Windkraft Bayern: 10H-Regelung gerichtlich bestätigt
Kein weiterer Windkraftausbau?
10. Mai 2016: Schmerzliche Niederlage für die Befürworter der Windkraft in Bayern: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klagen gegen das bayerische Windkraftabstandsgesetz abgewiesen. Damit gilt die umstrittene 10H-Regel als verfassungsgemäß. Die Einschränkungen für den Bau von Windrädern gelten seit Februar 2014. Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache („10H“) der Bauhöhe betragen – wobei ein Gemeinderat eine Abweichung beschließen kann. Die Folge der 10H-Regel war ein erheblicher Rückgang von Genehmigungen für neue Windkraftanlagen in Bayern.
Das Gericht folgte im Urteil nicht der Argumentation der Kläger, mit der 10H-Regelung werde der Neubau von Windkraftanlagen praktisch unmöglich gemacht. Durch die Festlegung eines höheren Mindestabstands werde der räumliche Anwendungsbereich für Windkraftanlagen zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt, so die Begründung des Gerichts. Es sei eben nicht nur auf die maximale Ausnutzung technischer Möglichkeiten abzustellen, und daher müssten auch Windräder mit einer geringeren Höhe als 200 Meter in Betracht gezogen werden, auch wenn diese dann vielleicht nicht so rentabel seien, so die Verfassungsrichter. Fragen der Wirtschaftlichkeit fielen nicht in den Bereich des Gesetzgebers, der „das Ziel verfolge, die Akzeptant der Windkraft zu erhöhen.“
Michael Horling von Grüne Sachwerte kommentiert die Entscheidung:
„Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir alle gemeinsam angehen müssen. Gesundheits- und klimaschädliche Energieträger wie die Atomkraft oder Kohle müssen schnell und zuverlässig durch Erneuerbare Energien ersetzt werden, um den Erhalt unserer Lebensräume und unserer Umwelt zu sichern. Windkraft an Land ist hier eine günstige, schnell verfügbare und erprobte Methode, die dezentral einsetzbar ist und zudem lokal Arbeit und Wertschöpfung schafft. Wenn aber einzelne Bundesländer aus dieser solidarischen Aufgabe aussteigen, dann verweigern sie sich ihrer Verantwortung. Bayern hat einen hohen Energiebedarf, und muss zukünftig den wegfallenden Atomstrom nachhaltig ersetzen. Mehr Energie zu importieren, anstatt diese vor Ort von den eigenen Bürgern selbst ökologisch produzieren zu lassen, ist gleichzeitig ignorant und wirtschaftlich kurzsichtig.“
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