Nachrangdarlehen als ökologische Geldanlage

Nachrangdarlehen sind Instrumente zur Unternehmensfinanzierung. Sie treten im Falle einer Insolvenz hinter andere Forderungen gegen den Schuldner zurück. Für die Darlehen begebende Unternehmen stellen Nachrangdarlehen Fremdkapital dar.
Die Rückzahlung der nachrangigen Darlehen geschieht im Insolvenzfall erst nach der Bedienung anderer nicht nachrangiger Gläubiger, aber vor der Bedienung des Eigenkapitals bzw. der Eigentümer. Durch die im Vergleich zu erstrangigen Darlehen etwas höhere Ausfallrisiken ist normalerweise auch die Verzinsung entsprechend höher.
Kleinanlegerschutzgesetz: Prospektpflicht für Nachrangdarlehen
Mittelständische Unternehmen begeben teilweise Nachrangdarlehen als Kapitalanlage. Die Verzinsung wird dabei direkt an den Gläubiger gezahlt. Mit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes im Juli 2015 zählen die Nachrangdarlehen zu den Vermögensanlagen, die unter die Prospektpflicht der BaFin fallen.
Merkmale von ökologischen Nachrangdarlehen
Einige der Merkmale von Nachrangdarlehen für Erneuerbare Energien:
- Fester Zinssatz bei fester Laufzeit mit definiertem Rückzahlungstermin
- Jährliche Auszahlung der Zinsen an die Anleger
- Finanzierung von konkreten Projekten oder zur freien Unternehmensverwendung (wichtiger Unterschied!)
- Anleger haben keine Mitbestimmungsrechte, es gibt keinen Anlegerbeirat
- Risikostreuung möglich durch Streuung des Kapitals auf verschiedene Umweltprojekte in verschiedenen Ländern
Wichtig zu wissen: Die Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung der Darlehen sind von der Bonität des Emittenten bzw. der Werthaltigkeit der Investitionsobjekte abhängig. Nachrangige Darlehen als Vermögensanlagen unterliegen insbesondere nicht der gesetzlichen Einlagensicherung.
Nachrangige Darlehen in Erneuerbare Energien sind langfristige Entscheidungen
Nachrangdarlehen von Umweltunternehmen bieten sich an, wenn Sie eine langfristige, ökologische Geldanlage zur breiten Streuung Ihres Portfolios suchen. Die Investition in solche Vermögensanlagen mit festem Zinssatz ist eine langfristige Entscheidung und somit nichts für Kurzentschlossene.
Risikostreuung wichtig - Handelbarkeit gering
Nachrangdarlehen mittelständischer Umweltunternehmen sollten aufgrund ihrer naturgemäßen unternehmerischen Risiken sowie der geringen Handelbarkeit immer nur einen kleinen Teil Ihrer gesamten Kapitalanlagen ausmachen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass auch für ökologische Nachrangdarlehen gilt:
Es gibt kein Investment, das kein Risiko birgt. Je höher die mögliche Rendite, desto höher ist auch das Risiko. Eine hohe Rendite bei geringem Risiko gibt es nicht.
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Ihr Ansprechpartner
für Anlagen mit festem Zinssatz:
Michael Horling
Telefon: 0421 - 59 64 79 60
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