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Nachrangdarlehen für Erneuerbare Energien Projekte Nachrangdarlehen für Erneuerbare Energien Projekte

Crowdinvesting für Erneuerbare Energien

Definition und Beispiele

Nachhaltiges Crowdinvesting für Erneuerbare EnergienWas ist ein Crowdinvesting?

Kurze Definition

Bei Crowdinvesting handelt es sich um eine Form der Finanzierung, mit der Unternehmen Gelder für einzelne Projekte bei einer breiten Masse von Menschen einsammeln können. Aufgrund der hohen Zahl von Anlegerinnen und Anlegern wird in diesem Kontext auch oftmals von Schwarmfinanzierungen gesprochen.

Crowdinvesting für nachhaltige Unternehmen

In der Vergangenheit wurden Crowdinvestings primär für die Finanzierungen junger Unternehmen mit hohem Risikoprofil verwendet. Mittlerweile greifen auch Unternehmen aus den Bereichen der Erneuerbaren Energien, Ernährung oder Mobilität vermehrt auf Crowdinvesting als Finanzierungsalternative zurück. Hier wird Anlegerinnen und Anlegern angeboten, sich bereits ab einem kleinen Geldbetrag entweder an konkreten Projekten wie E-Ladesäulen, Solar- oder Windkraftanlagen oder an Anschubs- oder Wachstumsfinanzierung von Unternehmen in diesen Branchen zu beteiligen.

Förderung nachhaltiger Energie-Projekte

Durch die Investition in ein Crowd-Projekt ergeben sich aus Sicht der Investorinnen und Investoren folgende Möglichkeiten:

  • Mit geringen Summen ein diversifiziertes Portfolio errichten
  • Investition in gezielte Projekte, die insbesondere eigene ethische und ökologische Erwartungen erfüllen
  • Unterstützung regionaler Projekte oder aktiver Projekte in Entwicklungsländern
  • Investition in den Aufbau oder Wachstum sinnvoller nachhaltiger Unternehmen
Nachrangdarlehen für Erneuerbare Energien Projekte Nachrangdarlehen für Erneuerbare Energien Projekte

Mit Crowdinvesting können konkrete Projekte wie Solaranlagen finanziert werden

Crowdinvesting als Nachrangdarlehen

Fester Zinssatz und Laufzeit

Bei den Projekten werden in der Regel finanzielle Mittel in Form von Nachrangdarlehen eingesammelt. Anlegerinnen und Anleger profitieren von einem attraktiven festen Zinssatz. Man sollte aber die Faustformel beachten: Je höher der Zinssatz, desto höher ist das Risiko.

Die Laufzeit bei Projekten beispielsweise aus der Erneuerbaren Energien Branche liegt in der Regel bei 5-10 Jahren, da die Rückzahlung der Summen erst aus den laufenden Erträgen der Anlagen erwirtschaftet werden muss. Nach wie vor wird Crowdinvesting als Finanzierungsform ebenfalls von kleinen Unternehmen genutzt, die sich in einer Wachstumsphase befinden, und daher auf Fremdkapital angewiesen sind. Bei einer solchen Investition sind die Laufzeiten in der Regel kürzer.

Crowdinvesting nur digital und bis zu 25.000 Euro

Die Einsammlung der Gelder erfolgt über Internet-Dienstleistungsplattformen und erfolgt ohne Beratung. Das heißt, ein persönliches Gespräch zum zu finanzierenden Projekt kann nicht stattfinden. Ein Anleger darf nämlich unter anderem nur dann bis zu 10.000 Euro investieren, wenn er über ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügt oder wenn die Anlagesumme maximal das Zweifache seines monatlichen Nettoeinkommens beträgt, höchstens jedoch 25.000 Euro.

Juristische Personen können ebenfalls investieren und sind an diese Begrenzung nicht gebunden.

Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting

Beim Crowdfunding handelt es sich ebenfalls um eine Form der Projektfinanzierung. Jedoch besteht der Gegenwert, den Anlegerinnen und Anleger nach Ihrer Investition erhalten, oftmals in Dankesgeschenken, die Ihrem monetären Wert nach niedriger sind als die ursprünglich angelegte Summe. Crowdfunding kann daher eher als solidarische Finanzierungsform verstanden werden.

