IAB - der Investitionsabzugsbetrag
Voraussetzungen, Funktionsweise und Vorteile
Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine Maßnahme zur Steuergestaltung von kleinen und mittleren Unternehmen. Seit 2007 ist der IAB praktisch der Nachfolger der Ansparrücklage oder Ansparabschreibung geworden. Anbei finden Sie allgemeine Informationen – bei Fragen oder Bedarf an Details ist generell eine Steuerberatung zu konsultieren.
Nach §7g EStG wird beim IAB der Gewinn und damit die Besteuerung im Abzugsjahr gesenkt. Voraussetzung ist, dass das Betriebsvermögen bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern maximal 235.000 € beträgt und die Gewinngrenze bei Einnahme-Überschussrechnung von maximal 100.000 € eingehalten wird. Bei Land und Forstwirten darf der Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert maximal 125.000€ betragen. Außerdem muss das angeschaffte Wirtschaftsgut mindestens zu 90% betrieblich genutzt werden. Bei Ende des Jahres, in dem der Abzug erfolgte, besteht für drei Wirtschaftsjahre die Gelegenheit, die Investition zu tätigen, sonst wird der Abzug rückgängig gemacht, was zu einer nachträglichen Steuererhöhung und somit auch erhöhter Zinslast führen kann.
Der IAB beträgt maximal 40% der voraussichtlichen Investitionskosten. Im Gegensatz zur ehemaligen Ansparrücklage erfolgt der IAB außerbilanziell. Dabei kommt im Jahr der Anschaffung der IAB wieder zum Gewinn hinzu. Als Kompensation können die Anschaffungskosten in der entsprechenden Höhe zur Minderung des Gewinns abgesetzt werden. Damit erfolgt eine Verminderung der Abschreibungs-Bemessungsgrundlage, jedoch keine andauernde Steuerersparnis. Es ergeben sich aufgrund der Steuerglättung aber Vorteile in Bezug auf die Liquidität. Häufig ist damit auch eine bessere Verteilung von Zinslasten verbunden.
Quelle: Haufe
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) wird oft für die Anschaffung langfristiger Investitionsobjekte wie Photovoltaikanlagen genutzt.
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