Kapitalverwaltungs-gesellschaften KVG
Qualität und Kontrolle im Management von Investmentvermögen
Die Bedeutung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) wird im 2013 festgelegten Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) definiert. Der Hauptaufgabenbereich der KVG liegt hiernach in der Betreuung der Bestände von inländischen Investmentvermögen, Investmentvermögen aus der EU sowie ausländischen AIF Alternative Investmentfonds). Dabei haftet Sie für alle Maßnahmen, die sich aus der Portfolioverwaltung ergeben. So kann es z.B. sein, dass verschiedene Initiatoren Anlagevorschläge einbringen. Da die Entscheidungsmacht hier bei der KVG liegt, hat Sie diese auf eine mögliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Zudem muss Sie im Rahmen des Risikomanagements ein effektives Risikocontrolling bereitstellen, dass außerhalb des operativen Geschäfts für die Durchführung von regelmäßigen Stresstest verantwortlich ist. Sogenannte Service-KVGs können zudem als externer Vertreter für Unternehmer ohne KVG-Lizenz agieren.
Die KVG wurde also geschaffen, um Qualität und Kontrolle im Management von Investmentvermögen sicherzustellen.
Eine essentielle Voraussetzung für die Existenz einer KVG ist die strikte Teilung von Portfolio- und Risikomanagement. Darüber hinaus hat Sie ständige Liquidität zu gewährleisten, um im Ernstfall jeglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Investoren gerecht werden zu können.
Die BaFin beaufsichtigt Kapitalverwaltungsgesellschaften und die von den KVG angebotenen Investmentfonds nach dem Kapitalgesetzbuch (KAGB).
Zur Sicherung der Liquidität wurden 2013 zudem einige Richtlinien festgelegt, die u.a. die Festlegung eines maximalen Hebels vorschreiben, der der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen ist. Hierbei geht es primär um die Risikoüberwachung, da Risikoungleichgewichte möglichst schnell von der Gesellschaft erkannt werden müssen, um im Zweifelsfall die eigenen Investoren vor einem Kapitalverlust schützen zu können.
Quellen: BaFin
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