Crowdinvesting Aktuelle und platzierte Crowdinvestings für Erneuerbare Energien Projekte

Oekogeno Bürgerbeteiligung – AgriPV Pfaffenthaler Hof

Jetzt investieren: ökologisches Vorzeige-Projekt!

  • Innovativer Agrar-Solarpark auf Bio-Bauernhof
  • 3,7% p.a. + Umsatzbeteiligung
  • 7 Jahre Laufzeit, ab 1.000 Euro
mehr

Next2Sun – Agrar-Solarpark Epfendorf

Agrar-Solarpark errichtet:

  • ab 500 Euro
  • 7 Jahre Mindestlaufzeit
  • 4,5% fester Zinssatz p.a.
mehr

Next2Sun – Agrar-Solarpark Löffingen

Solarpark-Bau in Vorbereitung:

  • ab 500 Euro
  • 7 Jahre Mindestlaufzeit
  • 4,5% fester Zinssatz p.a.
mehr

CAV Solarzins 1

Vier errichtete Solardächer – platziert – Jetzt für Nachfolger vormerken:

  • 5 Jahre Laufzeit
  • Ab 1.000 Euro ohne Agio
  • 4-6% p.a. fester Zinssatz
  • Solar-Crowdinvesting, Nachrangdarlehen
mehr

4e gruenstromen 2023-27

Wachstumsfinanzierung Solarprojektierer: 

  • 5 Jahre Laufzeit
  • Ab 1.000 Euro
  • Nachrangdarlehen, Crowdinvestment
mehr

4e gruenstromen 2022-26 Nr. 2

Zins-Investment "4e gruenstromen"

Zu 100% platziert – Tranche erfolgreich geschlossen: 

  • 4,5 Jahre Laufzeit
  • Ab 1.000 Euro
  • 6% p.a. Zinssatz
  • Nachrangdarlehen, Crowdinvestment
mehr

4e gruenstromen 2022-26

Zins-Investment "4e gruenstromen"

Crowd-Investment zu 100% platziert. 

  • 5 Jahre Laufzeit
  • Ab 1.000 Euro
  • 6% p.a. Zinssatz
  • Nachrangdarlehen, Crowdinvestment
mehr

Katjes Greenfood

Zins-Investment "vegetarische Ernährung"

Erfolgreich platziert

  • 5 Jahre Laufzeit
  • Ab 1.000 Euro
  • 5% p.a. + 5% Bonus-Zins
  • Nachrangdarlehen, Crowdinvestment
mehr

4e gruenstromen 2021-23

Zins-Investment "4e gruenstromen"

Erfolgreich beendet:

  • 2 Jahre Laufzeit
  • Ab 1.000 Euro
  • 6% p.a. Zinssatz
  • Nachrangdarlehen, Crowdinvestment
mehr

FAQ

Crowdinvesting
Nachrangdarlehen
Investitionsprozess
Crowdinvesting

Crowdinvesting als Nachrangdarlehen?

Beim Crowdinvesting handelt es sich um eine Form der Finanzierung, mit der Unternehmen Gelder für einzelne Projekte bei einer breiten Masse von Menschen einsammeln können. Ursprünglich wurde diese Methode primär im Rahmen der Finanzierung von jungen Unternehmen mit hohem Risikoprofil verwendet. Mittlerweile greifen insbesondere Unternehmen der Branchen Erneuerbare Energien oder Mobilität auf Crowdinvestments zurück, um einzelne Projekte oder das eigene unternehmerische Wachstum zu finanzieren.

Vorteile einer Crowdinvestition

Anders als bei herkömmlichen Geldanlagen besitzen AnlegerInnen bei Crowdinvestments die Möglichkeit, bereits ab kleineren Beträgen vom unternehmerischen Erfolg der ProjektinhaberInnen zu profitieren. Da hinter den jeweiligen Crowdinvestments oftmals einzelne konkrete Projekte stehen, fällt es hier auch leichter alle für den Entscheidungsprozess relevanten Informationen zu sammeln.

