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Grüne Sachwerte - über uns

AGB

Grüne Sachwerte

AGB und Informationen für Verbraucher
Grüne Sachwerte GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen Grüne Sachwerte und InteressentInnen und Anleger/innen (im Folgenden „Sie“), insbesondere für alle Vermittlungs- und sonstigen Dienstleistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für Vermittlungen, die über die Online-Plattformen getätigt werden, gelten gesonderte AGB. Diese finden Sie auf den Online-Plattformen. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Emittenten/Anbietern mit Anleger/innen sind nicht Gegenstand dieser AGB. Aufgrund des Art. 246 b EGBGB sind den Interessent/innen und Anleger/innen für alle Fernabsatzverträge (Verträge, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. per E-Mail, Fax, Internet) zustande kommen) sowie Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen der Grüne Sachwerte GmbH geschlossen werden, folgende Informationen zur Verfügung zu stellen.

Allgemeine Unternehmensinformationen

Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment mbH (im Folgenden „Grüne Sachwerte GmbH“), Mainstraße 34, 28199 Bremen,
Tel./Fax: 0421 596479-60/-61, info@gruene-sachwerte.de, vertreten durch die Geschäftsführung: Michael Horling, Sandra Horling

Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist die Vermittlung von Finanzanlagen. Erlaubnis der IHK Bremen als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) für die Vermittlung von:

  • Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34 f Abs. 1 Nr. 2 GewO) und/oder
  • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34 f Abs. 1 Nr. 3 GewO)

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 GewO (Finanzanlagenvermittler), erteilt durch die Industrie- und Handelskammer Bremen, Am Markt 13, 28195 Bremen. Die Eintragung als Finanzanlagenvermittler nach § 11a Abs. 1 GewO lautet auf die Registrierungsnummer D-F-112-SH7E-11 und ist im Finanzanlagenvermittlerregister unter www.vermittlerregister.info einsehbar. Die Grüne Sachwerte GmbH unterliegt nicht der Aufsicht einer speziellen Aufsichtsbehörde.

Informationen über die Finanzdienstleistung

Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung und Zustandekommen des Vertrages

Die Grüne Sachwerte GmbH ist Finanzdienstleister und als Vermittler für Vermögensanlagen und Investmentvermögen/AIF tätig. Dabei agiert die
Grüne Sachwerte GmbH als Vermittler zwischen Ihnen und den Anbietern oder Emittenten von Vermögensanlagen und Investmentvermögen. Auf Ihren Wunsch hin bietet die Grüne Sachwerte GmbH auch Anlageberatung an. Diese erfordert eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung.

Weitere Hinweise zu einzelnen Dienstleistungen/Produkten sind den jeweiligen Produkt- und Dokumentationsunterlagen zu entnehmen, insbesondere zu Vertragslaufzeiten und dem Zustandekommen von Verträgen, Gesamtpreisen und Vergütungshöhen sowie Zahlungsmodalitäten und Erfüllung, Gültigkeitsdauer zur Verfügung gestellter Informationen, Kündigungsbedingungen und eventuellen Vertragsstrafen und zu Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen.

Für alle Vermögensanlagen und Investmentvermögen, die von der Grüne Sachwerte GmbH vermittelt werden, stehen die Verkaufsunterlagen sowohl in gedruckter wie auch elektronischer Form kostenlos und in deutscher Sprache bei der Grüne Sachwerte GmbH zur Verfügung und können per E-Mail, auf dem Postweg, telefonisch oder über die Internetseite angefordert werden.

Mit den Unterlagen zum Erwerb einer Finanzanlage erhalten Sie immer auch den Rahmenvertrag, einen Vertrag zur Schließung einer Geschäftsbeziehung mit der Grüne Sachwerte GmbH, die Ihnen die Finanzanlage vermittelt. Der Rahmenvertrag mit Grüne Sachwerte kommt digital oder schriftlich zustande, wenn Sie den mit Ihrer Unterschrift im Rahmenvertrag ein Angebot auf Abschluss des Rahmenvertrages abgeben, die Grüne Sachwerte GmbH dieses Angebot stillschweigend annimmt und Sie als Anleger/in die Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz erfüllt haben. Für das Zustandekommen des Rahmenvertrages zwischen Ihnen und der Grüne Sachwerte GmbH bedarf es nicht Unterschrift der Grüne Sachwerte GmbH und auch nicht des Zugangs der Annahme bei Ihnen. Der Tag der Unterzeichnung durch den/die Anleger/in ist das Datum des Abschlusses des Rahmenvertrags.

Einwendungen gegen Mitteilungen oder Abrechnungen der Grüne Sachwerte GmbH müssen unverzüglich erhoben werden. Es besteht eine Benachrichtigungspflicht auch beim Ausbleiben von Anzeigen, Hinweisen oder Sendungen, deren Eingang Sie erwarten oder mit deren Eingang Sie rechnen mussten. Sie sind zur Mitwirkung bei der Feststellung und Überprüfung ihrer Identität gesetzlich verpflichtet. Änderungen müssen der Grüne Sachwerte GmbH unverzüglich angezeigt werden.

