Kommanditbeteiligung
Was ist und was macht eigentlich ein Kommanditist?
Die meisten Gesellschaften, an denen man sich bei Grüne Sachwerte beteiligen kann, sind als sogenannte Kommanditgesellschaften (KG) organisiert. Eine KG hebt sich in wesentlichen Punkten von anderen Gesellschaftsformen ab, wie beispielsweise der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG) – um nur die wichtigsten zu nennen.
Eine KG nimmt eine Zwischenstellung zwischen Personengesellschaften (z. B. OHG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) ein. Sie besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern:
Komplementären, die voll haften,
Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist.
Die Haftungsfrage ist von großer Bedeutung: Komplementäre haften mit ihrem gesamten Privatvermögen, wie es für Personengesellschaften typisch ist. Im Falle eines Misserfolgs der Gesellschaft sind ihre privaten Vermögenswerte nicht vor den Gläubigern der KG geschützt.
Kommanditisten hingegen haften nur mit ihrer Einlage, also dem Kapital, das sie in die Gesellschaft eingebracht haben. Da dieses Investment mit einer Begrenzung der Risiken einhergeht, ist die Stellung eines Kommanditisten „sicherer“ – zumindest in Bezug auf den Schutz des Privatvermögens vor externen Gläubigern.
Die Rechtsform der KG wird daher häufig von Beteiligungsgesellschaften gewählt, um privates Kapital für Projekte zu gewinnen, ohne dass die Anleger befürchten müssen, mit ihrem persönlichen Vermögen haftbar gemacht zu werden.
Die Vergütung eines Kommanditisten richtet sich in der Regel nach dem Erfolg der Gesellschaft, also dem erzielten Gewinn. In welchem Umfang er daran beteiligt wird, regelt der Gesellschaftsvertrag.
Dieser Vertrag legt auch fest, in welchen Angelegenheiten der Kommanditist ein Mitspracherecht hat. Dabei gibt es jedoch gesetzliche Grenzen:
Bei grundlegenden Entscheidungen über die Zukunft der Gesellschaft kann das Stimmrecht der Kommanditisten nicht eingeschränkt werden.
In weniger wichtigen Fragen kann das Mitspracherecht vertraglich begrenzt werden.
Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG), bei der die Rolle des persönlich haftenden Komplementärs nicht von einer natürlichen Person, sondern von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) übernommen wird. Dadurch wird die persönliche Haftung vermieden, da die GmbH selbst nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.
Für Investoren bietet diese Rechtsform den Vorteil, dass sie – ähnlich wie in einer klassischen KG – nur mit ihrer Einlage haften, während die Geschäftsführung durch die GmbH erfolgt. Dadurch verbindet die GmbH & Co. KG die Haftungsbegrenzung einer GmbH mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft. Diese Rechtsform ist besonders bei mittelständischen Unternehmen beliebt, die eine flexible Kapitalstruktur mit begrenzter Haftung kombinieren möchten.
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