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Green Charge III - Investition in E-Mobilität Green Charge III - Investition in E-Mobilität

GreenCharge III

Investition in Elektromobilität in Deutschland

anforderndownloadonline abschließen online abschließenDer Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Investition in Elektromobilität: GreenCharge III finanziert E-Ladesäulen-Infrastruktur

Emission erfolgreich gestartet, über 50% platziert: In den nächsten Jahren soll der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur in Deutschland forciert werden, um die Schadstoffbelastung der Umwelt zu reduzieren und Autofahrern die Nutzung von E-Autos so leicht wie möglich zu machen. Die GreenCharge GmbH aus Cölbe bei Marburg lässt hierfür von qualifizierten Firmen Ladesäulen installieren und wird diese langfristig betreiben. Aktuell betreibt GreenCharge bereits deutschlandweit über 200 eigene Ladepunkte sowie 70 externe Ladepunkte aktiv und baut zudem momentan 30 weitere Ladepunkte an verschiedenen Standorten.

Die Mittel dieser Emission fließen in den Erwerb und die schlüsselfertige Installation von 18 Ladesäulen, die ausschließlich mit Ökostrom betrieben werden. Im sehr dynamischen Markt der Ladeinfrastruktur müssen die besten Standorte jetzt gesichert werden. GreenCharge fokussiert sich hier auf attraktive Lagen jenseits der Hauptverkehrsadern. Mit der Strategie des sogenannten „Convenience-Charging“ an Einkaufszentren und Hotspots des alltäglichen Bedarfs ist das Unternehmen bisher sehr erfolgreich und nachhaltig gewachsen.

Green Charge - Ökostrom und E-Mobilität Green Charge - Ökostrom und E-Mobilität

Green Charge - Ökostrom und E-Mobilität, deutschlandweit und dezentral, als Baustein für die Verkehrswende.

Aktueller Zeichnungsstand: 557.350 Euro
Maximales Volumen: 1.000.000 Euro
Beginn des Fundings: 26.11.2024

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Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Eckdaten der Vermögensanlage Eckdaten "GreenCharge III" Nachrangdarlehen

Laufzeitca. 6 Jahre, bis 30.04.2030
Mindest- und Maximaleinlageab 500 Euro bis max. 25.000 Euro für Privatanleger
Zinssatz6,5% fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit
Nebenkostenkein Agio
EmissionsvolumenBis zu 1 Mio. Euro
NachschusspflichtNein
AnlageformCrowd-Investment - Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre
EinkunftsartZinserträge - Einkünfte aus Kapitalvermögen
Emittentin führt Steuern direkt an Finanzamt ab.
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Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 VermögensanlagengesetzDer Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Nochmal schnell Auftanken bevor es auf die Insel geht? Kein Problem, denn beim Autohaus Frohreich in Wolgast besteht kurz vor Usedom die Möglichkeit dazu - dank GreenCharge!

Diese Ladesäule bei Fritzlar war wegen der Anschlussleistung eigentlich nicht als Schnellladesäule auslegbar. Mit dem eingebauten Speicher lässt sich jedoch die Ladeleistung auf den Moment komprimieren, wo sie benötigt wird.

Möbel Rieger in Heilbronn: Neben dem Säulen im Außenbereich hat GreenCharge für den Kunden auch Ladesäulen in der Tiefgarage installiert und betreibt diese.

Diese GreenCharge-Ladesäulen stehen im Parkhaus am Zoo in Berlin.

Strategische Ausrichtung Innovationen abseits der Hauptverkehrsadern

Hotel-Bueraberg_Fritzlar Hotel-Bueraberg_Fritzlar

Hightech, intelligent eingesetzt: Die Ergänzung einer Schnellladesäule um einen eigenen Batteriespeicher bietet die Chance, an Standorten mit geringer Anschlussleistung trotzdem das Schnellladen zu ermöglichen. Das entlastet die Netze und ermöglicht sehr niedrige Ladezeiten bei hoher Ladeleistung - wie hier an einer GreenCharge Schnellladesäule mit Batteriespeicher in Fritzlar.