Die über die Finanzanlage zur Verfügung gestellten Informationen und Werbeunterlagen stammen ausschließlich vom jeweiligen Anbieter bzw. Emittenten der jeweiligen Finanzanlage. Die Grüne Sachwerte GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Anbieter erstellten Informationen oder Werbeunterlagen über die jeweilige Finanzanlage. Sie haben die alleinige Verantwortung, sich alle für Ihre Anlageentscheidung benötigten Informationen zu beschaffen und zu prüfen. Sie verpflichten sich daher, sich vor der Zeichnung einer Finanzanlage intensiv mit den Unterlagen, den Gegebenheiten und Risiken der Finanzanlage auseinanderzusetzen. Sie entscheiden allein und in eigener Verantwortung über die Zeichnung der Finanzanlagen. Einzelheiten zum Angebot, zur Zeichnung, zum Vertragsschluss sowie zu den weiteren Erwerbsbedingungen und -beschränkungen sind in den von Ihnen jeweils im Rahmen des Zeichnungsprozesses erhaltenen Verträgen und Vertragsbedingungen festgelegt. Die Angebotsdauer wird für jede Finanzanlage individuell festgelegt. Die Emittenten/Anbieter behalten sich jeweils vor, die Angebotsdauer gemäß geltendem Recht und der Anlagekriterien auch zu verlängern sowie zu verkürzen oder gar kurzfristig zu beenden, insbesondere im Fall der Vollplatzierung. Kommt es zu dem Fall der Überplatzierung, so gilt das Datum des Eingangs Ihrer Unterlagen bei der Grüne Sachwerte GmbH. Maßgeblich ist die Vollständigkeit des Vertrags. Überschreitet ein Zeichnungsbetrag das noch verfügbare Volumen einer Finanzanlage, kann der Ihnen angebotene Zeichnungsbetrag entsprechend dem noch verfügbaren Volumen gekürzt werden.

Spezielle Hinweise wegen der Art der Finanzdienstleistung

Der von Ihnen als Anleger/in eingegangene Rahmenvertrag ist mit speziellen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Interessenkonflikts und der Personenidentität. Die Grüne Sachwerte GmbH kann bei einigen vermittelten Finanzanlagen wirtschaftlich beteiligt sein. Zudem ist die Grüne Sachwerte GmbH personell eng mit der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH und der GSW Climate Investment GmbH, verbunden. Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen bei der Grüne Sachwerte GmbH dahingehend, dass die Geschäftsführenden bei der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH, der Grüne Sachwerte GmbH und der GSW Climate Investment GmbH identisch sind. Durch die Verflechtungen kann es zu Interessenkonflikten kommen, die dazu führen können, dass von der betreffenden Person und Gesellschaften Entscheidungen getroffen werden, die nicht ausschließlich im Interesse der Anleger/innen liegen, weil die getroffenen Entscheidungen nicht wie zwischen fremden Dritten getroffen werden, sondern ggf. auch die Interessen der betreffenden Person und Gesellschaften berücksichtigen. Die betroffenen Beteiligten könnten aufgrund der Verflechtungen ihre Leitungsfunktion gegebenenfalls nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit ausüben und die Interessen einer Gesellschaft oder ihre persönlichen Interessen den Interessen des Vermittlers und der Anleger/innen überordnen. Auch die oft eigene Beteiligung der Grüne Sachwerte GmbH an den zu vermittelnden Produkten, kann im Einzelfall zum Interessenskonflikt beitragen.

Die Grüne Sachwerte GmbH versucht intensiv, alle möglichen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit zu vermeiden und unternimmt laufend Vorkehrungen diesbezüglich. Allerdings können Interessenkonflikte in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Sie können entstehen zwischen der Grüne Sachwerte GmbH, Grüne Sachwerte Treuhand GmbH und der Grüne Sachwerte Solar GmbH oder Personen und Organisationen, die mit Grüne Sachwerte GmbH verbunden sind, und der Kundschaft der Grüne Sachwerte GmbH, der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH und der GSW Climate GmbH. Insbesondere ist der Auftritt von Interessenkonflikten möglich bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der von Ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistung, bei Erlangung von Informationen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, oder bei Beziehungen zwischen der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH mit der Grüne Sachwerte GmbH und Anbietern sowie Emittenten. Die Grüne Sachwerte GmbH versucht nach bestem Ermessen, alle Konflikte im Vorfeld zu vermeiden. Zur Verhinderung einer Beeinflussung der Tätigkeit der Grüne Sachwerte GmbH durch sachfremde Interessen verlangt die Geschäftsführung von sich selbst und ihren Mitarbeitenden, das Interesse der Kundschaft immer in den Vordergrund zu stellen und nach den Prinzipien eines ehrbaren Kaufmannes jederzeit rechtmäßig, sorgfältig und professionell zu arbeiten. Die Grüne Sachwerte GmbH übt ihre Tätigkeit in Ihrem bestmöglichen Interesse aus. Das Ziel des Unternehmens, langfristig und nachhaltig erfolgreich zu arbeiten, findet durch diese Prinzipien gleichfalls höchste Beachtung. Konkrete Maßnahmen hierfür sind insbesondere:

  • Einarbeitung und regelmäßige Schulung aller Mitarbeitenden der Grüne Sachwerte GmbH, der GSW Climate Investment GmbH und der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH
  • Offenlegung von Geschäften der Mitarbeitenden, bei denen Interessenkonflikte auftreten können
  • Verkaufsunabhängige Bewertung und Vergütung der Beschäftigten
  • Erstellung und regelmäßige Überprüfung interner Standards für korrekte Arbeitsabläufe
  • Offenlegung von unvermeidbaren Interessenkonflikten gegenüber der Kundschaft vor einem Geschäftsabschluss

Gesondert hingewiesen wird darauf, dass die Grüne Sachwerte GmbH im Rahmen der Tätigkeit von ihren Geschäftspartnern Zuwendungen erhalten kann. Darunter fallen insbesondere Provisionen für die Vermittlung von Vermögensanlagen und Investmentvermögen. Der Erhalt dieser Zuwendungen ist Grundlage der Bereitstellung aller Dienstleistungsangebote der Grüne Sachwerte GmbH und dient gleichfalls der Aufrechterhaltung der Qualität des Angebotes für die Kundschaft der Grüne Sachwerte GmbH. Erhalt und Gewährung von Zuwendungen werden Ihnen gegenüber offengelegt.

