Strompreisbremse:
Ende der "Übergewinn-Besteuerung" für Wind- und Solarparks zum 30. Juni 2023
Gute Nachrichten für Investoren und Betreiber von Wind- und Solarparks: Die Abschöpfung der sog. „Überschusserlöse“ bei der Stromerzeugung läuft zum 30. Juni 2023 aus. Wie das Wirtschaftsministerium aktuell erklärte, wird „Die Bundesregierung den zeitlichen Anwendungsbereich der entsprechenden Regelung des Strompreisbremsegesetzes nicht verlängern.“
Befristete Abschöpfung nach sieben Monaten beendet
Die kurzfristige Maßnahme des Gesetzgebers im Herbst 2022 diente dazu, „stromerzeugende Unternehmen bei unerwarteten Zufallserlösen an der Verteilung der Lasten aufgrund krisenbedingt hoher Stromkosten zu beteiligen.“
Angesichts einer inzwischen gesicherten Stromversorgung sowie den inzwischen wieder gesunkenen Strompreisen und zudem „nicht auszuschließender Investitionshemmnisse“ sei eine Verlängerung der Abschöpfung nicht gerechtfertigt. Auch europaweit ist eine Verlängerung der Regelung nicht erfolgt.
Wind- und Solar-Investoren dürfen Mehrerlöse wieder voll behalten
Sollten demnach Windpark- oder Solaranlagenbetreiber über die Direktvermarktung oder PPAs Erträge erzielen, die deutlich über der gesetzlichen EEG-Vergütung liegen, dürfen diese nunmehr wieder behalten werden. Ein mögliches Investitionshindernis insbesondere für ökologisch motivierte Investorengruppen ist somit erfreulicherweise wieder beseitigt worden.
Quelle: BMWK, 09.06.2023 –PRESSEMITTEILUNG
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