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Treibhausgasminderungs-
quote (THG Quote)

Kraftstoffproduzenten müssen ihre Emissionen kompensieren

Treibhausgasminderungsquote

Die Inverkehrbringer von Kraftstoffen sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, einen immer größeren Teil an Treibhausgasimmissionen einzusparen bzw. diese zu vermeiden. Mit ihrer Einführung im Jahr 2015 betrug die Quote 3%, sie wird jedoch in den nächsten Jahren rapide steigen und bis 2030 25% betragen. Damit ist ein massiver Anreiz geschaffen, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Historisch ist die Treibhausgasminderungsquote damit eine Weiterentwicklung der Biokraftstoffquote, die vor 2015 festlegte, welcher Anteil an Biokraftstoff, beispielsweise Methanol oder Biodiesel, dem Kraftstoff an der Tankstelle beigemischt werden musste.

Technologieoffenes System

Mit der Treibhausgasminderungsquote wurde nun ein technologieoffenes System etabliert, was bedeutet, dass die Inverkehrbringer von Kraftstoffen die Quote nicht nur durch die Beimischung von Biokraftstoff erfüllen können, sondern Ihnen auch andere Wege offenstehen. Dies ermöglicht unter anderem die Erhöhung der Quote auf bis zu 25%, denn eine Beimischung von Biokraftstoffen in dieser Größenordnung wäre technisch problematisch. Konkret ermöglicht es den Kraftstoffproduzenten ihre Verpflichtung nun auch durch den Ankauf von zertifizierten THG-Quotenmengen Dritter nachzukommen. Damit hat man ein Marktlösung geschaffen, die im Endeffekt fossile Kraftstoffe verteuert und gleichzeitig den zertifizierte THG-Quotenmengen einen Markt eröffnet – wer sich THG-Quoten anrechnen lassen kann, profitiert also von der erzwungenen  Nachfrage der Kraftstoffproduzenten.

 

 

Angebot und Nachfrage Wer kann sich THG-Quoten anrechnen lassen?

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Besitzer von E-Autos und Ladesäulenbetreiber profitieren

Wenn es nun eine politisch gewollte Nachfrage nach diesen Quoten gibt, stellt sich die Frage, wer andererseits diese zertifizierten Quoten anbieten kann, wer also von diesem System profitieren soll. Die Antwort ist einfach: unter anderem E-Auto Besitzer und E-Ladesäulenbetreiber. Jeder, der über eine Zulassungsbescheinigung den Besitz eines E-Autos nachweisen kann (kein Plug-In-Hybrid!) kann sich unabhängig von Leistung und tatsächlich zurückgelegten Kilometern seine Quote anrechnen lassen. Die Registrierung erfolgt beim Umweltbundesamt. Der Verkauf der Quote erfolgt dann über Portale, die Angebot und Nachfrage zusammenbringen. Aber auch die Betreiber von E-Ladesäulen können sich ihre Quoten anrechnen lassen und hiermit zusätzliche Erlöse erwirtschaften.

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        Dezember 2019: Wattner-Solarzins erfolgreich gestartet, CAV und Ökorenta schließen bald

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