelligenten Messsystems verringert werden, jedoch ist dieses für Besitzer von Kleinanlagen meist nicht wirtschaftlich. Die bereits seit langem beschworene Gefahr, dass noch funktionierte aber ausgeförderte Solaranlagen abgebaut werden müssen, besteht also weiterhin fort.
Der größte Hemmschuh der Novelle ist dagegen im Bereich des Eigenverbrauchs zu finden. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen über 20 kW wird weiterhin eine 40%-EEG-Umlage auf Eigenverbrauch fällig (sogenannte „Sonnensteuer“). Den Pionieren der Photovoltaik, die ausgeförderte Anlagen betreiben, wird dazu nicht einmal dieses Privileg einer ohnehin fragwürdigen Abgabe gewährt. Ebenso bedenklich ist die Einführung einer verpflichtenden Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen über 500 kWp.
Analog zum Vorgehen bei der Windkraft an Land und den Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird damit ein weiterer Bereich bürokratisiert. Es steht zu befürchten, dass der Ausbau besonders großer Solaranlagen hinter den Erwartungen zurück bleiben wird. Darüber hinaus dürfen Anlagen dieser Größe keinen Eigenverbrauch betreiben. Hiermit wird besonders mittelständischen Unternehmen, die selbst erzeugten Strom für Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge nutzen möchten, ein weiteres Hindernis aufgestellt. Die aktuell vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestellte EEG-Novelle 2021 ist somit insgesamt das Gegenteil von zukunftsorientiertem Handeln – und dabei hätten die Erneuerbaren Energien das Zeug, in der Corona-geplagten deutschen Wirtschaft neuen Schwung zu entfachen.
Trotz der schon zu erwartenden Probleme ist es dennoch erstaunlich, dass die große Koalition sich mit ihren neuen Beschränkungen zum Eigenverbrauch klar gegen europarechtliche Vorgaben stellt. Ein vom Bundesverband Solarwirtschaft in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass die Regelungen der EEG-Novelle 2021 zum Thema Eigenverbrauch gegen die EU-Richtlinie 2018/2001 verstoßen, welche es Menschen erleichtern soll, Strom selbst zu verbrauchen und mit anderen zu teilen.
Die Hoffnung besteht also, dass die Europäische Union im Sinne des Klimaschutzes Änderungen am Gesetz erzwingen wird, wobei hierbei ein langer Rechtsstreit droht. Allerdings könnte der Bundesrat, welcher dem Gesetz möglicherweise zustimmen muss und in dem Union und SPD allein über keine Mehrheiten verfügen, das Gesetz doch noch erfolgreich modifizieren. Vielleicht gibt die nahende Bundestagswahl dem ein oder anderen in Berlin diesbezüglich noch etwas zu denken. Bis dahin sind vor allem die Bürger gefragt, sich für die Energiewende einzusetzen und selbst zu investieren.
Quelle: Wattner, Bündnis Bürgerenergie, pv-Magazine
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