Warum Crowdinvesting?

Um Projekte oder das eigene Wachstum weiter vorantreiben zu können, benötigen Unternehmen Kapital, welches sie sich am Kapitalmarkt beschaffen müssen. Crowdfunding als alternatives Finanzierungsinstrument bietet Unternehmen hier die Möglichkeit, sogenanntes Mezzanine-Kapital, welches bilanziell als Eigenkapital behandelt werden kann, zu generieren. Durch die Aufwertung des unternehmerischen Eigenkapitals kann das jeweilige Unternehmen daraufhin von besseren Konditionen bei einer weiteren Bankenfinanzierung profitieren. Zusätzlich können Unternehmen durch Crowdinvestments ihre eigene Reichweite erhöhen, da im Rahmen solcher Finanzierungen eine breite Masse an potenziellen AnlegerInnen angesprochen wird.

Wie werden Crowdinvestments konzipiert?

Bei Crowdinvestments handelt es sich um Investitionen, die über einer digitalen Plattform einer breiten Masse von Menschen angeboten werden. Crowdinvestments der Grüne Sachwerte GmbH werden über eine unternehmenseigene Plattform vermittelt, so dass ein Interessent im konkreten Falle einer Investition einen Vertrag mit dem Plattformbetreiber und dem Emittenten eingeht.

Beim Emittenten handelt es sich hierbei um den Projektinhaber, der über die Crowdplattform finanzielle Mittel akquiriert. Im Vorfeld des Projektes prüft Grüne Sachwerte das Vorhaben des Emittenten genauestens auf wirtschaftliche als auch auf ökologische und soziale Kriterien. Nach durchlaufender Prüfung erfolgt die gemeinsame Konzeption des Crowdinvestments mit anschließender Platzierung des Projektes auf der Plattform.

Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Merkmale eines Nachrangdarlehens

Einige der wichtigsten Merkmale von Nachrangdarlehen:

  • Fester Zinssatz bei fester Laufzeit mit definiertem Rückzahlungstermin
  • Jährliche Auszahlung der Zinsen an die Anleger
  • Finanzierung von konkreten Projekten oder zur freien Unternehmensverwendung (wichtiger Unterschied!)
  • Anleger haben keine Mitbestimmungsrechte
  • Risikostreuung möglich durch Streuung des Kapitals auf verschiedene Umweltprojekte in verschiedenen Ländern

Wichtig zu wissen: Die Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung der Darlehen sind von der Bonität des Emittenten bzw. der Werthaltigkeit der Investitionsobjekte abhängig. Nachrangige Darlehen als Vermögensanlagen unterliegen insbesondere nicht der gesetzlichen Einlagensicherung.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Besteuerung erfolgt vor Auszahlung der Zinsen durch den Emittenten. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Die abgeführten Steuerzahlungen auf Ihre Zinserträge können Sie sich – je nach Freibetrag und individuellem Steuersatz – mit den ausgestellten Steuerbescheinigungen über die jeweilige Jahressteuererklärung erstatten lassen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen je nach Projekt in jährlichen Raten oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten“ im Online-Portal angegeben haben.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist im Einzelfall möglich.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Nichtveranlagungsbescheinigungen werden von uns entgegen genommen, Freistellungsaufträge hingegen nicht.

Die Annahme von Freistellungsaufträgen für einzelne Vermögensanlagen ist für uns, nach intensiver Prüfung, leider nicht möglich, da die steuerrechtlichen Auflagen und Kontrollen im Zusammenspiel zwischen Emittenten, Vermittlerin und Crowdplattform quasi nicht erfüllbar sind.

Die von den Emittenten der Vermögensanlagen im Rahmen der Besteuerung abgeführten Steuerzahlungen auf Ihre Zinserträge können Sie sich – je nach Freibetrag und individuellem Steuersatz – mit den ausgestellten Steuerbescheinigungen über die jeweilige Jahressteuererklärung erstatten lassen.