Von der Grüne Sachwerte GmbH angebotene Vermögensanlagen und Investmentvermögen sind in der Regel risikobehaftete unternehmerische Beteiligungen, die mit einem Teil- oder auch Totalverlustrisiko einhergehen können. Die Grüne Sachwerte GmbH klärt weder über Chancen und Risiken der von ihr betreuten Vermögensanlagen und Investmentvermögen auf, noch übernimmt sie für die in Aussicht gestellten Renditen, Ausschüttungen, finanziellen Vorteile oder gemachten Angaben Gewähr. In den jeweiligen Verkaufsunterlagen sind alle produktspezifischen Risikohinweise, Angaben zum Verlustrisiko und zur Volatilität, Informationen zu eventuellen Hebelwirkungen, Marktbeschränkungen und möglichen Nachschussverpflichtungen dargestellt.

Mindestlaufzeit, vertragliche Kündigungsbedingungen, Vertragsstrafen

Der Rahmenvertrag zwischen der Grüne Sachwerte GmbH und Ihnen wird auf unbestimmte Zeit schriftlich oder digital geschlossen. Dieser Vertrag gilt unabhängig vom Vertrag, den Sie mit dem Anbieter / Emittenten oder beauftragten Dritten zu einer jeweiligen Finanzanlage geschlossen haben.

Der Vertrag kann durch Sie und durch die Grüne Sachwerte GmbH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax, Mail). Richten Sie die Kündigung an oben genannte Adresse der Grüne Sachwerte GmbH. Die von Ihnen durch die Grüne Sachwerte GmbH erworbenen Finanzanlagen sowie Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten seitens der Grüne Sachwerte GmbH bleiben von einer Kündigung unberührt.

Eine Vertragsstrafe ist nicht vorgesehen.

Gesamtpreis, Preisbestandteile, abgeführte Steuern

Der Gesamtpreis, den Sie im Zusammenhang mit der von der Grüne Sachwerte GmbH erbrachten Dienstleistung zu zahlen haben sowie die Formalitäten rund um die Zahlung können den jeweiligen Verkaufsunterlagen der Vermögensanlagen und Investmentvermögen und den Vermittlungsdokumentationen entnommen werden. Es werden Ihnen gegenüber nur Gebühren erhoben, auf die vor Beauftragung hingewiesen wurde. Die Grüne Sachwerte GmbH erhält für die Vermittlung von Beteiligungen an Vermögensanlagen und Investmentvermögen eine Vergütung von den jeweiligen Anbietern und Emittenten. Details zu Vergütungshöhe und zu dem Gesamtpreis der Dienstleistung werden von der Grüne Sachwerte GmbH vor der Vermittlung bekannt gegeben. Weitere Preisbestandteile existieren nicht.

Ob Zahlungen auf die von der Grüne Sachwerte GmbH vermittelten Vermögensanlagen und Investmentvermögen unter Abzug und Einbehaltung von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren erfolgen, wird in den jeweiligen Verkaufsunterlagen dargestellt. Die Grüne Sachwerte GmbH ist nicht verpflichtet, den Anleger/innen zusätzliche Beträge als Ausgleich für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen.

Soweit die Grüne Sachwerte GmbH nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zur Einbehaltung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Anleger/innen.

Zusätzlich anfallende Kosten, sowie weitere Steuern oder Kosten, die nicht über das Unternehmen abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten werden von der Grüne Sachwerte GmbH nicht in Rechnung gestellt.

Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porto und Überweisungen sowie für die eigene Beauftragung von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Vermögens- oder sonstigen Beratern, hat der/die Anleger/in selbst zu tragen. Die Höhe dieser Kosten kann nicht konkret genannt werden, da diese anlegerspezifisch sind und daher variieren.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des/r jeweiligen Anlegers/in ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Anleger/innen sollten ihren/ihre eigenen Steuerberater hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung der Beteiligung an Vermögensanlagen und Investmentvermögen konsultieren.

Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung

Die Einzelheiten zur Einzahlungsart und zu den Zahlungsterminen ergeben sich aus den jeweiligen Produkt- und Dokumentationsunterlagen und Zeichnungsunterlagen.

Emittenten und Anbieter

Die Grüne Sachwerte GmbH vermittelt Finanzanlagen folgender Emittenten/Anbieter:
CAV Assets GmbH, CAV Vermögen GmbH, GreenCharge GmbH, GSW Climate Investment GmbH, HEP global GmbH, Katjesgreenfood GmbH & Co. KG, Lacuna GmbH, Luana AG, Neitzel & Cie., Next2Sun Technology GmbH, Oekogeno eG, Ökorenta Gruppe, reconcept GmbH, Solverde Projektentwicklung GmbH, SWI Safe Water India GmbH & Co KG, WeGrow GmbH, Wattner AG, 4e gruenstromen GmbH

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Grüne Sachwerte GmbH sowie die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Ihnen und der Grüne Sachwerte GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Grüne Sachwerte GmbH vereinbart. Diese Vereinbarung beschränkt aber nicht das Recht eines/r Anlegers/in, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist.

Befristung der Informationen

Die Gültigkeit dieser Informationen ist nicht befristet.

Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch und die Kommunikation zwischen Ihnen und der Grüne Sachwerte GmbH wird während der Laufzeit in deutscher Sprache erfolgen. Sie können mit der Grüne Sachwerte GmbH unter der oben genannten Postadresse oder auch über die Webseite, per E-Mail, Fax oder Telefon kommunizieren.