Green Charge verfolgt konsequent die Strategie, sich aus dem gegenwärtig tobenden Überbietungspreiskampf entlang der Autobahnen herauszuhalten. Stattdessen werden Ladesäulen an Hotspots errichtet, die günstig betrieben werden können und an denen E-Autofahrer das Laden nebenbei erledigen können. Allerdings gibt es hierbei auch Herausforderungen zu meistern, eine davon ist die oftmals zu geringe Anschlussleistung vor Ort.

Hier spielt Green Charge seine Stärke als innovatives Unternehmen aus. Im Zweifel werden Ladesäulen errichtet, die einen eigenen Batteriespeicher haben. So ist es möglich, kontinuierlich Strom auf niedriger Leistung zu beziehen und diese im Bedarfsfall mit hoher Ladeleistung an E-Autos abzugeben. Schnellladesäulen trotz niedriger Anschlussleistung – so geht Innovation! 

Keine Rendite ohne Risiko! Auch wenn wir das angebotene Nachrangdarlehen als solides und gutes Konzept bewerten, möchten wir Sie dennoch für die Risiken der Anlage in diesem Fall sensibilisieren.

Zitat„Wir bei GreenCharge versuchen die Welt ein wenig enkeltauglicher zu machen. Und das bei vertretbarem Risiko und guten Renditen!“

Green Charge GmbH - Management 2023 Green Charge GmbH - Management 2023

FAQ

Investitionsprozess
Online-Portal
Crowdinvesting
Nachrangdarlehen
Zinsen und Steuern
Investitionsprozess

Entstehen Gebühren, wenn ich mich registriere?

Es entstehen Anlegerinnen und Anlegern keinerlei Gebühren. Die Registrierung und die Zeichnung einer Vermögensanlage über das Portal sind kostenlos.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehen wird durch die Emittentin für eine vertraglich festgelegte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen je nach Projekt in jährlichen Raten oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen. Nach erfolgter Signatur werden Sie daraufhin darum gebeten, sich über das PostIdent-Verfahren bei uns zu identifizieren. Zudem kann die Emittentin den Vertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Online-Portal

Entstehen Gebühren, wenn ich mich registriere?

Es entstehen Anlegerinnen und Anlegern keinerlei Gebühren. Die Registrierung und die Zeichnung einer Vermögensanlage über das Portal sind kostenlos.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und den Erwerb von Kommanditbeteiligungen. Darüber hinaus ist sie ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und Kommanditbeteiligungen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zins- und Ertragsausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Zins- und weiteren Ertragsbescheinigungen
  • Verwaltung Ihrer Investition

Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Groß- und Kleinbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Sonderzeichen (; , . ? !)

Crowdinvesting

Crowdinvesting als Nachrangdarlehen?

Beim Crowdinvesting handelt es sich um eine Form der Finanzierung, mit der Unternehmen Gelder für einzelne Projekte bei einer breiten Masse von Menschen einsammeln können. Ursprünglich wurde diese Methode primär im Rahmen der Finanzierung von jungen Unternehmen mit hohem Risikoprofil verwendet. Mittlerweile greifen insbesondere Unternehmen der Branchen Erneuerbare Energien oder Mobilität auf Crowdinvestments zurück, um einzelne Projekte oder das eigene unternehmerische Wachstum zu finanzieren.

Warum Crowdinvesting?

Um Projekte oder das eigene Wachstum weiter vorantreiben zu können, benötigen Unternehmen Kapital, welches sie sich am Kapitalmarkt beschaffen müssen. Crowdfunding als alternatives Finanzierungsinstrument bietet Unternehmen hier die Möglichkeit, sogenanntes Mezzanine-Kapital, welches bilanziell als Eigenkapital behandelt werden kann, zu generieren. Durch die Aufwertung des unternehmerischen Eigenkapitals kann das jeweilige Unternehmen daraufhin von besseren Konditionen bei einer weiteren Bankenfinanzierung profitieren. Zusätzlich können Unternehmen durch Crowdinvestments ihre eigene Reichweite erhöhen, da im Rahmen solcher Finanzierungen eine breite Masse an potenziellen AnlegerInnen angesprochen wird.