Mit einer NV-Bescheinigung jedoch können Sie Ihre Kapitalerträge ohne Steuerabzug erhalten.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie bitte sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Investitionsprozess

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen. Nach erfolgter Signatur werden Sie daraufhin darum gebeten, sich über das PostIdent-Verfahren bei uns zu identifizieren. Zudem kann die Emittentin den Vertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehen wird durch die Emittentin für eine vertraglich festgelegte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen je nach Projekt in jährlichen Raten oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Was passiert, wenn ich mein Interesse bekundet habe?

Wir sammeln das allgemeine Interesse über einen längeren Zeitraum. So hat jeder genügend Zeit, mitzumachen. Unmittelbar nach erfolgtem Start des Projektes werden allen InteressentInnen die relevanten Unterlagen unverbindlich zum Projekt elektronisch zur Verfügung gestellt.

Sollte das Interesse die Höhe des Zeichnungsvolumen übersteigen, erfolgt ein Zuteilungsverfahren, damit möglichst viele AnlegerInnen von unserem Angebot profitieren können.

Wie kann ich mein Interesse bekunden?

Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf der „Interesse bekunden“-Seite folgen.

Über das Feld „Interesse bekunden“ werden Sie zu einer Eingabemaske geführt. Dort können Sie Ihr Interesse signalisieren. Dabei werden Sie zur Abgabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse aufgefordert. Dies benötigen wir, damit wir Sie unverbindlich als InteressentIn vormerken können.

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        Beispiele bisheriger Newsletter

        März 2024: Zinswende kommt: Festgeld-Konditionen sinken – grüne Zins-Produkte sichern

        Dezember 2023: Neue Solar-Bürgerbeteiligungen / 4 Investments enden 31.12.

        September 2023: Neu: Agrar-Solar / Crowd-Invest / Green Equity

        April 2023: Ende der Atomkraft – Jetzt Solar- und Windausbau finanzieren

        Dezember 2022: Solar- und Windinvestments + E-Mobilität zum Jahresende

        Oktober 2022: Solar- und Windinvestments in dynamischen Umfeld

        April 2022: April 2022: Mit Wind und Solar raus aus fossiler Abhängigkeit

        Februar 2022: Neu: Trinkwasser und Klimaschutz / Wind-Repowering / Solar-Projektierung

        November 2021: Neu: Katjes Greenfood / Wattner 10 endet zum 2.12.21 / Kohle-Aus 2030 / Neues Thema Ernährung

        September 2021: Neu: E-Mobilität Geldanlage / Bundestagswahl ist Klimawahl

        Juli 2021: Steigende Strompreise – jetzt grün investieren / Film Grüne Sachwerte

        Mai 2021: Klimaschutz ist Grundrecht / neue Solar- und Windinvestments / neue Mitarbeiter

        Februar 2021: Neue Solarfonds / Ökorenta EE 12 in Kürze / CAV Spezial

        Dezember 2000: Wattner SunAsset 10 gestartet / 3 Fonds kurz vor Schließung / Aussicht auf Impact 2021

        September 2020: EU-Klimaziele verschärft: Solar und Wind als treibende Kraft – Energiewende ist gut für Klima und Investoren

        Juni 2020: Drei neue Solar / Wind Angebote, EE stabil in der Krise, neue Kooperation mit ökologischem Vermögensberater

        März 2020: Corona-Pandemie und grüne Geldanlagen

        Februar 202: Neue Produkte, Spezial-AIF und Festzins ab 15.000 Euro

        Dezember 2019: Wattner-Solarzins erfolgreich gestartet, CAV und Ökorenta schließen bald

        Oktober 2019: Interview zu Wattner SunAsset 9, Angebote bis Jahresende

        Juni 2019: Klimaneutralität: Deutschland braucht mehr grüne Energie!

        Mai 2019: Solar Sonder-Newsletter Die unglaubliche Entwicklung der Photovoltaik

        Februar 2019: Kohleausstieg kommt, Ökostrom gewinnt an Bedeutung

        November 2018: Chancen für produzierende Anlagen – ÖKORENTA 10 und CAV profitieren

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        • Ökorenta Erneuerbare Energien 11-14
        • Ökorenta Infrastruktur 13E
        • Wattner SunAsset 10
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