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Nachhaltigkeitsziele UN

Artikel 9 Fonds

Die neuen nachhaltigen Produktkategorien der EU-Offenlegungsverordnung - "dunkelgrüne Investments"

Artikel 9 der EU Offenlegungsverordnung Was sagen die verschiedenen Produktkategorien aus?

Die Europäische Union (EU) hat in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen ergriffen, um Nachhaltigkeit in verschiedenen Sektoren zu fördern. Ein bedeutender Schritt in dieser Richtung ist die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, allgemein bekannt als Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR). Diese Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess zu erhöhen und Anlegern die Möglichkeit zu geben, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Ein zentraler Bestandteil der Offenlegungsverordnung ist die Kategorisierung von Finanzprodukten in verschiedene Artikel, die jeweils unterschiedliche Offenlegungsanforderungen haben.

Ökorenta Erneuerbare Energien 14 Ökorenta Erneuerbare Energien 14

Der neue Publikums-AIF "Erneuerbare Energien 15" der Ökorenta GmbH aus Aurich ist als Artikel 8 Fonds klassifiziert.

Die einzelnen Produktkategorien der EU-Offenlegungsverordnung

Artikel 6 (nicht-nachhaltiges Finanzprodukt) 

Der Finanzdienstleister macht Aussagen bezüglich des eigenen Umganges mit Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess. Sollten etwaige Nachhaltigkeitsrisiken nicht beachtet worden sein, so muss der Fondsanbieter dies begründen.

Artikel 8 (ESG-Strategieprodukt)

Falls der Finanzdienstleister das eigene Produkte mit nachhaltigen Eigenschaften in Verbindung setzt, so müssen diese im Jahresbericht aufgelistet, und erklärt werden. Das Level der Nachhaltigkeit kann hier jedoch stark variieren.

Artikel 9 (Impact-Produkt)

Fonds können sich über die in Artikel 8 formulierten Anforderungen hinaus noch ferner zu einem konkreten nachhaltigen Anlageziel verpflichten. Der Emittent muss jedoch genauestens erklären, wie das angestrebte Nachhaltigkeitsziel durch den Fonds adressiert und realisiert werden soll. Fonds, die nach Artikel 9 klassifiziert werden, werden auch als „dunkelgrüne Fonds“ bezeichnet.

Bekämpfung von Greenwashing

Die oben beschriebenen Produktkategorien müssen im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds erklärt werden. Der Emittent muss ausführen, ob ESG-Kriterien (Artikel 8), oder darüber hinaus sogar konkrete Nachhaltigkeitsziele (Artikel 9), durch den eigenen Fonds adressiert werden. Falls die beiden Punkte nicht zutreffen, so muss der Emittent dennoch die Art und Weise, in der Nachhaltigkeitsrisiken in den internen Investitionsentscheidungen involviert waren, erklären. Sollten solche Risiken bei der Investitionsentscheidung komplett außen vor gelassen sein worden, so muss der Emittent hier eine kurze und klare Begründung darlegen (Artikel 6).

Ziel der Offenlegungspflicht ist es, Anleger:innen zu ermöglichen, nachhaltige Investitionen klar als solche identifizieren zu können. Insbesondere irreführende Praktiken, wie die des „Greenwashings“, sollen dadurch aus den Kapitalmärkten verdrängt werden.

Emissionshandel Gold Standard Emissionshandel Gold Standard

Emissionshäuser, die einen Fonds mit Artikel 9 Zertifizierung auflegen, müssen zukünftig den eigenen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Verkaufsprospekt des Fonds erklären.

Quellen:

  • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088&from=DE
  • https://www.roedl.de/themen/nachhaltigkeit-csr/eu-offenlegung-verordnung-kapitalanlagen-finanzwesen-herausforderungen
  • https://www.klimavest.de/wissen/blog/artikel-6-8-9/

Aktuelle und platzierte Fonds mit Artikel 9 ZertifizierungInvestition in Wind- und Solarenergie

ÖKORENTA Erneuerbare Energien 14

Beendet – jetzt für Nachfolger vormerken

 

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HEP Solar Portfolio 2

Solarparks in USA, Europa und Japan

Emission beendet – Vormerkung Nachfolgeprojekt:

  • Nachfolger wird Artikel 9 zertifiziert nach EU Offenlegungsverordnung
  • Solarfonds, unternehmerische Beteiligung
  • kurze Laufzeit, attraktive Konditionen geplant
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        Dezember 2019: Wattner-Solarzins erfolgreich gestartet, CAV und Ökorenta schließen bald

        Oktober 2019: Interview zu Wattner SunAsset 9, Angebote bis Jahresende

        Juni 2019: Klimaneutralität: Deutschland braucht mehr grüne Energie!

        Mai 2019: Solar Sonder-Newsletter Die unglaubliche Entwicklung der Photovoltaik

        Februar 2019: Kohleausstieg kommt, Ökostrom gewinnt an Bedeutung

        November 2018: Chancen für produzierende Anlagen – ÖKORENTA 10 und CAV profitieren

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