E-Mail: info@gruene-sachwerte.de, Internet: www.gruene-sachwerte.de, Fax: 0421 – 59 64 79 61, Telefon: 0421 – 59 64 79 60

Telefongespräche oder sonstige elektronische Kommunikation, die sich auf die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen beziehen, werden nach
§ 18a FinVermV aufgezeichnet und revisionssicher für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle (Deutsche Bundesbank; Schlichtungsstelle, Postfach 111 232, D-60047 Frankfurt/Main; Telefax: 069 2388 1919, Internet: www.bundesbank.de) anzurufen.

In dem genannten Schlichtungsverfahren hat der/die Anleger/in zu versichern, dass er/sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat.

Bestehen eines Garantiefonds bzw. anderer Entschädigungsregelungen

Bezüglich einzelner Kapitalanlagen, die eine Garantie beinhalten, sind alle wesentlichen Angaben über den Garantiegeber den jeweiligen Verkaufsprospekten der Kapitalanlage zu entnehmen. Es besteht keine Einlagensicherung, kein Garantiefonds und es bestehen keine Entschädigungsregelungen.

Mitglied-Staat der EU, dessen Recht das Unternehmen unterliegt

Bundesrepublik Deutschland

Widerrufsbelehrung 

Der/die Anleger/in kann seine/ihre Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag widerrufen. Folgend die Widerrufsbelehrung:

Abschnitt 1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Grüne Sachwerte GmbH, Mainstraße 34, 28199 Bremen

E-Mail: info@gruene-sachwerte.de

 

Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

  1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
  2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde
  3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;
  4. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
  5. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
  6. zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
  7. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
  8. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
  9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
  10. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;
  11. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
  12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
  13. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
  14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
  15. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.

 

Abschnitt 3

Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

AGB und Informationen für Verbraucher
Grüne Sachwerte Treuhand GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH und Interessent/innen und Treugeber/innen (im Folgenden auch „Sie“), insbesondere für alle Treuhand- und sonstigen Dienstleistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Emittenten/Anbietern mit Anleger/innen sind nicht Gegenstand dieser AGB. Aufgrund des Art. 246 b EGBGB sind den Treugeber/innen für alle Fernabsatzverträge (Verträge, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. per E-Mail, Fax, Internet) zustande kommen) sowie Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH geschlossen werden, folgende Informationen zur Verfügung zu stellen.

Allgemeine Unternehmensinformationen

Grüne Sachwerte Treuhand GmbH, Mainstraße 34, 28199 Bremen, Tel./Fax: 0421 596479-63/-61, treuhand@gruene-sachwerte.de, vertreten durch die Geschäftsführung: Michael Horling, Sandra Horling

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nr. HRB 38300 HB.

Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist die Übernahme der Stellung als Treuhand-Kommanditistin in Beteiligungsgesellschaften, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften auf eigene oder fremde Rechnung und sonstige Treuhand- und Verwaltungstätigkeiten.

Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH unterliegt keiner gesonderten staatlichen Aufsichtsbehörde.

Informationen über die Finanzdienstleistung

Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung und Zustandekommen des Vertrages

Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH ist Treuhänder für Vermögensanlagen und Investmentvermögen/AIF. Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH verwaltet die Beteiligungen der Treugeber/innen treuhänderisch gegenüber den Anbietern oder Emittenten der jeweiligen Vermögensanlagen und Investmentvermögen.

Die wesentlichen Einzelheiten zu den jeweiligen Dienstleistungen/Produkten sind den jeweiligen Produkt- und Dokumentationsunterlagen und Treuhandverträgen zu entnehmen, insbesondere zu Vertragslaufzeiten und dem Zustandekommen von Verträgen, Gesamtpreisen und Vergütungshöhen sowie Zahlungsmodalitäten und Erfüllung, Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellter Informationen, Kündigungsbedingungen und eventuellen Vertragsstrafen und zu Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen.

Für alle von der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH treuhänderisch betreuten Vermögensanlagen und Investmentvermögen stehen die Verkaufsunterlagen sowohl in gedruckter wie auch elektronischer Form kostenlos und in deutscher Sprache bei der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH zur Verfügung und können per E-Mail, auf dem Postweg, telefonisch oder über die Internetseite angefordert werden.

Der Treuhandvertrag kommt zustande, wenn Sie als Treugeber/in mit dem Beitrittsantrag einer Finanzanlage ein Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrages abgeben und die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH dieses Angebot durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung annimmt und der/die Treugerber/in die Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz erfüllt hat. Für das Zustandekommen des Treuhandvertrages zwischen Ihnen und der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH bedarf es nicht des Zugangs der Annahme beim Treugeber/in. Der Tag der Unterzeichnung durch die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH ist das Datum des Abschlusses des Treuhandvertrags.

Einwendungen gegen Mitteilungen oder Abrechnungen der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH müssen unverzüglich erhoben werden. Es besteht eine Benachrichtigungspflicht auch beim Ausbleiben von Anzeigen, Hinweisen oder Sendungen, deren Eingang Sie erwarten oder mit deren Eingang Sie rechnen mussten. Sie sind zur Mitwirkung bei der Feststellung und Überprüfung ihrer Identität gesetzlich verpflichtet. Änderungen müssen der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH unverzüglich angezeigt werden.

Die über die Finanzanlage zur Verfügung gestellten Informationen und Werbeunterlagen stammen ausschließlich vom jeweiligen Anbieter bzw. Emittenten der jeweiligen Finanzanlage. Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Anbieter erstellten Informationen oder Werbeunterlagen über die jeweilige Finanzanlage. Sie haben die alleinige Verantwortung, sich für Ihre Anlageentscheidung benötigten Informationen zu beschaffen und zu prüfen. Sie verpflichten sich daher, sich vor der Zeichnung einer Finanzanlage intensiv mit den Unterlagen, den Gegebenheiten und Risiken der Finanzanlage auseinanderzusetzen. Sie entscheiden allein und in eigener Verantwortung über die Zeichnung der Finanzanlagen.

