BaFin
Verbraucherschutz und und Regulator des Finanzmarktes
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Kreditinstitute, Finanz- und Zahlungsdienstleister, Versicherer, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und den Wertpapierhandel. Hauptaufgaben sind die Gewährleistung von Stabilität des Finanzsystems, die Aufrechterhaltung von Kundenvertrauen ins Finanzwesen und die Aufsicht von relevanten Gesetzen.
Die BaFin ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Finanziert wird sie nur aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Unternehmen, es wird also kein Steuergeld zu ihrer Finanzierung verwendet. Die BaFin hat 2700 Beschäftigte in Bonn und Frankfurt am Main.
Hauptfokus der BaFin liegt seit jeher auf den Themen Verbraucherschutz sowie der Zahlungsfähigkeit von Kreditinstituten, Versicherern und Finanzdienstleistern. Deren Dienstleistungen sind ohne Finanzaufsicht nicht zugelassen. Daneben ist die Anstalt aktiv gegen Geldwäsche, Insiderhandel und Marktmanipulation sowie in der Terrorismusbekämpfung. Die BaFin achtet darauf, dass nur zugelassene Unternehmen, deren Vorstände fachlich geeignet und persönlich zuverlässig sind am Markt tätig werden, indem sie überwacht, dass:
Prospekte für Finanzprodukte werden in ihren Mindestanforderungen, jedoch nicht inhaltlich von der BaFin überwacht. Dabei soll nicht jede Insolvenz verhindert werden. Für Bankkunden springt beispielsweise die Einlagensicherung im Insolvenzfall ein, welche die BaFin jedoch auch beaufsichtigt. Zu dieser Leitlinie gehört auch, dass sich die Anstalt um Verbraucher als Kollektiv kümmert und keine Einzelinteressen durchsetzt. Seit 2014 ist BaFin Teil des europäischen Single Supervisory Mechanism (SSM) unter Leitung der EZB.
Quelle: BaFin
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