Vorteile einer Crowdinvestition

Anders als bei herkömmlichen Geldanlagen besitzen AnlegerInnen bei Crowdinvestments die Möglichkeit, bereits ab kleineren Beträgen vom unternehmerischen Erfolg der ProjektinhaberInnen zu profitieren. Da hinter den jeweiligen Crowdinvestments oftmals einzelne konkrete Projekte stehen, fällt es hier auch leichter alle für den Entscheidungsprozess relevanten Informationen zu sammeln.

Wie werden Crowdinvestments konzipiert?

Bei Crowdinvestments handelt es sich um Investitionen, die über einer digitalen Plattform einer breiten Masse von Menschen angeboten werden. Crowdinvestments der Grüne Sachwerte GmbH werden über eine unternehmenseigene Plattform vermittelt, so dass ein Interessent im konkreten Falle einer Investition einen Vertrag mit dem Plattformbetreiber und dem Emittenten eingeht.

Beim Emittenten handelt es sich hierbei um den Projektinhaber, der über die Crowdplattform finanzielle Mittel akquiriert. Im Vorfeld des Projektes prüft Grüne Sachwerte das Vorhaben des Emittenten genauestens auf wirtschaftliche als auch auf ökologische und soziale Kriterien. Nach durchlaufender Prüfung erfolgt die gemeinsame Konzeption des Crowdinvestments mit anschließender Platzierung des Projektes auf der Plattform.

Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Merkmale eines Nachrangdarlehens

Einige der wichtigsten Merkmale von Nachrangdarlehen:

  • Fester Zinssatz bei fester Laufzeit mit definiertem Rückzahlungstermin
  • Jährliche Auszahlung der Zinsen an die Anleger
  • Finanzierung von konkreten Projekten oder zur freien Unternehmensverwendung (wichtiger Unterschied!)
  • Anleger haben keine Mitbestimmungsrechte
  • Risikostreuung möglich durch Streuung des Kapitals auf verschiedene Umweltprojekte in verschiedenen Ländern

Wichtig zu wissen: Die Zahlung von Zinsen sowie die Rückzahlung der Darlehen sind von der Bonität des Emittenten bzw. der Werthaltigkeit der Investitionsobjekte abhängig. Nachrangige Darlehen als Vermögensanlagen unterliegen insbesondere nicht der gesetzlichen Einlagensicherung.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist im Einzelfall möglich.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie bitte sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Zinsen und Steuern

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Zinserträge unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Besteuerung erfolgt vor Auszahlung der Zinsen durch den Emittenten. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Die abgeführten Steuerzahlungen auf Ihre Zinserträge können Sie sich – je nach Freibetrag und individuellem Steuersatz – mit den ausgestellten Steuerbescheinigungen über die jeweilige Jahressteuererklärung erstatten lassen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen je nach Projekt in jährlichen Raten oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten“ im Online-Portal angegeben haben.

Gibt es Möglichkeiten, die abgeführten Steuerzahlungen nicht zu zahlen oder zurückzubekommen?

Anlegerinnen und Anleger, deren Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 EURO (2.000 EURO bei Verheirateten) nicht überschreiten, oder die einen niedrigeren persönlichen Steuersatz haben als die pauschal abgeführten 25%, können Sie sich die gezahlten Steuern über die Jahressteuererklärung zurückerstatten lassen.

Wenn Ihre Einkünfte in nächster Zeit niedriger als der Grundfreibetrag sind, können Sie eine NV-Bescheinigung beantragen und uns diese bei uns einreichen. Dann wird Ihnen der Brutto-Zinsbetrag überwiesen, also keine Steuern abgezogen.