Einzelheiten zum Angebot, zur Zeichnung, zum Vertragsschluss sowie zu den weiteren Erwerbsbedingungen und -beschränkungen sind in den von Ihnen jeweils im Rahmen des Zeichnungsprozesses erhaltenen Verträgen und Vertragsbedingungen festgelegt. Die Angebotsdauer wird für jede Finanzanlage individuell festgelegt. Die Emittenten/Anbieter behalten sich jeweils vor, die Angebotsdauer gemäß geltendem Recht und der Anlagekriterien zu verlängern sowie zu verkürzen oder gar kurzfristig zu beenden, insbesondere im Fall der Vollplatzierung. Kommt es zu dem Fall der Überplatzierung, so gilt das Datum des Eingangs Ihrer Unterlagen bei der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH. Maßgeblich ist die Vollständigkeit des Vertrags. Überschreitet ein Zeichnungsbetrag das noch verfügbare Volumen einer Finanzanlage, kann der Ihnen angebotene Zeichnungsbetrag entsprechend dem noch verfügbaren Volumen gekürzt werden.

Spezielle Hinweise wegen der Art der Finanzdienstleistung

Der von Ihnen als Treugeber/in eingegangene Treuhandvertrag ist mit speziellen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko des Interessenkonflikts und der Personenidentität. Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH kann bei einigen treuhänderisch verwalteten Finanzanlagen wirtschaftlich beteiligt sein. Zudem ist die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH personell eng mit der Grüne Sachwerte GmbH, einem Finanzanlagenvermittler nach 34f GewO, verbunden. Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen bei der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH dahingehend, dass die Geschäftsführenden der beiden Gesellschaften identisch sind. Durch die Verflechtungen kann es bei den Finanzanlagen, bei denen Grüne Sachwerte GmbH als Vermittler involviert ist, zu Interessenkonflikten kommen, die dazu führen können, dass von der betreffenden Person und Gesellschaften Entscheidungen getroffen werden, die nicht ausschließlich im Interesse der Anleger/innen liegen, weil die getroffenen Entscheidungen nicht wie zwischen fremden Dritten getroffen werden, sondern ggf. auch die Interessen der betreffenden Person und Gesellschaften berücksichtigen. Die betroffenen Beteiligten könnten aufgrund der Verflechtungen ihre Leitungsfunktion gegebenenfalls nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit ausüben und die Interessen einer Gesellschaft oder ihre persönlichen Interessen den Interessen des Treuhänders und der Anleger/innen überordnen.

Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH versucht intensiv, alle möglichen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit zu vermeiden und unternimmt laufend Vorkehrungen diesbezüglich. Allerdings können Interessenkonflikte in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Sie können entstehen zwischen der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH und der Grüne Sachwerte GmbH oder Personen und Organisationen, die mit Grüne Sachwerte Treuhand GmbH verbunden sind, und der Kundschaft der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH und der Grüne Sachwerte GmbH. Insbesondere ist der Auftritt von Interessenkonflikten möglich bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der von Ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistung, bei Erlangung von Informationen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, oder bei Beziehungen zwischen der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH mit der Grüne Sachwerte GmbH und Anbietern sowie Emittenten. Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH versucht nach bestem Ermessen, alle Konflikte im Vorfeld zu vermeiden. Zur Verhinderung einer Beeinflussung der Tätigkeit der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH durch sachfremde Interessen verlangt die Geschäftsführung von sich selbst und ihren Mitarbeitenden, das Interesse der Kundschaft immer in den Vordergrund zu stellen und nach den Prinzipien eines ehrbaren Kaufmannes jederzeit rechtmäßig, sorgfältig und professionell zu arbeiten. Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH übt ihre Tätigkeit in Ihrem bestmöglichen Interesse aus. Das Ziel des Unternehmens, langfristig und nachhaltig erfolgreich zu arbeiten, findet durch diese Prinzipien gleichfalls höchste Beachtung. Konkrete Maßnahmen hierfür sind insbesondere:

  • Einarbeitung und regelmäßige Schulung aller Mitarbeitenden der Grüne Sachwerte GmbH und der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH;
  • Offenlegung von Geschäften der Mitarbeitenden, bei denen Interessenkonflikte auftreten können;
  • Verkaufsunabhängige Bewertung und Vergütung der Beschäftigten;
  • Erstellung und regelmäßige Überprüfung interner Standards für korrekte Arbeitsabläufe;
  • Offenlegung von unvermeidbaren Interessenkonflikten gegenüber der Kundschaft vor einem Geschäftsabschluss.

Gesondert hingewiesen wird darauf, dass die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH im Rahmen der Tätigkeit von ihren Geschäftspartnern Zuwendungen erhalten kann. Darunter fallen insbesondere Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung von Beteiligungen an Vermögensanlagen und Investmentvermögen. Der Erhalt dieser Vergütungen ist Grundlage der Bereitstellung aller Dienstleistungsangebote der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH und dient gleichfalls der Aufrechterhaltung der Qualität des Angebotes für die Kundschaft der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH. Die Vergütung für die treuhänderische Verwaltung ist nicht von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängig. Erhalt und Gewährung von Zuwendungen werden Ihnen gegenüber offengelegt.

Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH klärt weder über Chancen und Risiken der von ihr betreuten Vermögensanlagen und Investmentvermögen auf, noch übernimmt sie für die in Aussicht gestellten Renditen, Ausschüttungen, finanziellen Vorteile oder gemachten Angaben Gewähr. In den jeweiligen Verkaufsunterlagen sind alle produktspezifischen Risikohinweise, Angaben zum Verlustrisiko und zur Volatilität, Informationen zu eventuellen Hebelwirkungen, Marktbeschränkungen und möglichen Nachschussverpflichtungen dargestellt.

