Treugeber - Rechte und Pflichten
Treugeber beteiligen sich über einen Treuhänder an einer Geldanlage
Ein Treugeber ist eine Person, die sich indirekt also mittelbar an einer Gesellschaft beteiligt. Hierbei wird ein so genannter Treuhänder einbestellt, der nach außen als Beteiligter der Gesellschaft auftritt, nach innen allerdings auf Rechnung des Treugebers handelt.
Der Treugeber umgeht die Veröffentlichungspflicht des Eintrags in das Handelsregister und die damit entstehenden Zusatzkosten für Handelsregister, Verwaltungsgericht und Notar. Laut Gesellschaftervertrag verfügen Direktkommanditisten und Treugeber allerdings über die gleichen Rechte, sodass auf den Fond bezogen weder wirtschaftliche Vor- noch Nachteile entstehen.
Zu beachten ist, dass im abzuschließenden Treuhändervertrag die Rechte des Treugebers eingeschränkt werden können. Dies betrifft zum Beispiel Fragen des Abstimmungsverhaltens. Es ist deshalb ratsam, Treuhandverträge auf etwaige Bestimmungen zu prüfen und danach zu beurteilen, ob sie zu rechtlichen Nachteilen verglichen mit einer Beteiligung als Direktkommanditisten führen.
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