 

Was ist eine NV-Bescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) zeigt an, dass Sie keine Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlen und keine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben. Wenn Ihre Einkünfte in nächster Zeit niedriger als der Grundfreibetrag sind, können Sie eine NV-Bescheinigung beantragen. Um eine NV-Bescheinigung zu erhalten, ist es erforderlich, einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt einzureichen. Die NV-Bescheinigung bleibt daraufhin gültig, solange alle Ihre Einkünfte zusammengenommen nicht den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten. Mit einer NV-Bescheinigung zahlt Ihnen der Emittent die Zinsen ohne Steuerabzug aus.

Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Nichtveranlagungsbescheinigungen werden von uns entgegen genommen, Freistellungsaufträge hingegen nicht.

Die Annahme von Freistellungsaufträgen für einzelne Vermögensanlagen ist für uns, nach intensiver Prüfung, leider nicht möglich, da die steuerrechtlichen Auflagen und Kontrollen im Zusammenspiel zwischen Emittenten, Vermittlerin und Crowdplattform quasi nicht erfüllbar sind.

Die von den Emittenten der Vermögensanlagen im Rahmen der Besteuerung abgeführten Steuerzahlungen auf Ihre Zinserträge können Sie sich – je nach Freibetrag und individuellem Steuersatz – mit den ausgestellten Steuerbescheinigungen über die jeweilige Jahressteuererklärung erstatten lassen.

Mit einer NV-Bescheinigung jedoch können Sie Ihre Kapitalerträge ohne Steuerabzug erhalten.

Registrierung auf unserer Crowd Plattform

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Zum Unternehmensportrait GreenCharge

GreenCharge

Mobilitätswende nachhaltig umsetzen

Informationen zu dem Unternehmen GreenCharge GmbH

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CAV Green Equity I – Green Charge

Investition in Ausbau E-Mobilität – beendet zum 31.12.2023:

  • unbestimmte Laufzeit, Exit offen
  • Ab 50.000 Euro zzgl. Agio
  • Beteiligung als Gesellschafter
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Wichtiger Warnhinweis - GreenCharge III Nachrangdarlehen

Der Erwerb eines solchen Angebotes ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.  Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Auszug aus den Risiken - GreenCharge III Nachrangdarlehen

Eine Auflistung der vollständigen Risiken entnehmen Sie bitte aus den Verbraucherinformationen, dem Darlehensvertrag, den Vermittlerinformationen und dem VIB (Vermögens-Informationsblatt), der Ihnen nach Hinterlegung bei der BaFin von Grüne Sachwerte in deutscher Sprache kostenlos und unverbindlich per E-Mail oder im Crowd-Portal zur Verfügung gestellt wird. Auszug aus den Risiken:

  • Es handelt sich bei dieser Emission um ein mittelfristiges Investment mit den typischen Risiken unternehmerischer Vermögensanlagen. Es ist nur für Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung entstehende Verluste selbst bis hin zum Totalverlust verkraften können.
  • Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber die Chancen im Bereich der E-Mobilität und E-Ladesäulen-Infrastruktur beeinflussen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken.
  • Die Erträge des geplanten Betriebs von E-Ladesäulen unterliegen den Schwankungen der globalen Energiemärkte. Wirtschaftliche oder politische Veränderungen oder auch die Fehleinschätzung der Erträge können zu deutlich niedrigeren Erträgen führen als geplant – sogar bis hin zu einem Totalverlust.
  • Es ist möglich, dass wirtschaftlich größere und stärkere Konkurrenten durch aggressive Strategien die Planungen des Zielunternehmens in der Umsetzung erschweren oder unmöglich machen.

Wichtige Hinweise zur Darstellung der Vermögensanlage

Alle Informationen zum Angebot werden von Grüne Sachwerte nach bestem Wissen und aktueller Kenntnis zusammengestellt und sind den Informationen der Anbieterin entnommen worden. Für die Richtigkeit der Informationen kann allerdings keine Gewähr übernommen werden. Dieses werbliche Kurzportrait zum Angebot dient Werbezwecken und enthält ausgewählte, verkürzt dargestellte Informationen. Auch erhebt die Darstellung der Informationen zur Vermögensanlage nicht den Anspruch der Vollständigkeit und stellt keine Kaufempfehlung und keine Beratung dar. Maßgeblich für die Entscheidung zur Anlage ist allein der nach Hinterlegung bei der BaFin in deutscher Sprache erhältliche gültige veröffentlichte Darlehensvertrag samt VIB  (Vermögensinformationsblatt-Informationsblatt) und den Verbraucherinformationen. Diese werden Ihnen auf Ihre Anforderung hin nach der Hinterlegung des VIB zeitnah und kostenlos elektronisch von Grüne Sachwerte übersandt.