Mindestlaufzeit, vertragliche Kündigungsbedingungen, Vertragsstrafen

Der Vertrag zwischen der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH und Ihnen wird für die Zeit, in der die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH Ihre Beteiligung an der jeweiligen Vermögensanlage und/oder Investmentvermögen treuhänderisch für die Laufzeit der Finanzanlage einschließlich einer etwaigen Liquidation und/oder Verlängerung verwaltet, schriftlich oder digital geschlossen.

Der Vertrag kann durch Sie und durch die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax, Mail). Richten Sie die Kündigung an oben genannte Adresse der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH. Die von Ihnen durch die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH betreuten Finanzanlagen sowie Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten seitens der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH bleiben von einer Kündigung unberührt. Nach der Kündigung müssen Sie Ihre Beteiligung auf Ihre Kosten entweder in eine Direktbeteiligung umwandeln oder einen anderen Treuhänder beauftragen, damit die Beteiligung aufrechterhalten werden kann.

Eine Vertragsstrafe ist nicht vorgesehen.

Gesamtpreis, Preisbestandteile, abgeführte Steuern

Der Gesamtpreis, den Sie im Zusammenhang mit der von der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH erbrachten Dienstleistung zu zahlen haben sowie die Formalitäten rund um die Zahlung, können den jeweiligen Verkaufsunterlagen der Vermögensanlagen und Investmentvermögen und den Treuhandverträgen entnommen werden. Es werden Ihnen gegenüber nur Gebühren erhoben auf die vor Beauftragung hingewiesen wurde. Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH erhält für die treuhänderische Verwaltung von Beteiligungen an Vermögensanlagen und Investmentvermögen eine Vergütung von den jeweiligen Anbietern und Emittenten. Details zu Vergütungshöhe und zu dem Gesamtpreis der Dienstleistung werden Ihnen vor Vertragsschluss bekannt gegeben. Weitere Preisbestandteile existieren nicht.

Ob Zahlungen auf die von der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH treuhänderisch betreuten Vermögensanlagen und Investmentvermögen unter Abzug und Einbehaltung von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren erfolgen, wird in den jeweiligen Verkaufsunterlagen dargestellt. Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH ist nicht verpflichtet, den Anlegern/innen zusätzliche Beträge als Ausgleich für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen.

Soweit die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zur Einbehaltung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Anleger/innen.

Zusätzlich anfallende Kosten, sowie weitere Steuern oder Kosten, die nicht über das Unternehmen abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten werden von der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH nicht in Rechnung gestellt.

Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porto und Überweisungen sowie für die eigene Beauftragung von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Vermögens- oder sonstigen Beratern, hat der/die Anleger/in selbst zu tragen. Die Höhe dieser Kosten kann nicht konkret genannt werden, da diese anlegerspezifisch sind und daher variieren. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des/r jeweiligen Anlegers/in ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Anleger/innen sollten ihren/ihre eigenen Steuerberater hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs, des Haltens und der Veräußerung der Beteiligung an Vermögensanlagen und Investmentvermögen konsultieren.

Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung

Die Einzelheiten zur Einzahlungsart und zu den Zahlungsterminen ergeben sich aus den jeweiligen Produkt- und Dokumentationsunterlagen, Zeichnungsunterlagen und Treuhandverträgen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Grüne Sachwerte Treuhand GmbH sowie die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Ihnen und der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH und die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH vereinbart. Diese Vereinbarung beschränkt aber nicht das Recht eines/r Anlegers/in, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist.

Befristung der Informationen

Die Gültigkeit dieser Informationen ist nicht befristet.

Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch und die Kommunikation zwischen Ihnen und der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH wird während der Laufzeit in deutscher Sprache erfolgen. Sie können mit der Grüne Sachwerte Treuhand GmbH unter der oben genannten Postadresse oder auch über die Webseite, per E-Mail, Fax oder Telefon kommunizieren. E-Mail: treuhand@gruene-sachwerte.de, Internet: www.gruene-sachwerte.de, Fax: 0421- 59 64 79 61,
Telefon: 0421 – 59 64 79 63.

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle (Deutsche Bundesbank; Schlichtungsstelle, Postfach 111 232, D-60047 Frankfurt/Main; Telefax: 069 2388 1919, Internet: www.bundesbank.de) anzurufen. In dem genannten Schlichtungsverfahren hat der/die Anleger/in zu versichern, dass er/sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat.

Bestehen eines Garantiefonds bzw. anderer Entschädigungsregelungen

Es besteht keine Einlagensicherung, kein Garantiefonds und es bestehen keine Entschädigungsregelungen.

Mitglied-Staat der EU, dessen Recht das Unternehmen unterliegt

Bundesrepublik Deutschland.

Widerrufsbelehrung

Der/die Anleger/in kann seine/ihre Beitrittserklärung zum Treuhandvertrag widerrufen. Hinsichtlich der Widerrufsbelehrung wird auf die nächste Seiten verwiesen.

 

 

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Grüne Sachwerte Treuhand GmbH, Mainstraße 34, 28199 Bremen

E-Mail: treuhand@gruene-sachwerte.de

Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

  1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
  2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde
  3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;
  4. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
  5. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
  6. zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
  7. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
  8. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
  9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
  10. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;
  11. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
  12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
  13. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
  14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
  15. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.

Abschnitt 3

Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Informationen für Verbraucher
GSW Climate Investment GmbH

Aufgrund des Art. 246 b EGBGB sind für alle Fernabsatzverträge (Verträge, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. per E-Mail, Fax, Internet) zustande kommen) sowie Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen der Anbieterin/Emittentin geschlossen werden, dem/r Anleger/in (im Folgenden „der Anleger“) folgende Informationen zur Verfügung zu stellen.

Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin

GSW Climate Investment GmbH mit Sitz in Bremen, vertreten durch die Geschäftsführung, Herrn Michael Horling und Frau Sandra Horling.

Geschäftsanschrift/ladungsfähige Anschrift: Mainstraße 34, 28199 Bremen

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nr. HRB 34599 HB.

Hauptgeschäftstätigkeit der GSW Climate Investment GmbH ist laut des Gesellschaftsvertrages der Ankauf, das Halten und der Verkauf von Impact Beteiligungen; Anteiliger oder vollständiger Erwerb, Betrieb und Verkauf einzelner Projekte oder Energieerzeugungsanlagen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption von Kapitalanlagen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen zur Finanzierung der Projekte oder Energieerzeugungsanlagen und zur Betreuung der Investorinnen und Investoren, die in die Gesellschaft, in die Projekte oder in die Energieerzeugungsanlagen investieren.

Die GSW Climate Investment GmbH unterliegt keiner gesonderten staatlichen Aufsichtsbehörde.

Informationen über die Kapitalanlage

Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage und Zustandekommen des Vertrages

Der Anleger erwirbt ein Nachrangdarlehen mit der Bezeichnung „Climate Investment 2024 – 2029“ an der GSW Climate Investment GmbH. Das Nachrangdarlehen wird durch Einmalzahlung gewährt.

Das Angebot beträgt maximal 20 Anteile.

Gemäß § 4 der Bedingungen des Nachrangdarlehens handelt es sich bei der Vermögensanlage um nachrangige und nicht dinglich besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre enthält. Der Anleger tritt in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin sowie im Falle der Liquidation der Emittentin hiermit gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 2 InsO mit seinen Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung der Vermögensanlage sowie mit sämtlichen sonstigen Zahlungsansprüchen aus dem Nachrangdarlehen im Rang hinter die Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück. Die Forderungen aus dem Nachrangdarlehen werden erst nach Befriedigung dieser vorrangigen Forderungen befriedigt, jedoch gleichrangig mit den Forderungen aus anderen von der Emittentin ausgegebenen nachrangigen Kapitalanlagen im Sinne von 39 Abs. 2 der Insolvenzordnung (z. B. andere Nachrangdarlehen, Genussrechte oder stille Beteiligungen). Sämtliche Forderungen von Anlegern aus dem Nachrangdarlehen sind untereinander gleichrangig.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sowie außerhalb einer Liquidation der Emittentin sind Zinszahlungen und die Rückzahlung solange und soweit ausgeschlossen, wie diese Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Diese Regelung wird vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre genannt. Dies gilt auch für den Fall, dass Zahlungsansprüche des Anlegers für sich genommen keine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO und keine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen, aber die Summe aller Ansprüche gegen die Emittentin eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO oder eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen würde.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung. Das vom Anleger investierte Geld wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital der Emittentin (Beteiligung des Anlegers am unternehmerischen Risiko, keine Insolvenzantragspflicht der Emittentin bei fehlender Möglichkeit der Rückzahlung) und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus den Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Der Ausschluss dieser Ansprüche kann für eine unbegrenzte Zeit wirken.

Die wesentlichen Einzelheiten des Nachrangdarlehens sind in den Bedingungen des Nachrangdarlehens „Climate Investment 2024 – 2029“ (Stand: Februar 2024) sowie im dazugehörigen Zeichnungsschein enthalten. Der Vertragsschluss kommt mit Annahme des Zeichnungsscheins durch das Mitglied der Geschäftsführung der GSW Climate Investment GmbH zustande.

Spezielle Hinweise wegen der Art der Finanzdienstleistung

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Die angebotene Vermögensanlage ist mit speziellen Risiken behaftet. Der Anleger übernimmt mit dem Nachrangdarlehen ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht. Für ihn bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann. Die Zahlungsansprüche aus dem Nachrangdarlehen können aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sein und der Ausschluss dieser Ansprüche kann dauerhaft und für unbegrenzte Zeit wirken. Das Hauptrisiko der hier angebotenen Vermögensanlage liegt in der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin. Deshalb verbindet sich mit der Vermögensanlage das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals und (noch) nicht ausgeschütteter Zinsen. Über den Totalverlust der Vermögensanlage hinaus besteht das Risiko der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz. Sofern der Anleger den Erwerb der Vermögensanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert hat, hat er Zinsen und Kosten für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keine Zahlungen von Zinsen bzw. Rückzahlung der Vermögensanlage erfolgen sollten. Auch eventuelle zusätzliche Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der Vermögensanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Zahlungen von Zinsen bzw. Rückzahlung der Vermögensanlage aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Vermögensanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen und/ oder die eventuellen zusätzlichen Steuern aus seinem weiteren Vermögen leisten. Alle vorgenannten Risiken könnten zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Das den Anleger treffende maximale Risiko ist die Privatinsolvenz des Anlegers. Die in der Vergangenheit erwirtschafteten Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge.

Die Finanzdienstleistung bezieht sich nicht auf Finanzinstrumente, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt, abhängig ist.

Mindestlaufzeit, vertragliche Kündigungsbedingungen, Vertragsstrafen

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt am 01. März 2024 und endet am 30.06.2029. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht während der Laufzeit des Nachrangdarlehens für den Anleger nicht. Ein Recht zur Kündigung des Anlegers aus wichtigem Grund bleibt hierdurch unberührt. Die Emittentin ist berechtigt, das Nachrangdarlehen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

Eine Vertragsstrafe ist nicht vorgesehen.

