EU-Taxonomie-Verordnung
Neue EU-Regeln ab 2022
Bei der EU-Taxonomie handelt es sich um ein regulatorisches Programm, welches im Rahmen des European Green Deal entworfen und umgesetzt werden soll.
Es hat zur Aufgabe, nachhaltige Investitionen im Europäischen Finanz- und Kapitalmarkt zu kennzeichnen und zu fördern. Des Weiteren soll der Begriff Nachhaltigkeit durch die Taxonomieverordnung im unternehmerischen Risikomanagement verankert werden. Die Etablierung eines Rahmens soll die Identifikation von „nachhaltigen“ oder „grünen“ wirtschaftlichen Tätigkeiten vereinfachen, indem dieser ein klares Regelwerk rund um den Begriff der Nachhaltigkeit definiert.
Dieses Regelwerk sorgt für eine präzise Definition des nachhaltigen Begriffes, sodass dieser künftig nicht mehr durch Greenwashing missbraucht werden kann. Maßgeblich für die Definition sind sechs verschiedene Ziele, die alle durch die Taxonomie verfolgt werden sollen. Falls ein Unternehmen durch seine eigenen Tätigkeiten einen Beitrag zu einem dieser Ziele leistet, ohne dabei eines der anderen Ziele zu gefährden, so wird sein Handeln als nachhaltig eingestuft. Die folgenden Ziele wurden im Rahmen der EU-Taxonomie definiert:
Jedes der oben abgebildeten Ziele soll durch einen umfassenden Katalog an nachhaltigen Tätigkeiten definiert werden. Bisher wurden seitens der EU hier lediglich die Kataloge der ersten beiden Ziele definiert. Diese sollen dann zum Beginn des Jahres 2022 angewendet werden. Die Kataloge der restlichen Ziele will die EU zum Ende dieses Jahres definieren, und zum Beginn des Jahres 2023 anwenden.
Mit Beginn der Anwendung der ersten beiden Ziele zum Beginn des Jahres 2022 tritt die EU-Taxonomie als Regelwerk in Kraft. Von diesem Datum an sind Unternehmen dazu verpflichtet, jährliche Auskünfte über die Nachhaltigkeit der eigenen Geschäftstätigkeit zu geben. Offenlegungspflichtig sind hierbei sowohl Unternehmen, die Finanzprodukte innerhalb der EU vertreiben, als auch Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen.
Durch die Anwendung der EU-Taxonomieverordnung wird es Anlegern zukünftig möglich sein, sowohl bereits getätigte, als auch bevorstehende Investitionen hinsichtlich Ihres Einflusses auf die Umwelt zu bewerten. Dadurch soll ein Beitrag zur Bekämpfung von Greenwashing geleistet werden.
Warum gerade dieser Begriff eine gewisse Problematik im Finanzsektor darstellt, hat Grüne Sachwerte bereits in einem vergangenen Artikel beschrieben „Der grüne Bluff“ – Greenwashing?“
Quellen:
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