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        Beispiele bisheriger Newsletter

        November 2024: Ampel-Aus: Einfluss auf grüne Investments?

        August 2024: Neue Investments: Agri-PV, E-Ladesäulen, Solar-Projektentwicklung!

        März 2024: Zinswende kommt: Festgeld-Konditionen sinken – grüne Zins-Produkte sichern

        Dezember 2023: Neue Solar-Bürgerbeteiligungen / 4 Investments enden 31.12.

        September 2023: Neu: Agrar-Solar / Crowd-Invest / Green Equity

        April 2023: Ende der Atomkraft – Jetzt Solar- und Windausbau finanzieren

        Dezember 2022: Solar- und Windinvestments + E-Mobilität zum Jahresende

        Oktober 2022: Solar- und Windinvestments in dynamischen Umfeld

        April 2022: April 2022: Mit Wind und Solar raus aus fossiler Abhängigkeit

        Februar 2022: Neu: Trinkwasser und Klimaschutz / Wind-Repowering / Solar-Projektierung

        November 2021: Neu: Katjes Greenfood / Wattner 10 endet zum 2.12.21 / Kohle-Aus 2030 / Neues Thema Ernährung

        September 2021: Neu: E-Mobilität Geldanlage / Bundestagswahl ist Klimawahl

        Juli 2021: Steigende Strompreise – jetzt grün investieren / Film Grüne Sachwerte

        Mai 2021: Klimaschutz ist Grundrecht / neue Solar- und Windinvestments / neue Mitarbeiter

        Februar 2021: Neue Solarfonds / Ökorenta EE 12 in Kürze / CAV Spezial

        Dezember 2000: Wattner SunAsset 10 gestartet / 3 Fonds kurz vor Schließung / Aussicht auf Impact 2021

        September 2020: EU-Klimaziele verschärft: Solar und Wind als treibende Kraft – Energiewende ist gut für Klima und Investoren

        Juni 2020: Drei neue Solar / Wind Angebote, EE stabil in der Krise, neue Kooperation mit ökologischem Vermögensberater

        März 2020: Corona-Pandemie und grüne Geldanlagen

        Februar 202: Neue Produkte, Spezial-AIF und Festzins ab 15.000 Euro

        Dezember 2019: Wattner-Solarzins erfolgreich gestartet, CAV und Ökorenta schließen bald

        Oktober 2019: Interview zu Wattner SunAsset 9, Angebote bis Jahresende

        Juni 2019: Klimaneutralität: Deutschland braucht mehr grüne Energie!

        Mai 2019: Solar Sonder-Newsletter Die unglaubliche Entwicklung der Photovoltaik

        Februar 2019: Kohleausstieg kommt, Ökostrom gewinnt an Bedeutung

        November 2018: Chancen für produzierende Anlagen – ÖKORENTA 10 und CAV profitieren

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        • Ökorenta Erneuerbare Energien 15
        • HEP Solar Portfolio 2
        • HEP Solar Green Energy Impact Fund 1
        • Katjesgreenfood
        • 4e gruenstromen
        • Ökorenta Erneuerbare Energien 11-14
        • Ökorenta Infrastruktur 13E
        • Wattner SunAsset 10
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        • Agri-Solarpark Bonndorf
        • Bürgerbeteiligung Agri-Solarpark Krauscha
        • CAV Solarzins 2
        • GreenCharge III
        • OEKOGENO Bürgerbeteiligung Pfaffenthaler Hof
        • Next2Sun Agrar-Solarpark Epfendorf
        •  Agri-Solarpark Löffingen
        • CAV Solarzins 1

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