Unternehmerische Beteiligungen an Erneuerbaren Energien
Erneuerbare Energien Beteiligungen finanzieren reale Sachwerte. Anleger erwerben Eigentum.
Beteiligungen von Privatanlegern finanzieren langfristige Investitionsgüter. Im Umweltsektor werden damit große ökologische Investitionen wie Windkraftanlagen, Solarparks, Aufforstungsprojekte oder Wasserkraftwerke finanziert.
In Beteiligungsgesellschaften können Sie nicht nur ihr Kapital bündeln, um größere ökologische Sachwertinvestitionen gemeinschaftlich zu tätigen. Kapital- und Vermögensanlagen für Sachwertbeteiligungen machen Sie als Anleger zum Miteigentümer, so dass Sie Entscheidungs- und Mitspracherechte für Ihr Produkt bzw. Projekt haben. So produzieren Sie als Miteigentümer eines Windparks, Solaranlage, Waldstücks oder eines Wasserkraftwerks erneuerbare Energien.
Mit Sachwertbeteiligungen haben Sie so die Möglichkeit, mit ökologisch sinnvollen und gleichzeitig rentablen Kapitalanlagen an der Energiewende teilzuhaben und diese zu finanzieren.
Unabhängigkeit von Aktienmärkten
Beteiligungen an Windkraftanlagen oder Solarparks werden nicht an der Börse gehandelt und sind grundsätzlich eine Investition, die auf viele Jahre angelegt ist. Daher ist ihre Geldanlage unabhängig von kurzfristigen Kursschwankungen.
Inflationsschutz
Mit ökologischen Beteiligungen investieren Sie in ökologische Sachwerte. Diese erfahren mit der Zeit häufig Wertsteigerungen oder passen ihre Erträge an eine mögliche Inflation an. Beispielsweise können Windkraftgesellschaften zunehmend den von ihnen produzierten Windstrom zu Marktpreisen veräußern und die Inflation mit einpreisen. In einigen EU-Ländern gibt es sogar einen Inflationsausgleich in den gesetzlichen Vergütungssystemen.
Laufende Erträge
Sie als Kapitalanleger erhalten in der Regel jährlich Auszahlungen aus ihrer Investition, die real erwirtschaftet werden. Am Ende der Laufzeit geschlossener Beteiligungsgesellschaften wird häufig auch der Investitionsgegenstand (z.B. der Windpark oder die Photovoltaikanlagen) veräußert. Durch gesetzlich garantierte Ökostrom-Vergütungen haben Sie zudem eine hohe Planbarkeit und Stabilität.
Verwirklichung großer Umweltprojekte und individuelle Mitbestimmung
In geschlossenen Umweltbeteiligungen können Sie nicht nur ihr Kapital bündeln, um größere Sachwertinvestitionen gemeinschaftlich zu tätigen. Geschlossene Beteiligungsgesellschaften machen Sie als Anleger zum Miteigentümer, so dass Sie selbst Entscheidungs- und Mitspracherechte für Ihr Produkt bzw. Projekt haben.
Geringer Arbeitsaufwand für den Anleger
Das Management von Sachwertinvestitionen obliegt den Emissionshäusern, die sich über die gesamte Laufzeit des Investitionsgutes tagtäglich professionell und effizient um die Verwaltung kümmern.
ÜberblickArten von Erneuerbaren Energien Beteiligungen
Der Publikums-AIF ist eine unternehmerische Beteiligung in Sachwerte und wird von der BaFin kontrolliert.
Bei einem Spezial-AIF (Alternativer Investmentfonds) handelt es sich um eine öffentliche prospektfreie unternehmerische Beteiligung mit hoher Mindestbeteiligung für semi-professionelle und professionelle Anleger. Ein kleiner Anlegerkreis und niedrige Nebenkosten gewähren eine hohe Investitionsquote.
Private Placement: Dabei handelt es sich um eine prospektfreie direkte Investition in reale Sachwerte mit einer kleinen Anzahl Investoren, niedrigen Nebenkosten und schlanken Verwaltungsstrukturen. Mindestbeteiligung 200.000€ oder max. 20 Anleger.
Geschlossene Beteiligungen sind meist als GmbH & Co. KG organisiert. Mit dem Erwerb der Beteiligung werden Sie steuerlich und haftungsrechtlich zum Kommanditgesellschafter/Kommanditisten und Mitunternehmer. Die Haftung für Privatanleger ist dabei in der Regel stark beschränkt, Projekte mit einer etwaigen Nachschusspflicht gehören heutzutage durch neue gesetzliche Regelungen der Vergangenheit an.
An einer Gesellschaft beteiligen sich nicht selten mehrere hundert oder sogar mehr als tausend Anleger. Das Management und die Verwaltung müssen dabei nicht Sie selbst übernehmen, dies übernimmt in der Regel der Initiator bzw. das Emissionshaus. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, beteiligen sich die Anleger üblicherweise über einen Treuhänder, der ihre Gesellschafterrechte (insb. die Stimmrechte) grundsätzlich weisungsgebunden ausübt, sofern sie dies nicht – z.B. in einer Gesellschafterversammlung – persönlich tun.
Wir empfehlen geschlossene Umweltbeteiligungen nur, wenn Sie tatsächlich eine langfristige, ökologische Geldanlage suchen. Die Investition in eine Sachwertbeteiligung ist eine langfristige Entscheidung und somit nichts für Kurzentschlossene.
Geschlossene Umweltbeteiligungen sollten aufgrund ihrer naturgemäßen unternehmerischen Risiken sowie der geringen Handelbarkeit immer nur einen kleinen Teil Ihrer gesamten Kapitalanlagen ausmachen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass auch für geschlossene Umweltbeteiligungen gilt:
Es gibt kein Investment, das kein Risiko birgt. Je höher die mögliche Rendite, desto höher ist auch das Risiko. Eine hohe Rendite bei geringem Risiko gibt es nicht.
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