Ökologische Anleihen - Green Bonds
Verzinsung und Rückzahlung am Laufzeitende, Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Anleihen als Alternative zum Bankkredit: Durch die Ausgabe von Anleihen bietet sich für Unternehmen die Möglichkeit, am Rentenmarkt zusätzliche Liquidität ohne die Bereitstellung von Sicherheit zu erhalten. Anleihen sind Wertpapiere, bei denen der Emittent sich zu einer jährlichen Verzinsung und einer Rückzahlung des Kaufbetrages zum Ende der Laufzeit verpflichtet. Der Gläubiger erhält hierfür ein Forderungsrecht, welches in der Anleihe verzeichnet ist.
Auch wenn der Gläubiger kein Stimm- oder Teilhaberecht erhält, so wird er im Konkursfall vorrangig gegenüber den Aktionären behandelt. Der an den Gläubiger zu entrichtende Zinsertrag ist ein in Prozenten des Nennwerts festgelegter Betrag.
Grundsätzlich bleibt die Verzinsung von fest verzinslichen Anleihen konstant, jedoch kann es zu Kursschwankungen kommen, sobald sich der Zinskurs des Marktes ändert. Kursschwankungen können zu Kursgewinnen oder -verlusten führen, falls der Inhaber vor dem Ende der Laufzeit die Anleihe verkaufen sollte.
Was genau sind Grüne Anleihen (Green Bonds)? Eine passende Definition hierzu bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau:
„Green Bonds sind Anleihen, bei denen sich die Emittenten gegenüber den Investoren verpflichten, die durch die Emission von Green Bonds erhaltenen Mittel zur Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen.“
Mit der Investition in grüne Anleihen können Investoren also gezielt Umwelt und Natur unterstützen. So gelingt es dank grünen Anleihen zum Beispiel, Vorhaben umzusetzen, die so gar nicht denkbar gewesen wären. Bis 2013 wurden diese sozialen und ökologischen Projekte vor allem von öffentlichen Förderbanken wie z.B. der Weltbank oder der Europäischen Entwicklungsbank finanziert. Doch seit 2013 ist es auch Privatunternehmen gestattet, grüne Anleihen herauszugeben.
Arten von Anleihen Unterschiede und Definitionen
Es gibt keine festgelegte Reglementierung für Grüne Anleihen. Dadurch kann prinzipiell jeder eine Grüne Anleihe herausbringen, auch wenn diese gar nicht grün ist. Daher ist es wichtig, solche Anleihen immer genau auf verschiedene Kriterien zu prüfen. Bei Grüne Sachwerte werden nur Anleihen angeboten, die einen ethisch-ökologischen Mehrwert bieten und einen Sachwertbezug aufweisen können.
Zusätzlich gibt es beispielsweise die „Green Bond Principles“ (GBP), ein freiwilliger Standard, an die sich der Herausgeber der Anleihe halten kann. Diese bestehen aus 4 Kernbestandteilen:
1. Verwendung der Erlöse
2. Prozess für die Projektbewertung und Auswahl
3. Management der Erlöse
4. Reporting
Hierbei soll insbesondere der 4. Bestandteil für Transparenz unter den Anleihen sorgen. Allerdings gibt es viele GBP-Mitglieder, die sich nicht an dieses Offenlegungspflicht halten.
Unabhängig von den „Green Bond Principles“ setzt sich die „Climate Bond Initiative“ ebenfalls für die Herausgabe von richtigen grünen Anleihen ein. Dies soll mithilfe einer Zertifizierung, der sogenannten „Climate Bond Certification“ garantiert werden. Wer sich an den „Climate Bond Standard“ hält, wird mit dieser Zertifizierung ausgezeichnet und hat damit einen Nachweis für das eigene ethisch-ökologische handeln. Diese Zertifikation beinhaltet konkretere Richtlinien als die „Green Bond Principles“ und wird deshalb als gehaltvolleres Kriterium für Grüne Anleihen betrachtet.
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