Gesamtpreis, Preisbestandteile, abgeführte Steuern

Der Erwerbspreis entspricht dem Anlagebetrag. Der Anlagebetrag jedes einzelnen Nachrangdarlehens ist variabel und wird auf dem Zeichnungsschein gewählt. Er soll mindestens Euro 5.000 betragen. Ein Agio wird nicht erhoben.

Weitere Preisbestandteile existieren nicht.

Die Zeichnung der Nachrangdarlehen ist von der Umsatzsteuer befreit, die Besteuerung der Erträge aus den Nachrangdarlehen erfolgt nach dem Einkommensteuergesetz. Die Emittentin/Anbieterin übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger.

Zusätzlich anfallende Kosten, Steuern, die nicht über das Unternehmen abgeführt werden

Im Zusammenhang mit den Nachrangdarlehen können weitere Kosten wie z.B. Kosten der Übertragung der Rechte und Pflichten aus den Nachrangdarlehen sowie die eigenen Aufwendungen für Kommunikations- und Portokosten entstehen. Der Anleger hat die Zinsen aus den Nachrangdarlehen in seiner Steuererklärung anzugeben und zu versteuern.

Zusätzliche Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat und vom Unternehmen in Rechnung gestellt werden

Solche Kosten werden dem Anleger nicht in Rechnung gestellt.

Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung

Die Einzelheiten zur Einzahlungsart und zu den Zahlungsterminen ergeben sich aus dem Zeichnungsschein. Es erfolgt keine Lieferung von Urkunden durch die Emittentin, sondern die Eintragung des Anlegers in ein Register der Emittentin.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Das Unternehmen sowie der Vertrag über die Beteiligung und die Rechte und Pflichten aus dem Nachrangdarlehen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Unternehmen und Anleger ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Emittentin. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Anlegers, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist. Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben.

Befristung der Informationen (Zeichnungsfrist)

Die Zeichnungsfrist für das Angebot des Nachrangdarlehens endet mit Vollplatzierung des Angebotes.

Vertragssprache

Das Nachrangdarlehen wird nur in deutscher Sprache angeboten und die Kommunikation zwischen der Emittentin/Anbieterin und dem Anleger wird während der Laufzeit der Nachrangdarlehen in deutscher Sprache erfolgen.

Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle (Deutsche Bundesbank; Schlichtungsstelle, Postfach 10 06 02, D-60006 Frankfurt/Main; Telefax: 069 / 70 90 90 – 9901, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de, Internet: www.bundesbank.de) anzurufen. In dem genannten Schlichtungsverfahren hat der Anleger zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat.

Bestehen eines Garantiefonds bzw. anderer Entschädigungsregelungen

Es besteht keine Einlagensicherung, kein Garantiefonds und es bestehen keine Entschädigungsregelungen.

Mitglied-Staat der EU, dessen Recht das Unternehmen unterliegt

Bundesrepublik Deutschland

Widerrufsbelehrung

Der Anleger kann seine Zeichnungserklärung widerrufen. Die entsprechende Widerrufsbelehrung kann folgend entnommen werden.

Widerrufsbelehrung

Abschnitt 1

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

GSW Climate Investment GmbH, Mainstraße 34, 28199 Bremen

E-Mail: ci@gruene-sachwerte.de Telefax: 0421 / 59 64 79 – 61

Abschnitt 2

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:

  1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
  1. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde
  2. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;
  1. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
  1. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
  1. zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
  1. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind;
  1. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
  2. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
  1. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;
  1. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen;
  2. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
  1. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
  2. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
  1. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.

Abschnitt 3

Widerrufsfolgen

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

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        April 2023: Ende der Atomkraft – Jetzt Solar- und Windausbau finanzieren

        Dezember 2022: Solar- und Windinvestments + E-Mobilität zum Jahresende

        Oktober 2022: Solar- und Windinvestments in dynamischen Umfeld

        April 2022: April 2022: Mit Wind und Solar raus aus fossiler Abhängigkeit

        Februar 2022: Neu: Trinkwasser und Klimaschutz / Wind-Repowering / Solar-Projektierung

        November 2021: Neu: Katjes Greenfood / Wattner 10 endet zum 2.12.21 / Kohle-Aus 2030 / Neues Thema Ernährung

        September 2021: Neu: E-Mobilität Geldanlage / Bundestagswahl ist Klimawahl

        Juli 2021: Steigende Strompreise – jetzt grün investieren / Film Grüne Sachwerte

        Mai 2021: Klimaschutz ist Grundrecht / neue Solar- und Windinvestments / neue Mitarbeiter

        Februar 2021: Neue Solarfonds / Ökorenta EE 12 in Kürze / CAV Spezial

        Dezember 2000: Wattner SunAsset 10 gestartet / 3 Fonds kurz vor Schließung / Aussicht auf Impact 2021

        September 2020: EU-Klimaziele verschärft: Solar und Wind als treibende Kraft – Energiewende ist gut für Klima und Investoren

        Juni 2020: Drei neue Solar / Wind Angebote, EE stabil in der Krise, neue Kooperation mit ökologischem Vermögensberater

        März 2020: Corona-Pandemie und grüne Geldanlagen

        Februar 202: Neue Produkte, Spezial-AIF und Festzins ab 15.000 Euro

        Dezember 2019: Wattner-Solarzins erfolgreich gestartet, CAV und Ökorenta schließen bald

        Oktober 2019: Interview zu Wattner SunAsset 9, Angebote bis Jahresende

        Juni 2019: Klimaneutralität: Deutschland braucht mehr grüne Energie!

        Mai 2019: Solar Sonder-Newsletter Die unglaubliche Entwicklung der Photovoltaik

        Februar 2019: Kohleausstieg kommt, Ökostrom gewinnt an Bedeutung

        November 2018: Chancen für produzierende Anlagen – ÖKORENTA 10 und CAV profitieren

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