Handel mit Emissionszertifikaten erklärt
Welche Unterschiede bestehen zwischen dem freiwilligen und dem verpflichtenden Markt?
Emissionshandelssysteme können für teilnehmende Akteure sowohl verpflichtend, als auch freiwillig sein. Bei verpflichtenden Märkten legt die Politik in bestimmten zeitlichen Abständen CO2-Budgets für eine Gruppe von Wirtschaftsakteuren fest. Nach Festlegung des Budgets muss jeder Marktakteur die von Ihm verursachten CO2-Emissionen durch ein entsprechendes Zertifikat kompensieren. Die Zertifikate, die von Akteuren bei staatlichen Auktionen erworben werden können, sind in ihrer Anzahl durch das vorher festgelegte CO2-Budget limitiert. Aber auch untereinander sind die Zertifikate, die jeweils äquivalent zu einer Tonne ausgestoßenem CO2 sind, handelbar. Sollte ein Akteur nicht ausreichend Zertifikate besitzen, um seine Emissionen abzudecken, so wird eine Strafzahlung fällig. Ein Beispiel hierfür bildet das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS): In diesem verpflichtenden Markt finden sich seit 2005 sowohl die großen Europäischen Stromerzeugungsanlagen, als auch die großen Industrieanlagen, wieder. Seit 2012 wurden zudem die europäischen Luftfahrtbetreiber in den Handel mit einbezogen. (https://www.bmuv.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/emissionshandel)
Freiwillige Märkte unterliegen – im Gegensatz zu verpflichtenden Märkten – keinem gedeckelten CO2 Budget. Stattdessen werden die Zertifikate durch unabhängige Institutionen herausgegeben. Diese prüfen im Vorfeld konkrete Objekte nach einem definierten Standard. Dieser Standard wird durch eine sogenannte „Baseline-Studie“ definiert. In dieser Studie wird herausgearbeitet, welche bestimmten Vorgaben ein Projekt erfüllen muss, um durch den Standard für die Generierung von Zertifikaten zugelassen zu werden. Sollte ein Projekt daraufhin den Vorgaben des Standards entsprechen, so kann es Zertifikate in der Menge generieren, in der es Emissionen einspart. Unternehmen und Privatpersonen können freiwillig später die zertifizierten Einsparungen erwerben, um damit ihre eigenen Emissionen auszugleichen. Hier gelangen Sie zur Karte der freiwillig teilnehmenden Unternehmen, die Zertifikate kaufen (von Climate Partners, dem deutschen Marktführer):
https://www.climatepartner.com/de/climatemap
/unternehmen
Einer der strengsten Zertifizierungsstandards ist der Gold Standard. Dieser Standard setzt sich aus verschiedenen Methodiken zusammen, die sich allesamt nach den Nachhaltigkeitszielen der UN (SDG – Sustainable Development Goals) richten. Falls ein Projekt einen positiven Einfluss auf eines dieser Ziele einzunehmen versucht, so wird der für dieses Ziel entwickelte methodische Standard verwendet, um das Projekt hinsichtlich seiner Eignung für die CO2-Zertifizierung zu überprüfen.
Neu: Emissionsreduktionen durch sauberes Trinkwasser
Eine der jüngsten Methodiken des Gold-Standards ist die „Methodik zur Emissionsreduzierung durch sauberen Trinkwasserzugang“. Diese Methodik lässt sich z.B. auf Projekte anwenden, bei denen in ländlichen Siedlungen ohne Trinkwasseranschluss das zum Leben genutzte Wasser vor Projektbeginn von der Bevölkerung individuell mit Waldholz abgekocht wurde. Durch die Bereitstellung sauberen Trinkwassers wird die Verbrennung des Holzes samt der entsprechenden Treibhausgasemissionen eingespart. Diese können, wenn gleichzeitig auch weitere SDG wie z.B. bessere Gesundheit, Bildung oder Frauenrechte erreicht werden, nach dem Gold Standard zertifiziert werden – einem Zeichen für wirklich unterstützenswerte Projekte.
Beispiel: https://www.southpole.com/de/projekte/saubere-wasserversorgung
Sollte ein Projekt von der Zertifizierung durch den Gold Standard, mangels vorzuweisender Kriterien, ausgeschlossen werden, so besteht für dieses immer noch die Möglichkeit, durch Alternative Standards zertifiziert zu werden. Der „Verified Carbon Standard“ (VCS) bietet eine solche Alternative. Allerdings lassen sich für die hierbei erworbenen Zertifikate, aufgrund der inhaltlich weniger strengen Vorschriften, nur geringerer Verkaufspreise erzielen.
Dank des Europäischen Emissionshandels konnten die Emissionen in Europa zwischen 2005 und 2019 um 35% reduziert werden. Seit Beginn des Jahres 2021 befindet sich der EU-ETS in seiner vierten Tauschphase. Diese wird bis zum Jahr 2030 laufen. Bis dahin wollen die Mitgliedsländer der Europäischen Union Ihre Emissionen um 55%, im Vergleich zum Jahr 1990, gesenkt haben. Um diesem Ziel zuzuarbeiten, wurde eine jährliche CO2-Budget Kürzung im EU-ETS von 2,2% beschlossen. Dadurch werden Jahr für Jahr weniger Zertifikate auf dem Markt verfügbar sein. (https://ec.europa.eu/clima/eu-action/eu-emissions-trading-system-eu-ets_de)
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